Anlässlich des Ereignisses – „Untersuchungsausschuss Schlossgarten II“ beendet seine Arbeit – ziehe ich diesen Artikel erneut nach oben. Er beschreibt bis ins kleinste Detail warum die ganzen Ereignisse am 30.09.2010 schlicht Illegal waren. Ausserdem spricht er Details an die bis heute ungeklärt sind und immer noch geklärt werden müssen. Darunter auch die Einflussnahme von Frau Gönner in einem genannten konkreten Beispiel. Ein Artikel von Jochen Schwarz. 30.09.2012 – BP: Vor drei Jahren begann die Zerstörung 30.09.2010 illegal? – Details immer noch ungeklärt! weiterlesen
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Impressionen aus Stuttgart
Bilder aus dem Rosensteinpark, vom Neckar und rund um die Villa Berg.
Die Baustellen des Rosenstein-Straßentunnels und von Stuttgart 21 rücken dem Rosensteinpark immer weiter von allen Seiten auf die Pelle. Bei der Villa Berg steht die Zukunft ebenso in den Sternen, auch wenn ein Teil der Anlagen nun restauriert wird.
( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )
Solidarität mit den Verfolgten des 20.06.11
Vier Jahre sind nun seit der Besetzung des Grundwassermanagements (GWM) am Hauptbahnhof vergangen. Bis heute laufen viele Ermittlungsverfahren. Zwischen 70 und 100 Personen haben inzwischen eine Einstellungsverfügung erhalten. Die Einstellungsverfügung wird beim Großteil jedoch erst gegen eine Zahlung einer Summe X rechtskräftig. Bei einigen wurde jedoch das Verfahren ohne diese Summe X eingestellt.
Eine Gruppe rund um die Betroffenen möchte diese Schikane so nicht stehen – und niemand alleine mit den Kosten lassen, daher gab es in der Vergangenheit schon mehrere kleine Aktionen. Sei es nun ein Infotisch auf der Montagsdemonstration oder das große AK Jura Geburtstagsfest, jede Aktion zielte darauf ab, Geld für die Betroffenen zu sammeln.
Am 20.6.2015 ab 17 Uhr findet im Selbstverwalteten Stadtteilzentrum Gasparitsch in der Rotenbergstr. 125 in Stuttgart Ost eine weitere Aktion statt.
An diesem Tag wird es neben Kultur, Speis und Trank die Möglichkeit geben mit den Angeklagten ins Gespräch zu kommen. Während im Keller mit „Körpa Klauz“ (link) gefeiert wird, gibt es im Saal leckeres Essen und ein paar Geschichten aus den Akten und zum aktuellen Stand der Dinge.
Der komplette Erlös wird dem Sonderkonto 20.6. zugeführt und kommt zu 100% den Angeklagten zugute.
Das Gasparitsch in der Rotenbergstr. 125 ist am besten per ÖPNV zu erreichen.
Vom Hauptbahnhof:
U9 Richtung Hedelfingen bis Haltestelle Raitelsberg fahren, dann entgegen der Fahrtrichtung der Bahn laufen. Links in die Abelsbergstraße einbiegen und an der nächsten Ecke, gegenüber der Gaststätte Friedenau befindet sich das Gasparitsch.
Vom Charlottenplatz:
U4 Richtung Untertürkheim bis Haltestelle Ostendplatz fahren, dann entgegen der Fahrtrichtung der Bahn laufen. Rechts in die nächste Querstraße, die Rotenbergstraße einbiegen und der Straße nach unten folgen. Auf der linken Seite an der Ecke zur Abelsbergstraße befindet sich das Gasparitsch.
Von Hedelfingen:
U9 Richtung Botnang bis Haltestelle Raitelsberg fahren, dann mit der Fahrtrichtung der Bahn laufen. Links in die Abelsbergstraße einbiegen und an der nächsten Ecke, gegenüber der Gaststätte Friedenau befindet sich das Gasparitsch.
Von Untertürkheim:
U4 Richtung Hölderlinplatz bis Haltestelle Ostendplatz fahren, dann mit der Fahrtrichtung der Bahn laufen. Rechts in die nächste Querstraße, die Rotenbergstraße einbiegen und der Straße nach unten folgen. Auf der linken Seite an der Ecke zur Abelsbergstraße befindet sich das Gasparitsch.
Auf euer kommen freuen sich die Angeklagten des 20.6.
Material: Flyer als PDF
( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )
Bahndirektion/H7 eine Fassade bröckelt. Einsturzgefahr?
