Petermanns Flaschenpost – Erörterungstermin 7. Planänderung – Teil 17
Diese Wortschöpfung der Leiterin des EBA-Stuttgart könnte ebenfalls im Umweltrecht Geschichte schreiben. Gemeint ist damit, dass weil man die Anträge der Bahn an das Regierungspräsidium weitergeleitet habe, sei damit automatisch eine gesetzlich notwendige Vorprüfung durchgeführt, die sich allerdings nicht auf Papier verdinglicht habe. Zwischenzeitlich hat man also nun nachträglich vorgeprüft und im Internet verdinglicht. Diese Handhabung entspricht Schiebergeschäften auf einem Schwarzmarkt (um ein mildes Beispiel zu wählen) – da gibt es auch kein Prüfergebnis, keinen Kaufvertrag und mit der Bezahlung ist allem zugestimmt. Eine formale Kleinigkeit ist dieses Vorgehen sicher nicht.
Petermanns Flaschenpost – Erörterungstermin 7. Planänderung – Teil 16
Bei bei den Strapazen, die einem durch die unzureichende Vorbereitung der Erörterung aufgezwungen werden, neigt man zu dem Schluss, dass mit Dr. Luegers Feststellungen das GWM bereits zu Fall gebracht wurde. Es liegt auf der Hand, dass bei diesen gravierenden Fehlern die Aussagen der Projektbetreiber, die Hänge seien sicher, das Mineralwasser sei sicher, die Bäume überleben problemlos …. dass all das auf falscher Grundlage prognostiziert wurde. Da hat es der Tunnelbauer Wittke noch recht einfach, weil er sich auf seine Erfahrung beruft, und ihm schon ein Bauverfahren bei überraschendem Bauverlauf einfallen wird. Mit Sprüchlein, wie „Vor der Hacke ist es dunkel“, wird nur versteckt, dass man den komplizierten Stuttgarter Untergrund auf völlig unzureichender Wissensbasis anzapfen will. „In der black-box ist es dunkel“ – und wer die füttern darf, bestimmt das Ergebnis.
Petermanns Flaschenpost – Erörterungstermin 7. Planänderung – Teil 15
Erinnern wir uns noch mal an den Beginn: Seit dem 15.7.2013 wird die Planänderung zur Manipulation des Grundwassers, mehr oder weniger öffentlich, erörtert. Bereits sieben Tage in zwei Runden waren nötig – und nun muss es weitergehen! Es gibt deutlich längere Erörterungen zu wesentlich kleineren Projekten – das Regierungspräsidium hat sich offenbar massiv verkalkuliert. Eigentlich kaum vorstellbar für so eine erfahrene Behörde. Und so drängt sich immer wieder die Besorgnis der Befangenheit auf. Denn auch das Regierungspräsidium steht unter der vertraglichen Projektförderpflicht des Landes. Immer wieder versucht die Bahn mit dem Unwort vom „behördlichen Schwergang“ Druck auf das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren auszuüben. Nun kommt es also zur Weihnachtsfeier im Stuttgarter Messezentrum vor den Toren der Stadt. Nehmen wir das zum Anlass für eine Jahresendzeitbilanz: Das ist ein riesiger Erfolg! Die zentralen Baumaßnahmen können weiterhin nicht begonnen werden. Und es steht nicht nur in den Zimtsternen, ob man ohne Gesetzesbruch überhaupt die Pumperei betreiben kann.
von Jochen Schwarz Die Kläger sollen mundtot gemacht werden
Die Rodung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart ist ein Skandal, der in die Stadt- und Landesgeschichte eingehen wird. Und ist der Ruf erst ruiniert, beugt sich Recht ganz ungeniert. Nun hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht den Streitwert der Feststellungsklage, die im Namen von 32 Klägern eingereicht wurde, um die Räumung des Schlossgartens am 15.2.2012 für rechtswidrig erklären zu lassen, auf 160.000 Euro festgesetzt. Der durch die Klage zu erwartende Gesichtsverlust der Stuttgarter Gerichtsbarkeit ist offenbar unbegrenzt steigerungsfähig.
