Ende Januar hat das Stuttgarter Amtsgericht die Verhängung von zwei Tagen Erzwingungshaft gegen mich beschlossen. Damit könnte, bei den üblichen Verwaltungswegen, ein Haftantritt zum 15.2. möglich sein. Passender geht es kaum: zwei Tage Freiheitsentzug für nicht bezahlte 100 € Bußgeld, verhängt für den Widerstand gegen die Vernichtung einer Parkanlage mit zweihundertjährigen Bäumen.15.2. – Amtsgericht beteiligt sich am Gedenktag weiterlesen →
Pünktlich um 6:20 stehen Sie vor Ihrer Tür – fünf Beamte der Stuttgarter Polizei. Sie suchten ein Tatwerkzeug und zwar in Form eines Megaphon! Mal wieder Hausdurchsuchung in Stuttgart. Und das obwohl die Aktionskünstlerin „Loubi“ und ihre Anwältin bereits bei der letzten Verhandlung zur Sache eben genau dieses Megaphon zur Verfügung stellen wollte. Damals ging am es um den Vorwurf der Körperverletzung gegen drei Mitarbeitet einer Sicherheitsfirma mit Hilfe eines Megaphon. Bereits am 05.12.13 wurde „Loubi“ vom Gericht zu 40 Tagessätzen verurteilt, damals bot Sie und ihre Anwältin wie gesagt „das Beweismittel“ freiwillig aber erfolglos selbst an.Megaphon als Mittel zum Zweck? Hausdurchsuchung! weiterlesen →
Die Willkür kennt scheinbar wirklich keine Grenzen mehr, anders kann ich es leider nicht bezeichnen! Im Fall einer Frau die Bäume mit Kalk!“farbe“! markiert hat, tritt dies ungewöhnlich deutlich zu Tage!
Auszug aus dem Strafbefehl: „Die Angeklagte handelte aus Protest gegen das Bauprojekt „Stuttgart 21“ , den Umbau des Bahnknotens Stuttgart, und wollte die Bäume, die nach ihrer – allerdings unzutreffenden Auffassung – im Zuge der Baumaßnahmen gefällt würden, mit einem „Totenkreuz“ versehen. Eine solche Anbringung von Farbe auf die oberste Rindenschicht (Borke) ist zwar für den Baum nicht schädlich, jedoch wurde dadurch das Erscheinungsbild des Teilbereichs des Rosensteinparks, bei dem es sich um eine historische Parkanlage handelt, die Erholung der Bevölkerung dient, erheblich verändert. Die Farbe wurde vom Regen nicht abgewaschen, sondern bedurfte der händischen Entfernung mittels Wurzelbürste und Wasser, weshalb insgesamt ein Schaden zum Nachteil des Landes Baden Württemberg in Höhe von 1. 311,98 Euro verursacht wurde.„
Nicht nur die Tatsache das hier die „Veränderung des Parks“ als Grund genannt wird (man beachte das dieser Park in diesen Tagen durch das Bauvorhaben „Rosensteintunnel“ und „Stuttgart 21“ massiv „verändert“ wird) Nein es werden auch Kosten für die Entfernung in Rechnung gestellt obwohl diese angeblich entfernten Kreuze bis heute nicht real entfernt wurden! Siehe auch die Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug aufgrund in Rechnung gestellter Kosten die es gar nicht gibt:
Das Abbürsten eines dieser Kreuze (Minute 2:15 im folgenden Video) dauert zudem nur wenige Minuten und verursacht keinen großen Aufwand. Wohlgemerkt „theoretisch“! da die Kreuze ja bis heute immer noch an den Bäumen sind (so sie noch nicht mittlerweile von der Stadt Stuttgart oder der Deutschen Bahn gefällt wurden! Das geschieht nämlich aktuell in diesen Tagen!)
Dieser Tage kam für einige aus der Bürgerbewegung gegen Stuttgart 21 mal wieder Post vom Amtsgericht. Alle Betroffenen sollten unbedingt mal diesen Artikel von cams21 dazu lesen! -> „Amtsgericht bietet folgenschweren Deal an“
Bitte leitet den Hinweis auch weiter damit wirklich Alle darauf hingewiesen werden. Beim mehr oder weniger wahllosen Rundumschlag (von dem die Richter ja nun scheinbar zurück rudern) wurden damals alle möglichen Leute in den Fokus der Gerichte gestellt. Möglicherweise auch welche die heute gar nicht mehr aktiv auf den Seiten der Bewegung unterwegs sind und lesen. Daher bitte großzügig weiterleiten, jeder dankbare Empfänger entschädigt evtl. verärgerte Informierte…
Das letzte Verfahren gegen die Fußgänger wurde eingestellt
Gut ein Jahr nach der Räumung des Mittleren Schlossgartens enden die Verfahren gegen die Versammlungsteilnehmer mit einer faustdicken Überraschung. Mit schriftlichem Beschluss beendete die Richterin die Hauptverhandlung. Es fand bereits zuvor ein Termin statt, und nun wurde die Weiterführung abgesagt. Die Entscheidung geht zu Lasten der Staatskasse. Die schlichte Begründung lautet: „Unter Berücksichtigung der sich bislang aus der Akte ergebenden Gesichtspunkte erscheint eine Ahndung der Tat nicht geboten.“ Dem Amtsgericht Stuttgart fehlen die Worte weiterlesen →
Immer mehr Skandale ranken sich um das, für Sich allein schon Skandalöse Immobilienprojekt Stuttgart 21. Nun haben nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung ( PDF ) wieder mehr brisante Verwicklungen den Weg ans Licht gefunden. Zu verdanken ist dies einmal mehr dem ehemaligen Strafrichter i.R. Dieter Reicherter welcher sich mit einem weiteren Helfer durch den Filz rund um Mappus kämpft. „Natürlich“ bekommt er Unzählige Skandale … weiterlesen →
Die Verhandlung gegen den Parkschützer Dominik Blacha endete mit einem skandalösen Urteil, denn er wurde zu 70 Tagessätzen à 40 EUR verurteilt (zum Vergleich: Teilnehmer von Sitzblockaden gegen Stuttgart 21 wurden zu 10-30 Tagessätzen verurteilt). Der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft lautete „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, obwohl der Angeklagte an einem Betonblock festgekettet auf dem Boden lag und keinen Widerstand leistete. Der angeblich geschädigte Polizist der Angeketteter Parkschützer verurteilt weiterlesen →
Zahlreiche Verfahren wurden inzwischen gegen Fußgänger im Mittleren Schlossgarten abgeschlossen. Egal welche engagierte Begründung vorgetragen wurde, egal welche massiven Fehler in der Ermittlungsarbeit der Polizei aufgedeckt wurden, egal welche Gesetze und Auflagen von der Polizei und der Stadt ignoriert wurden – es wird grundsätzlich zu 100,-€ verurteilt – inzwischen sogar aus Gerechtigkeitsgründen gegenüber den anderen Abgeurteilten. Amtsgericht Stuttgart blendet die Wirklichkeit aus weiterlesen →
Auszüge aus einem Bericht von Josef H. aus einer kürzlich stattgefundenen Verhandlung. Es ging dabei einmal mehr um den angeblichen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beim Protest gegen Stuttgart21 und das rechtlich auf mehr als wackligen Beinen stehende Grundwassermanagement.
Zitat:
„Zum Prozess angereist waren unter anderem die beiden 33 bzw. 25 Jahre alten Polizisten, die den Angeklagten damals nicht hatten wegtragen wollen und ihn deshalb mit Schmerzgriffen malträtiert hatten, um BAA: Amtsgericht – Lügen und lügen lassen weiterlesen →