Noch im Februar 2012 sprach sich kein geringerer als Baubürgermeister Matthias Hahn (SPD) mit den folgenden Worten für das Gebäude an der Heilbronnerstraße 7 aus: „Wenn es ein Gebäude in der Stadt verdient habe, unter Denkmalschutz gestellt zu werden, dann die alte Bahndirektion. Die Stadt werde deshalb einem Abbruch niemals zustimmen. Das ist bis ins Detail ein fantastisches Gebäude, das muss erhalten werden“. (link STZ) Damals legte er sein Veto ein. Selbst die CDU und die damals noch vorhandene FDP, sprachen sich für einen Erhalt aus! (Anm. d. Red. heute sind 70% davon unwiederbringlich zerstört) Letztlich wurde dann allerdings nur der Erhalt der Fassade wirklich beschlossen. Heute Mitte 2014 sieht das ganze allerdings ganz anders aus!
Wie man in diesem kurzen Video eindrucksvoll sehen kann, klafft direkt an den Gebäudefundamenten die tiefe Baugrube der U12 / Straßenbahn (SSB) Baustelle. Unter anderem sieht man hier auch, dass durch die Grundwasserabsenkung an dieser Stelle direkt unter dem Gebäude, der Grund massiv ausgetrocknet wird. Freilich ist noch lange nichts vom eigentlichen S21 Trogbau zu sehen, dieser soll ja dann letztlich das ganze Gebäude unterqueren. Was allerdings zu sehen ist sind bereits seit kurzem entstehende Gebäudeschäden in der angeblich zu erhaltenden Fassade!
Wie man hier erkennen kann sind große Risse entstanden. Durch die daraus resultierenden Undichtigkeiten im Dach ist Wasser eingedrungen. Wie massiv die Struktur-Schäden im Inneren sind kann man dadurch natürlich nicht erkennen. Bereits Anfang dieses Jahres (2014) wurde ja schon wieder über dieses Gebäude Spekuliert (link STZ) Da wurde die Bauüberwachung und Beurteilung solcher Fragen noch dem EBA in die Schuhe geschoben: „Dies liege „voll und ganz“ in der Verantwortung des Eisenbahn-Bundesamtes.“
Hier zum Vergleich aktuelle Wasserschäden am Kopfbahnhof in der großen Schalterhalle, verursacht durch das marode Dach welches die Deutsche Bahn seit Jahren verkommen lässt. (siehe zb. Wasserschaden Mitte 2011 – link)
Was bleibt also letztlich übrig von den Lippenbekenntnissen der Parteien zum Erhalt dieser Fassade? Einige Steine fürs Lapidarium? Ist es wirklich damit Getan, wenn man 2012 noch große Reden schwingt und sich 2014 dann mit, „das ist Aufgabe des EBA“ aus der Verantwortung stiehlt? Fällt Nördlich des Kopfbahnhofes der Denkmalschutz genauso dem Kollektiven Wegsehen (ugs. „Kritisch Begleiten“) zum Opfer wie Südlich des Kopfbahnhofes der Artenschutz (link)?
EDIT Rückfrage bei einem Experten ergab folgende Einschätzung:
„Es ist Feuchtigkeit auf der Natursteinfassade und zwar Feuchtigkeit und Salze, was darauf hindeutet, dass das Wasser nicht vorne abläuft sondern hinter oder auf dem Naturstein aufkommt und durch diesen durchdringt und dabei Salze löst.
Der Riss im Gesims ist dem Anschein nach aber eine Arbeitsfuge o.ä, also nichts was zuerst auf Bewegungen im Untergrund hindeutet.
Der Riss scheint so zuerst einmal ohne Bedeutung, ohne Feuchtigkeit auch unauffällig. Die Feuchtigkeit stammt entweder aus einer Wasserleitung, die im Dach verlegt und geplatzt oder dauerhaft nässend ist oder aber aus undichten Dachanschlüssen. Sie könnte auf kaputte Anschlüssen und Blechanschlüsse im Bereich der Darüber angeordneten Rundgaube hindeuten und aus schadhaften Anschlüssen stammen.
Ohne die Untergrundbaustelle (U12) wäre das alles.
Mit dem Wissen der U-Baustelle (U12) kann ich allerdings nicht ausschließen, dass die Rissbreite durch Setzungen oder Bauteilbewegungen vergrößert wurde (da muss ich näher ran und die Rissbreite beurteilen).