Es ist unzweifelhaft belegbar, dass die Räumung der Versammlung im Mittleren Schlossgarten zu früh erfolgte. Es gab zu dem Zeitpunkt keine Rechtsgrundlage für die Polizei, in die grundrechtlich geschützte Versammlung einzugreifen. Die übergroße Mehrheit der versammelten 2.000 Menschen ließ sich von der Polizei aus dem Park drängen. Gegen 80 Personen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, weil sie sich als Fußgänger zu Unrecht im Schlossgarten aufgehalten haben sollen. In 30 Verfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart konnte aufgedeckt werden, dass die Polizei keine bestandkräftige Allgemeinverfügung als Basis ihres Handelns hatte. Die betroffenen Menschen boten auch keinen Anlass für das Einschreiten der vielen Tausend Polizisten. Trotzdem wurden fast alle Angeklagten verurteilt. Lediglich das letzte Verfahren wurde eingestellt, weil es der Richterin offenbar nicht mehr möglich war, rechtsstaatliche Gründe für eine Verurteilung aufzubringen.
Die Kulturschande braucht die Verwahrlosung des Rechtsstaates
Es ist also nur folgerichtig, wenn nun versucht wird, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gerichtlich wiederherzustellen. Die Verurteilten wollen den offensichtlichen Rechtsbruch nicht hinnehmen. Ebenso sind an der Klage Menschen beteiligt, die sich in der Ausübung ihres Rechts in der Räumungsnacht gehindert sehen. Letztlich betrifft diese Klage also uns alle. Die am 15.2.2012 anstehende Rodung des Jahrhunderte alten Baumbestandes war ein berechtigter Anlass zum offenen Protest. Und schon damals war klar, dass im Mittleren Schlossgarten wegen fehlender Genehmigungen auch auf Jahre hin nichts gebaut werden kann.
Die Festsetzung dieses skandalös hohen Streitwertes soll offenbar von der Wahrnehmung des Rechts abschrecken. Gerechnet hatten die Kläger und ihr erfahrener Anwalt mit maximal 10.000 Euro, und entsprechend wurde ein Sonderkonto eingerichtet, um solidarisch die Kosten für den Rechtsstreit zusammen zu bringen. Basierend auf dem hohen Streitwert muss nun jedoch ein Kostenvorschuss von etwa 5.000 € möglichst schnell aufgebracht werden.
Verrechnet haben dürfte sich aber auch das Verwaltungsgericht, falls die Rücknahme der Klagen oder die Spaltung der Gruppe beabsichtigt gewesen sein sollte. Denn die Kläger werden ihr Anliegen durchfechten. Letztlich ist die Wahrung von Grundrechten nicht mit Geld aufzuwiegen. Betrachten wir es einfach als Wertschätzung der Klageschrift und unseres Anliegens!
Die Kläger und Klägerinnen bitten daher alle, die sich für die Wahrung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit einsetzen wollen, die in der Räumungsnacht von der Polizei aus dem Schlossgarten gedrängelt wurden oder aus Angst vor einer Wiederholung des 30.9. freiwillig gegangen sind oder gar nicht erst in den Schlossgarten kamen: bitte spendet etwas Geld auf unser Treuhandkonto! Wir wollen und dürfen uns diesen fortgesetzten Rechtsbruch nicht bieten lassen!
Am 15.2.2012 begann die endgültige Vernichtung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart. Seitdem ist dieser „Central-Park“ eine Baubrache. Über 2.000 Menschen hatten sich zuvor im Schlossgarten versammelt, um gegen die Vernichtung dieses für ihre Erholung und die Ökologie wichtigen Kulturdenkmals zu protestieren. Sie wurden von der Polizei aus dem Park gedrängt oder abgeführt. Diese Maßnahmen der Polizei waren nach Auffassung der Betroffenen und ihres Rechtsanwaltes ein schwerer Verstoß gegen das Grundgesetz. Deshalb haben nun 32 Menschen eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.
Der mit viel Bauherrenstolz als fertig gestellt präsentierte Zugang zu dem provisorischen Querbahnsteig, fernab der Bahnhofshalle, wird nun auch mit einem großformatigen Werbeplakat verziert. Das dümmste Projekt der Deutschen Bahn erfordert auch eine permanente Verdummung des Bahnkunden. Vielleicht schaut eh keiner hin, weil er viel mehr bemüht sein muss, in dem angerichteten Chaos den richtigen Zug auf dem richtigen Gleis zu erwischen. Mit dem Querbahnsteig, 120 Meter entfernt vom restlichen Bahnhof, hat die Landeshauptstadt Stuttgart erreicht, was sie immer verhindern wollte: degradiert zum Vorstadtbahnhof.
