Schlagwort-Archive: Allgemeinverfügung

Verwaltungsgericht 21: Schwer verkalkuliert

Streitwert auf 320.000 € angehoben

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat nun seine Urteilsbegründung zur Klage gegen die Versammlungsauflösung am 15.02.12 an den Anwalt der Kläger übersandt. Die Frist für Rechtsmittel gegen das Urteil läuft bis zum 5.5.2016. Verwaltungsgericht 21: Schwer verkalkuliert weiterlesen

Es gilt weiterhin: Stuttgarter Landrecht

Verwaltungsgericht hält der Willkür die Tore offen

IMG_6293Die Fortsetzungsfeststellungsklage von 32 Bürgern, gegen die Räumung des Mittleren Schlossgartens anlässlich der Rodung von 250 Bäumen am 15.2.2012, wurde vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen. Das geht aus der Pressemitteilung des Gerichts vom 16.3.2015 hervor. Die Verhandlung fand am Vortag statt. Es waren 23 KlägerInnen anwesend, die von einem versierten Verfassungsrechtler vertreten wurden. Denn es ging um die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit. Die steht nun in Stuttgart weiterhin zur Disposition. Es gilt weiterhin: Stuttgarter Landrecht weiterlesen

Versammlungsfreiheit ist Grundrecht

von Jochen Schwarz

Polizeiwillkür nur im Unrechtsstaat!?

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat es sich nicht nehmen lassen, zum härtesten Mittel zu greifen, dass der Staatsgewalt bei uns zusteht: der Freiheitsentziehung. Durch eine zweitägige Erzwingungshaft soll ich dazu gepresst werden, die verhängten 100 € Bußgeld zu bezahlen, oder durch andere bezahlen zu lassen. Das werde ich nicht tun. Das wissen die Herren und Damen auch – aber sie wollen mich bestrafen, auch wenn das nicht zulässig ist. Und das muss eben noch jetzt sein, bevor das Verwaltungsgericht den Polizeieinsatz vom 15.2.2012 für rechtswidrig erklärt. Versammlungsfreiheit ist Grundrecht weiterlesen

15.2. – Amtsgericht beteiligt sich am Gedenktag

von Jochen Schwarz

Zwei Tage Haft nach drei Jahren Denkblockade

Ende Januar hat das Stuttgarter Amtsgericht die Verhängung von zwei Tagen Erzwingungshaft gegen mich beschlossen. Damit könnte, bei den üblichen Verwaltungswegen, ein Haftantritt zum 15.2. möglich sein. Passender geht es kaum: zwei Tage Freiheitsentzug für nicht bezahlte 100 € Bußgeld, verhängt für den Widerstand gegen die Vernichtung einer Parkanlage mit zweihundertjährigen Bäumen. 15.2. – Amtsgericht beteiligt sich am Gedenktag weiterlesen

Schwertransport „Hauptlager der Tunnelbohrmaschine“

12.12.13 – Stuttgart In der Nacht zum Freitag den 13. transportierte die Firma Paule aus Obertürkheim ein 174t schweres Bauteil von einer der Tunnelbohrmaschinen des Bauprojektes Stuttgart 21 vom Stuttgarter Hafen an den Tunnelmund am Fasanenhof. Ich begleitete den Transport und dokumentierte ihn an vier Punkten der Strecke. (Zwischenlager auf dem Gelände der Firma Scholpp / Kreisverkehr Scharnhäuser Park / Rathausplatz Scharnhausen / Schelmenwasen am Fasanenhof)


direkt zu den Bildern in meinem Archivdoku-stuttgart.de

Am Transport waren Hunderte Polizeibeamte und ca. 35 Mitarbeiter (vorbereitend über Monate ca. doppelt so viele) der Firma Paule beteiligt. Über den Transport verteilt fanden sich ca. 150 Gegner des Projektes Stuttgart 21 ein, zu Blockaden oder Beeinträchtigungen des Transports kam es allerdings nicht. Eine Versammlung am Tunnelmund, sowie eine Spontanversammlung an der Auffahrt von der A8 zum Fasanenhof, wurde vor der Ankunft des Transports geräumt (im ersten Fall) bzw. aufgelöst (im zweiten Fall). Für die Versammlung am Tunnelmund wurde von der Stadt Stuttgart eine Allgemeinverfügung erlassen. Da der Transport planmäßig um 19 Uhr startete wurde er auch druch den Unfall eines Polizeifahrzeuges mit einem LKW im Bereich Mittelkai / Obertürkheim kurz vor dem Start nicht gestört.

Die Polizei spricht von einem Erfolgreichen Einsatz was aus ihrer Sicht durchaus einleuchtend erscheint. Meiner Ansicht nach kann auf jedenfall sagen, dass die Polizei im Gegensatz zu Einsätzen in der Vergangenheit, nicht mehr den Fehler macht die Lage zu unterschätzen. Ob die Einsätze noch im Verhältnis zu der stehts friedlichen und zumeist angemeldeten Demonstrationen steht wage ich nicht zu beurteilen. Dazu kann sich aber jeder selbst anhand der Bilder eine Meinung bilden.

Bitte auch den Bericht des Teams – cams21.de in den nächsten Tagen beachten.

