von Jochen Schwarz
Polizeiwillkür nur im Unrechtsstaat!?
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat es sich nicht nehmen lassen, zum härtesten Mittel zu greifen, dass der Staatsgewalt bei uns zusteht: der Freiheitsentziehung. Durch eine zweitägige Erzwingungshaft soll ich dazu gepresst werden, die verhängten 100 € Bußgeld zu bezahlen, oder durch andere bezahlen zu lassen. Das werde ich nicht tun. Das wissen die Herren und Damen auch – aber sie wollen mich bestrafen, auch wenn das nicht zulässig ist. Und das muss eben noch jetzt sein, bevor das Verwaltungsgericht den Polizeieinsatz vom 15.2.2012 für rechtswidrig erklärt. Versammlungsfreiheit ist Grundrecht weiterlesen