Der BUND veröffentlichte am letzten Donnerstag eine Meldung, nach der die seit Anfang Oktober bevorstehende Rodung von Teilen des Rosensteinparks am Dienstag, den 28. 22.10.2013, an der Ehmannstraße beginnen soll. Angekündigt werden ca. 110 Baumfällungen, wovon 7 Bäume mit Juchtenkäfern besiedelt sein sollen.
Der BUND fordert die Bahn auf, die geplanten Baumfällungen nächste Woche im Rosensteinpark sofort auszusetzen bis alle naturschutzrelevanten Genehmigungen vorliegen. „Im Rosensteinpark wiederholt sich die unsägliche Story von Stuttgart 21 hinsichtlich vorschneller Parkzerstörung“, sagt Gerhard Pfeifer, BUND Regionalgeschäftsführer.
Am Anfang steht der Wunsch. Dann folgt der Plan, wie man den Wunsch erfüllen kann. Bei Stuttgart 21 muss es anders gewesen sein, denn Wunsch und Planung passen nicht zusammen. Das hat nun Dr. Christoph Engelhardt in weiteren, sehr klaren, wenn auch notwendig umfangreichen, Dokumenten belegt. Daraus folgt nur eines: Stuttgart 21 muss abgebrochen werden, der Planfeststellungsbeschluss ist aufzuheben.
TAGESORDNUNG Es ist vorgesehen, die wichtigsten Themenbereiche in folgender Reihenfolge zu erörtern:
Montag, 09. September 2013, 9.00 Uhr Begrüßung, Formalien / Verfahrensrechtliche Fragen / Erläuterung der (Änderungs-) Planung / Wasserwirtschaft, Geotechnik u. Geologie
Dienstag, 10. September 2013, 9.00 Uhr Wasserwirtschaft, Geotechnik u. Geologie
Mittwoch, 11. September 2013, 9.00 Uhr Eigentum, Haftungsfragen / Natur u. Landschaft
Donnerstag, 12. September 2013, 9.00 Uhr Lärm, Erschütterungen u. verkehrliche Belange / Sonstiges (Planrechtfertigung, Finanzierung u. a.)
Bei Bedarf wird die Erörterungsverhandlung am Freitag, den 13. September 2013, um 9.00 Uhr fortgesetzt. An diesem Tag findet nur dann eine Erörterung statt, wenn dies erforderlich sein sollte, weil an den Vortagen nicht alle Themenpunkte abgehandelt werden konnten. RP-Stuttgart PDF
Petermanns Flaschenpost – Erörterungstermin 7. Planänderung – Teil 14
Das war ganz bestimmt nicht eingeplant: der Verhandlungsleiter Henrichsmeyer musste abgezogen werden. Schon am ersten Tag hagelte es Befangenheitsanträge gegen seine Person, gegen das Regierungspräsidium und den obersten Aufseher, den Innenminister. Umtriebige Suche brachte dann am zweiten Verhandlungstag ein schnelles Ende. Nicht nur Kommentare des Regierungsdirektors fanden sich in blogs im Internet, sondern er unterschrieb auch eine Erklärung, den Esslinger Appell zum Bau von S21. Das war dann zuviel. Damit war eine Belastung absehbar, die jedes Ergebnis der Erörterung in ihren Grundfesten erschüttert hätte.
Petermanns Flaschenpost – Erörterungstermin 7. Planänderung – Teil 13
Ab Morgen, 8:45 Uhr, beginnt die Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen gegen die Planänderungen zur Manipulation des Grundwassers. Es wurden weit über 10.000 Einwendungen gegen dieses Vorhaben eingelegt. Ohne die Planänderung können die Baugruben für den Sargbahnhof nicht ausgehoben, die Tunnels nicht ausgegraben werden. Es geht also um richtig viel – es geht um alles – für die Bahn und für Stuttgart. „Parkschützer – Wir retten den Schlossgarten“ – der Bürgerpark ist immer noch möglich. WER, WENN NICHT WIR – WO, WENN NICHT HIER – WANN, WENN NICHT JETZT !