Es ist auch nicht auszuschließen, dass die Bauteilanschlüsse durch Bewegungen im Untergrund aufgegangen sind oder sich vergrößert haben.“
( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )
Artenschutz? Stuttgarts Antwort!
Um zu verstehen, um was es beim Thema „Artenschutz“ hier in diesem Speziellen Fall eigentlich geht, muß nicht einmal ein allgemeines Gesetz gewälzt werden es reicht schon die Vorgabe vom Eisenbahnbundesamt! Ich zitiere hier nur ein paar Stellen daraus, sowie aus der Richtlinie zum Naturschutz der EU.
Aus der Richtlinie 92/43/EWG (link)
Der Eremit (Osmoderma eremita) ist ein Käfer aus der Unterfamilie der Rosenkäfer (Cetoniinae), er wird auch Juchtenkäfer genannt. Das seltene und unauffällig lebende Insekt ist im Anhang II und IV der FFH-Richtlinie, einer Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union, aufgeführt und ist dort als prioritäre Art eingestuft, für deren Art der Gemeinschaft … besondere Verantwortung zukommt.
Aus EBA Bescheid gemäß § 18 AEG i. V. m. § 76 Abs. 3 VwVfG und § 18 d AEG – „Großprojekt Stuttgart 21“, PFA 1.1, 5. PÄ Zentralisierung Abwasserreinigungsanlagen (link) Seite 6 und 8
11. […] ist die Baustelle so einzurichten, dass Eingriffe in den Wurzelbereich (im Sinne der DIN 18920) des Baumes mit der Kataster-Nr. 575 ausgeschlossen sind. Die Verlegung von Rohren, Leitungen u. ä. hat außerhalb des Nahbereichs dieses Baumes zu erfolgen.
und
12. […] ist die Baustelle so einzurichten, dass Eingriffe in den Wurzelbereich (im Sinne der DIN 18920) des Baumes mit der Kataster-Nr. 270 ausgeschlossen sind und ein vertikaler und horizontaler Mindestabstand von 3 m zum Stamm bei der Verlegung von Rohren, Leitungen u. ä. eingehalten wird. […]
und
13. Für die Durchführung sämtlicher Maßnahmen einschließlich späterer Rückbau- und Rekultivierungsmaßnahmen […] c) im Raum des Wurzelbereichs der Bäume Nr. 270 und 575 gemäß DIN 18920 ist eine ökologische Bauüberwachung von der Vorhabenträgerin zu stellen. Die Ökologische Bauüberwachung hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um Beeinträchtigungen von Vegetationsbeständen und andere nachteilige Umweltauswirkungen sowie Umweltschäden wirksam zu verhindern.
Weiter auf Seite 8 wird erklärt WAS der „Wurzelbereich“ ist!
Der Wurzelbereich nach DIN 18920 umfasst anders
als in den Antragsunterlagen dargestellt die Bodenfläche unter der Kronentraufe zuzüglich 1,5 m.______________________________________________________
Die Realität in Stuttgart – unter sogenannter „Kritischer Begleitung der Politik“ und vor dem Hintergrund das die Ökologische Bauüberwachung im Interesse und im Aufgabenbereich des BUND liegt -sieht leider GANZ anders aus!
Am Baum „270“ (wie er vom EBA genannt wird) wurde immer weiter die „Schutzzone“ eingeschränkt! Schon von Anfang an war sie maximal wenn überhaupt – der geforderte Kronendurchmesser PLUS 1,5 Meter – mittlerweile ist die „Schutzzone“ fast schon bis zum Stamm eingeschränkt worden! Bilder vom 19.05.2014
Am Baum „575“ wird es noch eindeutiger was hier von „Naturschutz“ gehalten wird! Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass neben den Vorschriften des EBA, dies ein Teil der sogenannten „Schlichtung“ war! Die Schlichtung auf welche sich ja sehr viele Projekt-Betreiber incl. „Kritische Begleiter“ gerne berufen. Bilder vom 19.05.2014
Hier wurde einfach mal – im Sichtschutz des Gebäudes – ein Aufenthaltsbereich/Biergarten mitten in die „Schutzzone“ gebaut! Wie man unschwer erkennen kann – fast bis an den Stamm heran! Genauso wie beim anderen Baum wurde damit die schon vorher gerade mal „Kronendurchmesser“ große Zone über die Jahre einfach massiv zurück gebaut!
