Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat nun seine Urteilsbegründung zur Klage gegen die Versammlungsauflösung am 15.02.12 an den Anwalt der Kläger übersandt. Die Frist für Rechtsmittel gegen das Urteil läuft bis zum 5.5.2016.Verwaltungsgericht 21: Schwer verkalkuliert weiterlesen →
Verwaltungsgericht hält der Willkür die Tore offen
Die Fortsetzungsfeststellungsklage von 32 Bürgern, gegen die Räumung des Mittleren Schlossgartens anlässlich der Rodung von 250 Bäumen am 15.2.2012, wurde vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen. Das geht aus der Pressemitteilung des Gerichts vom 16.3.2015 hervor. Die Verhandlung fand am Vortag statt. Es waren 23 KlägerInnen anwesend, die von einem versierten Verfassungsrechtler vertreten wurden. Denn es ging um die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit. Die steht nun in Stuttgart weiterhin zur Disposition.Es gilt weiterhin: Stuttgarter Landrecht weiterlesen →
Am heutigen Dienstag reicht Jürgen Klaffke, Mitglied der Vollversammlung und der Kaktus-Initiative, Klage gegen die Kooptationen innerhalb der IHK Region Stuttgart beim VerwG Stuttgart ein. Die Kaktus-Initiative, in der sich kritische IHK-Mitglieder versammeln, hat wiederholt versucht, die nach dem Urteil des BVerwG zu Unrecht Kooptierten in der Vollversammlung zum Rücktritt zu bewegen. Das Präsidium und die Kooptierten erkennen allerdings die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht an, was die Kaktus-Initiative bedauert. Daher gibt es für die Initiatoren der Klage keine andere Möglichkeit, als erneut das Gericht anzurufen, um die IHK Region Stuttgart zur Anerkennung der bestehenden Urteile zu zwingen. Dass es auch anders geht, zeigen die Beispiele anderer Kammern: Die Kooptierten in der IHK Heilbronn, darunter sogar der Präsident, hatten die Konsequenzen aus dem Urteil des BVerwG gezogen und sind zurückgetreten.
Weiterhin fordern die Mitglieder der Kaktus-Initiative geschlossen die Einberufung einer Sondersitzung der Vollversammlung. Hier sollen die wesentlichen Themen behandelt werden, die aufgrund des Taktierens der Geschäftsleitung und des Präsidiums der IHK in der letzten Versammlung nicht behandelt werden konnten. Mitglieder der Kaktus-Initiative hatten die Sitzung am 24.09. verlassen, da sie mit der Blockadehaltung und der Missachtung der höchstrichterlichen Entscheidung zur Kooptation durch Präsidium und Geschäftsführung der IHK nicht einverstanden waren. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung enge Grenzen für Kooptationen gesetzt. Die Stuttgarter Wahlordnung erfüllt diese Kriterien nicht. Aus diesem Grund forderte die Kaktus-Initiative in der Sitzung alle kooptieren Mitglieder auf, sofort zurückzutreten und damit den Richterspruch zu respektieren. Nach der Ablehnung dieser Aufforderung durch das Präsidium, verließ die Mehrheit der Kaktus-Initiative den Raum, was zur Beschlussunfähigkeit führte, da von den 110 gewählten Mitgliedern lediglich rund 65 anwesend waren.
Die IHK-Leitung bezichtigte die Kaktus-Initiative anschließend, wichtige Entscheidungen zu blockieren. Jedoch ist offensichtlich dass es gerade diese Leitung zum wiederholten Male nicht geschafft hatte, eine entsprechenden Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung zur Teilnahme an der Sitzung zu bewegen.
Um wichtige Themen wie die aktuelle Flüchtlingssituation und den Breitbandausbau doch noch behandeln zu können, fordern alle Mitglieder der Kaktus-Initiative geschlossen die Einberufung einer Sondersitzung.
Über die Kaktusinitiative: In der Kaktusinitiative finden sich seit 2011 kritische Mitglieder der Vollversammlung der Region Stuttgart zusammen, die eine bessere IHK fordern, die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft und eine freie Kammerwahl, mehr Transparenz, eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte und eine gerechtere Lastenverteilung der Beiträge.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart betätigte nun, dass die Polizei am 25.01.2011 unrechtmäßig handelte. (JURIS-Das Rechtsportal) Wie in dieser Zeit und viele Monate danach auch, verteilte die Polizei immer wieder gerne willkürliche Platzverweise. Hinweise auf die Versammlungen ignorierte die Polizei immer, auch Hinweise auf ihr Illegales Handeln wurden stehts abgewunken und ignoriert. Jetzt bekam die Polizei Stuttgart endliche vom Verwaltungsgericht bestätigt das sie nicht legal handelt! Die Polizei hätte die Versammlungen ordnungsgemäß behandeln müssen! Hier sieht man die Versammlung um die es geht Video von cams21
Hier noch ein paar Videos – im ersten wird GENAU dieser Fall (Ende 2012!) gezeigt. Hier zeigt sich das die Polizei das jetzt vom Verwaltungsgericht verurteilte Verhalten über Jahre durchgeführt hat!
