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Verwaltungsgericht 21: Schwer verkalkuliert

Streitwert auf 320.000 € angehoben

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat nun seine Urteilsbegründung zur Klage gegen die Versammlungsauflösung am 15.02.12 an den Anwalt der Kläger übersandt. Die Frist für Rechtsmittel gegen das Urteil läuft bis zum 5.5.2016. Verwaltungsgericht 21: Schwer verkalkuliert weiterlesen

Es gilt weiterhin: Stuttgarter Landrecht

Verwaltungsgericht hält der Willkür die Tore offen

IMG_6293Die Fortsetzungsfeststellungsklage von 32 Bürgern, gegen die Räumung des Mittleren Schlossgartens anlässlich der Rodung von 250 Bäumen am 15.2.2012, wurde vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen. Das geht aus der Pressemitteilung des Gerichts vom 16.3.2015 hervor. Die Verhandlung fand am Vortag statt. Es waren 23 KlägerInnen anwesend, die von einem versierten Verfassungsrechtler vertreten wurden. Denn es ging um die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit. Die steht nun in Stuttgart weiterhin zur Disposition. Es gilt weiterhin: Stuttgarter Landrecht weiterlesen

Feststellungsklage – Auf einem guten Weg – Herzlichen Dank!

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte für die Feststellungsklage gegen die rechtswidrige Parkräumung am 15.2.2012 einen Streitwert von 160.000 € festgesetzt. Die 32 KlägerInnen baten deshalb öffentlich um Spenden, damit der notwendige Vorschuss an Gerichtskosten möglichst schnell erbracht werden kann. Innerhalb von knapp drei Wochen haben so viele Menschen einen Anteil überwiesen, dass unser Rechtsanwalt das Verfahren nun fortsetzen kann. Der Vorschuss kann überwiesen werden, das Recht bekommt freie Bahn. Feststellungsklage – Auf einem guten Weg – Herzlichen Dank! weiterlesen

Streitwert Parkräumung: 160.000 Euro

von Jochen Schwarz
Die Kläger sollen mundtot gemacht werden

Die Rodung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart ist ein Skandal, der in die Stadt- und Landesgeschichte eingehen wird. Und ist der Ruf erst ruiniert, beugt sich Recht ganz ungeniert. Nun hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht den Streitwert der Feststellungsklage, die im Namen von 32 Klägern eingereicht wurde, um die Räumung des Schlossgartens am 15.2.2012 für rechtswidrig erklären zu lassen, auf 160.000 Euro festgesetzt. Der durch die Klage zu erwartende Gesichtsverlust der Stuttgarter Gerichtsbarkeit ist offenbar unbegrenzt steigerungsfähig.

Es ist unzweifelhaft belegbar, dass die Räumung der Versammlung im Mittleren Schlossgarten zu früh erfolgte. Es gab zu dem Zeitpunkt keine Rechtsgrundlage für die Polizei, in die grundrechtlich geschützte Versammlung einzugreifen. Die übergroße Mehrheit der versammelten 2.000 Menschen ließ sich von der Polizei aus dem Park drängen. Gegen 80 Personen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, weil sie sich als Fußgänger zu Unrecht im Schlossgarten aufgehalten haben sollen. In 30 Verfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart konnte aufgedeckt werden, dass die Polizei keine bestandkräftige Allgemeinverfügung als Basis ihres Handelns hatte. Die betroffenen Menschen boten auch keinen Anlass für das Einschreiten der vielen Tausend Polizisten. Trotzdem wurden fast alle Angeklagten verurteilt. Lediglich das letzte Verfahren wurde eingestellt, weil es der Richterin offenbar nicht mehr möglich war, rechtsstaatliche Gründe für eine Verurteilung aufzubringen.

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Alles Lüge: Ab 2:34 Uhr wird die Versammlung für aufgelöst erklärt, werden Platzverweise ausgesprochen – eine Rechtsgrundlage gab es nicht.

Die Kulturschande braucht die Verwahrlosung des Rechtsstaates

Es ist also nur folgerichtig, wenn nun versucht wird, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gerichtlich wiederherzustellen. Die Verurteilten wollen den offensichtlichen Rechtsbruch nicht hinnehmen. Ebenso sind an der Klage Menschen beteiligt, die sich in der Ausübung ihres Rechts in der Räumungsnacht gehindert sehen. Letztlich betrifft diese Klage also uns alle. Die am 15.2.2012 anstehende Rodung des Jahrhunderte alten Baumbestandes war ein berechtigter Anlass zum offenen Protest. Und schon damals war klar, dass im Mittleren Schlossgarten wegen fehlender Genehmigungen auch auf Jahre hin nichts gebaut werden kann.

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Alles Lüge: der angeblich zugewiesene Versammlungsort zwischen Planetarium und Biergarten – Aufmarschplatz der Polizeitruppen.

Die Festsetzung dieses skandalös hohen Streitwertes soll offenbar von der Wahrnehmung des Rechts abschrecken. Gerechnet hatten die Kläger und ihr erfahrener Anwalt mit maximal 10.000 Euro, und entsprechend wurde ein Sonderkonto eingerichtet, um solidarisch die Kosten für den Rechtsstreit zusammen zu bringen. Basierend auf dem hohen Streitwert muss nun jedoch ein Kostenvorschuss von etwa 5.000 € möglichst schnell aufgebracht werden.

Verrechnet haben dürfte sich aber auch das Verwaltungsgericht, falls die Rücknahme der Klagen oder die Spaltung der Gruppe beabsichtigt gewesen sein sollte. Denn die Kläger werden ihr Anliegen durchfechten. Letztlich ist die Wahrung von Grundrechten nicht mit Geld aufzuwiegen. Betrachten wir es einfach als Wertschätzung der Klageschrift und unseres Anliegens!

Die Kläger und Klägerinnen bitten daher alle, die sich für die Wahrung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit einsetzen wollen, die in der Räumungsnacht von der Polizei aus dem Schlossgarten gedrängelt wurden oder aus Angst vor einer Wiederholung des 30.9. freiwillig gegangen sind oder gar nicht erst in den Schlossgarten kamen: bitte spendet etwas Geld auf unser Treuhandkonto! Wir wollen und dürfen uns diesen fortgesetzten Rechtsbruch nicht bieten lassen!

Ihr kriegt uns nicht los!
Jochen Schwarz

Treuhandkonto:

Konto: Fortsetzungsfeststellungsklage Parkräumung
Kontonummer. 2363941
BLZ: 64150020 KSK Tübingen
IBAN DE59641500200002363941

Überschüssiges Geld wird vertragsgemäß nach Abschluss des Verfahrens an den “Rechtshilfefonds Kritisches Stuttgart” weitergeleitet.

Artikel zur Einreichung der Feststellungsklage vom 13.11.2013

Die Räumungsnacht hat weitere juristische Folgen

Am 15.2.2012 begann die endgültige Vernichtung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart. Seitdem ist dieser „Central-Park“ eine Baubrache. Über 2.000 Menschen hatten sich zuvor im Schlossgarten versammelt, um gegen die Vernichtung dieses für ihre Erholung und die Ökologie wichtigen Kulturdenkmals zu protestieren. Sie wurden von der Polizei aus dem Park gedrängt oder abgeführt. Diese Maßnahmen der Polizei waren nach Auffassung der Betroffenen und ihres Rechtsanwaltes ein schwerer Verstoß gegen das Grundgesetz. Deshalb haben nun 32 Menschen eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.

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