EDIT 14.12.13 – Titel geändert

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Dem Amtsgericht Stuttgart fehlen die Worte

Das letzte Verfahren gegen die Fußgänger wurde eingestellt

Gut ein Jahr nach der Räumung des Mittleren Schlossgartens enden die Verfahren gegen die Versammlungsteilnehmer mit einer faustdicken Überraschung. Mit schriftlichem Beschluss beendete die Richterin die Hauptverhandlung. Es fand bereits zuvor ein Termin statt, und nun wurde die Weiterführung abgesagt. Die Entscheidung geht zu Lasten der Staatskasse. Die schlichte Begründung lautet: „Unter Berücksichtigung der sich bislang aus der Akte ergebenden Gesichtspunkte erscheint eine Ahndung der Tat nicht geboten.“ Dem Amtsgericht Stuttgart fehlen die Worte weiterlesen

Amtsgericht Stuttgart blendet die Wirklichkeit aus

Rechtsbeschwerde eingelegt

Quelle: http://www.zeno.org – Zenodot Verlagsgesellschaft mbH

Zahlreiche Verfahren wurden inzwischen gegen Fußgänger im Mittleren Schlossgarten abgeschlossen. Egal welche engagierte Begründung vorgetragen wurde, egal welche massiven Fehler in der Ermittlungsarbeit der Polizei aufgedeckt wurden, egal welche Gesetze und Auflagen von der Polizei und der Stadt ignoriert wurden – es wird grundsätzlich zu 100,-€ verurteilt – inzwischen sogar aus Gerechtigkeitsgründen gegenüber den anderen Abgeurteilten. Amtsgericht Stuttgart blendet die Wirklichkeit aus weiterlesen

Terminhinweise Verhandlungsmarathon

am Mittwoch, den 25. Juli 2012, finden gleich vier Verhandlungen gegen Stuttgart-21-Gegner vor dem Amtsgericht (Hauffstr.5) in Stuttgart statt:
9 Uhr in Raum 305 verschoben
10.30 Uhr in Raum 303 verschoben
11 Uhr in Raum 304
15.15 Uhr in Raum 304

Den Stuttgart-21-Gegnern wird zur Last gelegt, dass sie sich nicht unverzüglich aus einer aufgelösten Versammlung entfernt hätten. Gegen den Bußgeldbescheid vom Amt für öffentliche Ordnung haben sie Einspruch eingelegt, der jetzt verhandelt wird.

Siehe dazu auch den Artikel Verteidigungsrede von Dipl.-Ing. Hans Heydemann oder Offener Brief zum Betretungsverbot im Mittleren Schlossgarten

Warum sind diese Verhandlungen rechtlich so brisant?
Am Verwaltungsgericht Stuttgart läuft momentan noch das Verfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart geprüft wird, die im Vorfeld der Räumung des Mittleren Schlossgartens ausgesprochen worden war. Doch die Justiz im Amtsgericht hält diese Tatsache nicht davon ab, Verhandlungen anzuberaumen und vorab Urteile zu sprechen. Wie verhalten sich die Richterinnen und Richter am Mittwoch?

Viele Menschen haben in der Nacht vom 14. auf den 15. Februar 2012 versucht, die Räumung des Mittleren Schlossgartens zu verhindern. Nach Akteneinsicht spricht die Polizei von 86 Störern, ca. 60 davon erhielten einen Bußgeldbescheid. 51 Menschen erhielten zudem noch einen Gebührenbescheid über eine Wegtragegebühr.

Verteidigungsrede von Dipl.-Ing. Hans Heydemann

Dipl.-Ing. Hans Heydemann (beratender Ingenieur für Energie- und Anlagentechnik) wurde gestern am 18.07.12 vor dem Stuttgarter Amtsgericht wegen unerlaubter Anwesenheit im Mittleren Schloßpark am 15.2.2012 verurteilt.

Archivbild

Anbei seine Verteidigungsrede in der er klar erläutert wieso er dieses Urteil nicht akzeptieren kann und dem Vernehmen nach in Revision gehen will. Er jedenfalls würde als unbescholtener Bürger nicht die Strafe zahlen, er forderte den Richter auf ihn ins Gefängnis zu schicken.

Ein kurzer Auszug eines Berichtes einer Prozessbeobachterin:
Zitat
„Es folgte Verteidigungsrede von Dipl.-Ing. Hans Heydemann weiterlesen

Offener Brief zum Betretungsverbot im Mittleren Schlossgarten

Am 15.02.12 war der Tag der Räumung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart – und damit der Beginn zur Zerstörung des Parks.
Nun erhielt ein Bürger einen Bußgeldbescheid, in dem ihm vorgeworfen wird, durch seine Anwesenheit entgegen den Aufforderungen der Polizei, „als Fußgänger“ eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Dafür erwartet man die Zahlung von 123,50 €

Der Einspruch an die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Stuttgart ist hier dokumentiert … zur Information und zur eigenen Nutzung …

Quelle: http://parkschuetzer.de/statements/126910
Dort ist auch die Freigabe zur Nutzung des Briefpapiers und des Textes für alle Betroffenen

Um was geht es eigentlich:
Allgemeinverfügung und Betretungsverbot

weitere Links zum Thema:

Maier ./. Landeshauptstadt Stuttgart wegen Aufenthalts- und Betretungsverbot Mittlerer Schlossgarten
(Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart vom 22.12.2011)

Transparenter Neuanfang oder weiterwursteln

Das Versagen des Artenschutzes

Stoppen Sie die geplante Rodung des Schlossgartens

Artenschutz im Schlossgarten: Kefer-Zoo oder Flohzirkus

EDIT 02.03.12 14:30
Der Blog BAA schreibt dazu nun auch einen Artikel und bittet:

Meldet euch beim AK Jura jura(at)unser-park.de. Lasst uns gemeinsam überlegen, wie wir auch ggf. vor Gericht uns den Raum nehmen, um auf das Unrecht, das hier in Stuttgart geschieht, hinzuweisen.