Es ist Advent – und der gepriesene Wunderbahnhof wird kommen. So verheißt es ein kürzlich spendiertes Großposter der Bahn dem vorbei eilenden Bahnreisenden. Die präsentierte schöne neue Welt ist allerdings nicht nur ernüchternd hässlich, sondern auch mit Merkwürdigkeiten gespickt. Doch was schert es noch den von Verspätungen und Gleisänderungen geplagten Kunden, den geplünderten Steuerzahler, den Bürger Stuttgarts, der nur noch als konformierter Stöpsel den öffentlichen Raum dekorieren darf?
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Totholz auf Abruf
Wegstellbäume verabschieden sich, Teil 2
Im ersten Teil zum diesjährigen Spaziergang im verteilten Schlossgarten hatten wir einen allgemeinen Überblick über den derzeitigen Zustand der Bäume gegeben. Neben weiteren Bildern zu den inzwischen abgestorbenen Bäumen, soll hier ein spezielles Beispiel gezeigt werden, dass für viele Schäden an scheinbar noch gesunden Bäumen verantwortlich ist. Totholz auf Abruf weiterlesen
Aus den Augen, aus dem Sinn?
Wegstellbäume verabschieden sich, Teil 1
Vor fünf Jahren wurde der Mittlere Schlossgarten zerstört. Einige wenige Bäume wurden im Stuttgarter Stadtgebiet verpflanzt. Dabei stand es nicht im Vordergrund, ihre stadtökologischen Funktionen zu erhalten, oder ihren ästhetischen Wert zu bewahren, oder gar neue, qualitativ hochwertige Orte der Erholung und Beschaulichkeit zu schaffen. Es ging einzig darum, eine möglichst hohe Zahl an Verpflanzungen mitzuteilen, völlig egal, wie das Ergebnis dann ausschaut. Bis auf wenige Ausnahmen wurden die Parkbäume zu Straßenbegleitgrün degradiert, also der Art von Stadtmöblierung, die man jederzeit wieder aus dem Weg fällt, wenn ein vermeintlicher Fortschritt daher kommt. Aus den Augen, aus dem Sinn? weiterlesen
Verwaltungsgericht 21: Schwer verkalkuliert
Streitwert auf 320.000 € angehoben
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat nun seine Urteilsbegründung zur Klage gegen die Versammlungsauflösung am 15.02.12 an den Anwalt der Kläger übersandt. Die Frist für Rechtsmittel gegen das Urteil läuft bis zum 5.5.2016. Verwaltungsgericht 21: Schwer verkalkuliert weiterlesen
Es gilt weiterhin: Stuttgarter Landrecht
Verwaltungsgericht hält der Willkür die Tore offen
Die Fortsetzungsfeststellungsklage von 32 Bürgern, gegen die Räumung des Mittleren Schlossgartens anlässlich der Rodung von 250 Bäumen am 15.2.2012, wurde vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen. Das geht aus der Pressemitteilung des Gerichts vom 16.3.2015 hervor. Die Verhandlung fand am Vortag statt. Es waren 23 KlägerInnen anwesend, die von einem versierten Verfassungsrechtler vertreten wurden. Denn es ging um die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit. Die steht nun in Stuttgart weiterhin zur Disposition. Es gilt weiterhin: Stuttgarter Landrecht weiterlesen
JS – Ich bin wieder draußen
Kommentar von Jochen Schwarz
Herzlichen Dank für Eure Unterstützung
Ich bin wieder draußen – es ist alles gut gelaufen – damit liegt der Ball wieder im Feld der blamierten Entscheider bei Staatsanwaltschaft und Amtsgericht. Zwei Tage á 120,-€ verpulvert, den Protest gegen S21 etwas bekannter gemacht, die Versammlungsfreiheit hochgehalten, die Achtung von Recht und Gesetz auch durch die Polizei eingefordert … 10 x Post bis zum Abend vor der Entlassung, wahrscheinlich trudelt noch mehr ein. Den aufrechten Gang hab‘ ich nicht eingebüßt, stattdessen freundlich und beharrlich das Unrecht an mir abprallen lassen.
