Sinnlos geopfert dem Bahnsinn dieser Zeit – Unser Park.
Schlagwort-Archive: Räumung Mittlerer Schlossgarten
Verwaltungsgericht 21: Schwer verkalkuliert
Streitwert auf 320.000 € angehoben
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat nun seine Urteilsbegründung zur Klage gegen die Versammlungsauflösung am 15.02.12 an den Anwalt der Kläger übersandt. Die Frist für Rechtsmittel gegen das Urteil läuft bis zum 5.5.2016. Verwaltungsgericht 21: Schwer verkalkuliert weiterlesen
Es gilt weiterhin: Stuttgarter Landrecht
Verwaltungsgericht hält der Willkür die Tore offen
Die Fortsetzungsfeststellungsklage von 32 Bürgern, gegen die Räumung des Mittleren Schlossgartens anlässlich der Rodung von 250 Bäumen am 15.2.2012, wurde vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen. Das geht aus der Pressemitteilung des Gerichts vom 16.3.2015 hervor. Die Verhandlung fand am Vortag statt. Es waren 23 KlägerInnen anwesend, die von einem versierten Verfassungsrechtler vertreten wurden. Denn es ging um die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit. Die steht nun in Stuttgart weiterhin zur Disposition. Es gilt weiterhin: Stuttgarter Landrecht weiterlesen
Versammlungsfreiheit ist Grundrecht
von Jochen Schwarz
Polizeiwillkür nur im Unrechtsstaat!?
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat es sich nicht nehmen lassen, zum härtesten Mittel zu greifen, dass der Staatsgewalt bei uns zusteht: der Freiheitsentziehung. Durch eine zweitägige Erzwingungshaft soll ich dazu gepresst werden, die verhängten 100 € Bußgeld zu bezahlen, oder durch andere bezahlen zu lassen. Das werde ich nicht tun. Das wissen die Herren und Damen auch – aber sie wollen mich bestrafen, auch wenn das nicht zulässig ist. Und das muss eben noch jetzt sein, bevor das Verwaltungsgericht den Polizeieinsatz vom 15.2.2012 für rechtswidrig erklärt. Versammlungsfreiheit ist Grundrecht weiterlesen
15.2. – Amtsgericht beteiligt sich am Gedenktag
von Jochen Schwarz
Zwei Tage Haft nach drei Jahren Denkblockade
Ende Januar hat das Stuttgarter Amtsgericht die Verhängung von zwei Tagen Erzwingungshaft gegen mich beschlossen. Damit könnte, bei den üblichen Verwaltungswegen, ein Haftantritt zum 15.2. möglich sein. Passender geht es kaum: zwei Tage Freiheitsentzug für nicht bezahlte 100 € Bußgeld, verhängt für den Widerstand gegen die Vernichtung einer Parkanlage mit zweihundertjährigen Bäumen. 15.2. – Amtsgericht beteiligt sich am Gedenktag weiterlesen
Verwaltungsgericht bastelt Briefe selbst – S21 heist wohl sparen…

Stuttgart 21 scheint nicht nur die Netze der Deutschen Bahn und all ihren Bahnhofen zu kannibalisieren, nun basteln die Behörden schon ihre Briefumschläge selbst…
Bemerkenswert ist vor allem das selbstgeklebte „Tesafilm“ auf braunfleckiger (schon einmal verschickter?) alten Landkarte in 1:50.000.
Vielleicht sollten die Befürworter des Herzinfarkt Europas mal beginnen Spenden zu sammeln, damit es wenigstens bei offiziellen Schreiben wieder zu einem anständigen Briefumschlag reicht.
( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )
Eine zivilisatorische Grenze wurde überschritten
Doch die Rechnung ist nicht aufgegangen
Vor einem Jahr begann die Zerstörung des Mittleren Schlossgartens. 177 Bäume wurden gefällt, ein Erholungsraum von 55.000 Quadratmetern verwüstet. Der Widerstand gegen Stuttgart 21 sollte unbedingt gebrochen werden, indem man den Menschen diesen symbolträchtigen Ort nimmt, ihn einfach ausradiert. Diese Rechnung ist nur zum Teil aufgegangen. Zum Teil deshalb, weil diese Schändung so unfassbar, so schockierend, so nachhaltig ist, dass es vielen bis heute die Sprache verschlägt. Insgesamt ist der Widerstand etwas leiser geworden. Aber die Rechnung, ihn zu beseitigen, ist nicht aufgegangen. „Ihr kriegt uns nicht los, wir Euch schon!“ – Weiterlesen –
Dipl.-Ing. der Landespflege Jochen Schwarz steht für Presserückfragen zum Thema und Jahrestag zur Verfügung.
(Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de)
Edit – Siehe auch zb.:
Ein Jahr Wüste – scharf überwacht
Amtsgericht Stuttgart blendet die Wirklichkeit aus
Rechtsbeschwerde eingelegt

Zahlreiche Verfahren wurden inzwischen gegen Fußgänger im Mittleren Schlossgarten abgeschlossen. Egal welche engagierte Begründung vorgetragen wurde, egal welche massiven Fehler in der Ermittlungsarbeit der Polizei aufgedeckt wurden, egal welche Gesetze und Auflagen von der Polizei und der Stadt ignoriert wurden – es wird grundsätzlich zu 100,-€ verurteilt – inzwischen sogar aus Gerechtigkeitsgründen gegenüber den anderen Abgeurteilten. Amtsgericht Stuttgart blendet die Wirklichkeit aus weiterlesen