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WO bitte schön ist hier die Ökologische Bauüberwachung? Wenn es eine gibt WIESO stimmte diese diesen Einschränkungen zu? Wurde der dann angefertigte Bericht der Bauüberwachung an den BUND gegeben? Wenn ja warum wurde das nicht Kritisiert? WO bitte schön ist hier die hochgelobte sogenannte „Kritische Begleitung“ des Projektes durch die Politik?
Und um dem Stammtisch-Argument „Och die schon wieder mit ihrem Naturschutz“, gleich etwas entgegen zu setzen: Von mir aus ist das für manche vielleicht nur ein kleines Thema, dass manchem nicht so wichtig ist. ABER wenn diese „Kleinigkeiten“, die jeder Laie erkennt, schon nicht eingehalten werden – Was passiert dann sonst noch so wenn es wirklich offensichtlich KEINE funktionierende Bauüberwachung gibt? Da geht es dann nicht „nur“ um Käfer, da geht es dann um wesentlich mehr!
Wer mehr Bilder sehen will – Bitte. Aber die Realität könnte sich jeder wirklich Interessierte / Begleiter auch direkt vor Ort anschauen – wenn er/sie den wollte…
( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )
Blickwinkel und Eindrücke – DIE RAMPE
Also es tut mir leid aber ich bin ein visueller Mensch – ich verbinde alles automatisch mit Eindrücken die ich habe – so geht es mir auch bei der „Neuen Rampe zum provisorischen Querbahnsteig“ am Bahnhof in Stuttgart. Diese Erinnert mich an einen Schlachthof – an die Rampe auf denen die Tiere vom LKW in den Schlachthof geführt werden. Hier einige Eindrücke der Rampe und der neuen Blickwinkel die sich durch sie ergeben.
Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet Rosensteinpark
von Wolfgang Rüter Es ist eine Schande, wie das einst liebens- und lebenswerte Stuttgart immer mehr zerstört wird. Nach der Zerstörung des Mittleren Schlossgartens und der Rodung eines 200 Jahre alten Baumbestands kommt jetzt der als FFH Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Rosensteinpark neben vielen anderen S21-Baustellen dran. Eine Fotoreportage, beginnend bei den Mineralbädern und der U14 Stadtbahnverlegung, den gefährdeten Grünflächen entlang des geplanten Rosenstein-Straßen-Tunnels von Ost nach West, und weiter durch den Rosensteinpark zur Ehmannstraße und dem Abstellbahnhof, wo sich auch das GWM3 befindet und Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet Rosensteinpark weiterlesen
30.09.2010 illegal? – Details immer noch ungeklärt!
Knoten im Rohr – oder Knopf im Ohr
Petermanns Flaschenpost – Erörterungstermin 7. Planänderung – Teil 18
Das Regierungspräsidium scheint diese Erörterung als reine Privatveranstaltung zu verstehen, bei der es nur um den eigenen Erkenntnisgewinn zur Abarbeitung einer Pflichtaufgabe geht. Deshalb wurde nur noch ein Fortsetzungstag angesetzt. Man möchte offenbar einem formalen Klagegrund vorbeugen, weil der zunächst angesetzte TOP 7 nie aufgerufen wurde. Dass die anderen Tageordnungspunkte (inhaltlich viel bedeutender) nie beendet wurden, scheint man hinnehmen zu wollen. Und, ganz unüblich, auch den Standard „Sonstiges“ lässt man unter den Verhandlungstisch fallen.
Die inzidente Umweltverträglichkeitsprüfung – Eine Analyse der Protokolle
Petermanns Flaschenpost – Erörterungstermin 7. Planänderung – Teil 17
Diese Wortschöpfung der Leiterin des EBA-Stuttgart könnte ebenfalls im Umweltrecht Geschichte schreiben. Gemeint ist damit, dass weil man die Anträge der Bahn an das Regierungspräsidium weitergeleitet habe, sei damit automatisch eine gesetzlich notwendige Vorprüfung durchgeführt, die sich allerdings nicht auf Papier verdinglicht habe. Zwischenzeitlich hat man also nun nachträglich vorgeprüft und im Internet verdinglicht. Diese Handhabung entspricht Schiebergeschäften auf einem Schwarzmarkt (um ein mildes Beispiel zu wählen) – da gibt es auch kein Prüfergebnis, keinen Kaufvertrag und mit der Bezahlung ist allem zugestimmt. Eine formale Kleinigkeit ist dieses Vorgehen sicher nicht.
Die inzidente Umweltverträglichkeitsprüfung – Eine Analyse der Protokolle weiterlesen