Erst abends wird die Post ausgehändigt. Ich hatte also vor dem ersten Einschlafen gleich noch eine Gute-Nacht-Lektüre. Andererseits konnte ich die Post des 6.3. nicht mehr empfangen, weil ich morgens wieder raus war. Ich hoffe, es wird nachgesandt. Ansonsten hat die JVA etwas zur Verschönerung der Wände. Wenn noch weitere Post bei mir ankommt, stelle ich noch ein Foto ein. Nochmals: Danke!
Und überhaupt … es schadet ganz und gar nicht, wenn der Alltag im Knast auch von Menschen wahrgenommen wird, die dem ansonsten recht fern stehen. Das tut besonders denen gut, die dort sehr viel länger ausharren müssen. Denn dieser Alltag ist auch ein Teil unserer Gesellschaft, für den auch wir verantwortlich sind.
Lassen wir uns also nicht ins Bockshorn jagen vom mittelalterlichen Rechtsverständnis der unterklassigen Stuttgarter Justiz!
Nachschlag vom 10.3.2015
Wie schön! Ein dicker Umschlag erreichte mich heute mit weiterer Solidaritätspost – auch dafür vielen Dank an die UnterstützerInnen!
Nachschlag vom 12.3.2015
Und noch nochmal zwei Karten – so eine Unterstützung tut richtig gut!
Oben Bleiben!
Jochen Schwarz
Versammlungsfreiheit ist Grundrecht
von Jochen Schwarz
Polizeiwillkür nur im Unrechtsstaat!?
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat es sich nicht nehmen lassen, zum härtesten Mittel zu greifen, dass der Staatsgewalt bei uns zusteht: der Freiheitsentziehung. Durch eine zweitägige Erzwingungshaft soll ich dazu gepresst werden, die verhängten 100 € Bußgeld zu bezahlen, oder durch andere bezahlen zu lassen. Das werde ich nicht tun. Das wissen die Herren und Damen auch – aber sie wollen mich bestrafen, auch wenn das nicht zulässig ist. Und das muss eben noch jetzt sein, bevor das Verwaltungsgericht den Polizeieinsatz vom 15.2.2012 für rechtswidrig erklärt. Versammlungsfreiheit ist Grundrecht weiterlesen
15.2. – Amtsgericht beteiligt sich am Gedenktag
von Jochen Schwarz
Zwei Tage Haft nach drei Jahren Denkblockade
Ende Januar hat das Stuttgarter Amtsgericht die Verhängung von zwei Tagen Erzwingungshaft gegen mich beschlossen. Damit könnte, bei den üblichen Verwaltungswegen, ein Haftantritt zum 15.2. möglich sein. Passender geht es kaum: zwei Tage Freiheitsentzug für nicht bezahlte 100 € Bußgeld, verhängt für den Widerstand gegen die Vernichtung einer Parkanlage mit zweihundertjährigen Bäumen. 15.2. – Amtsgericht beteiligt sich am Gedenktag weiterlesen
Feststellungsklage – Auf einem guten Weg – Herzlichen Dank!
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte für die Feststellungsklage gegen die rechtswidrige Parkräumung am 15.2.2012 einen Streitwert von 160.000 € festgesetzt. Die 32 KlägerInnen baten deshalb öffentlich um Spenden, damit der notwendige Vorschuss an Gerichtskosten möglichst schnell erbracht werden kann. Innerhalb von knapp drei Wochen haben so viele Menschen einen Anteil überwiesen, dass unser Rechtsanwalt das Verfahren nun fortsetzen kann. Der Vorschuss kann überwiesen werden, das Recht bekommt freie Bahn. Feststellungsklage – Auf einem guten Weg – Herzlichen Dank! weiterlesen
Knoten im Rohr – oder Knopf im Ohr
Petermanns Flaschenpost – Erörterungstermin 7. Planänderung – Teil 18
Das Regierungspräsidium scheint diese Erörterung als reine Privatveranstaltung zu verstehen, bei der es nur um den eigenen Erkenntnisgewinn zur Abarbeitung einer Pflichtaufgabe geht. Deshalb wurde nur noch ein Fortsetzungstag angesetzt. Man möchte offenbar einem formalen Klagegrund vorbeugen, weil der zunächst angesetzte TOP 7 nie aufgerufen wurde. Dass die anderen Tageordnungspunkte (inhaltlich viel bedeutender) nie beendet wurden, scheint man hinnehmen zu wollen. Und, ganz unüblich, auch den Standard „Sonstiges“ lässt man unter den Verhandlungstisch fallen.