Das zweite Video zeigt zwar einen anderen Fall (hier geht es nicht nur um die Anerkennung der Versammlungen sondern um das verteilen von Flugblättern im Rahmen einer Versammlung) aber es zeigt weitere Fälle vom zügellosen willkürlichen Handeln der Beamten in Stuttgart im Rahmen dieser Versammlungen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte für die Feststellungsklage gegen die rechtswidrige Parkräumung am 15.2.2012 einen Streitwert von 160.000 € festgesetzt. Die 32 KlägerInnen baten deshalb öffentlich um Spenden, damit der notwendige Vorschuss an Gerichtskosten möglichst schnell erbracht werden kann. Innerhalb von knapp drei Wochen haben so viele Menschen einen Anteil überwiesen, dass unser Rechtsanwalt das Verfahren nun fortsetzen kann. Der Vorschuss kann überwiesen werden, das Recht bekommt freie Bahn. Feststellungsklage – Auf einem guten Weg – Herzlichen Dank! weiterlesen →
Auch am 09.12.13 trafen sich vor dem Stuttgarter Kopfbahnhof wieder tausende Menschen um für einen vernünftige Verkehrsinfrastruktur in der Landeshauptstadt einzustehen. Natürlich genau dort wo sie den richtigen Ort für ihre Demonstration sehen versammelten sie wieder und haben nicht vor dies zu ändern. Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte sie natürlich in ihrem Versammlungsfreudigkeit und der Örtlichkeit auf dem Arnulf-Klett-Platz in Stuttgart. Zahlen hin zahlen her – hier sieht man die Fakten in Farbe:
Wie man als ortskundiger unschwer erkennen kann, reicht der Platz auf der Straße vor dem Hauptbahnhof bei weitem nicht aus. Leider wird seit längerer Zeit die Straße nur noch in einer Richtung gesperrt – was die Menschen natürlich (um etwas zu hören) auf den Gehweg zwingt. Sie sind dadurch gezwungen sich vor den Läden dort aufzustellen. Diese haben sich ja nun auch, dem vernehmen nach, evtl. deshalb bei Ordnungsbürgermeister Dr. Martin Schairer beschwert. Worauf dieser aber überraschenderweise nicht die zweite Spur der Straße über den Arnulf-Klett-Platz sperren lies, sondern statt dessen einfach die Demo in die Lautenschlagerstraße verbannen wollte. Wie ortskundige wissen ist diese viel zu klein für diese Menge an Menschen (vgl . Bild oben oder auch die Bilder des Demozuges der durch die Lautenschlagerstraße läuft!!!). Leider bleibt es mir ein Rätsel warum er zu dieser Erkenntnis gelangte, aber ich würde ihn gerne zu einer Ortsbegehung begleiten, damit er sich ein Bild von dieser Straße machen kann. Am Besten bei der nächsten Montagsdemo damit er vergleichen kann…
von Jochen Schwarz Die Kläger sollen mundtot gemacht werden
Die Rodung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart ist ein Skandal, der in die Stadt- und Landesgeschichte eingehen wird. Und ist der Ruf erst ruiniert, beugt sich Recht ganz ungeniert. Nun hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht den Streitwert der Feststellungsklage, die im Namen von 32 Klägern eingereicht wurde, um die Räumung des Schlossgartens am 15.2.2012 für rechtswidrig erklären zu lassen, auf 160.000 Euro festgesetzt. Der durch die Klage zu erwartende Gesichtsverlust der Stuttgarter Gerichtsbarkeit ist offenbar unbegrenzt steigerungsfähig.
Es ist unzweifelhaft belegbar, dass die Räumung der Versammlung im Mittleren Schlossgarten zu früh erfolgte. Es gab zu dem Zeitpunkt keine Rechtsgrundlage für die Polizei, in die grundrechtlich geschützte Versammlung einzugreifen. Die übergroße Mehrheit der versammelten 2.000 Menschen ließ sich von der Polizei aus dem Park drängen. Gegen 80 Personen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, weil sie sich als Fußgänger zu Unrecht im Schlossgarten aufgehalten haben sollen. In 30 Verfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart konnte aufgedeckt werden, dass die Polizei keine bestandkräftige Allgemeinverfügung als Basis ihres Handelns hatte. Die betroffenen Menschen boten auch keinen Anlass für das Einschreiten der vielen Tausend Polizisten. Trotzdem wurden fast alle Angeklagten verurteilt. Lediglich das letzte Verfahren wurde eingestellt, weil es der Richterin offenbar nicht mehr möglich war, rechtsstaatliche Gründe für eine Verurteilung aufzubringen.
Die Kulturschande braucht die Verwahrlosung des Rechtsstaates
Es ist also nur folgerichtig, wenn nun versucht wird, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gerichtlich wiederherzustellen. Die Verurteilten wollen den offensichtlichen Rechtsbruch nicht hinnehmen. Ebenso sind an der Klage Menschen beteiligt, die sich in der Ausübung ihres Rechts in der Räumungsnacht gehindert sehen. Letztlich betrifft diese Klage also uns alle. Die am 15.2.2012 anstehende Rodung des Jahrhunderte alten Baumbestandes war ein berechtigter Anlass zum offenen Protest. Und schon damals war klar, dass im Mittleren Schlossgarten wegen fehlender Genehmigungen auch auf Jahre hin nichts gebaut werden kann.
Die Festsetzung dieses skandalös hohen Streitwertes soll offenbar von der Wahrnehmung des Rechts abschrecken. Gerechnet hatten die Kläger und ihr erfahrener Anwalt mit maximal 10.000 Euro, und entsprechend wurde ein Sonderkonto eingerichtet, um solidarisch die Kosten für den Rechtsstreit zusammen zu bringen. Basierend auf dem hohen Streitwert muss nun jedoch ein Kostenvorschuss von etwa 5.000 € möglichst schnell aufgebracht werden.
Verrechnet haben dürfte sich aber auch das Verwaltungsgericht, falls die Rücknahme der Klagen oder die Spaltung der Gruppe beabsichtigt gewesen sein sollte. Denn die Kläger werden ihr Anliegen durchfechten. Letztlich ist die Wahrung von Grundrechten nicht mit Geld aufzuwiegen. Betrachten wir es einfach als Wertschätzung der Klageschrift und unseres Anliegens!
Die Kläger und Klägerinnen bitten daher alle, die sich für die Wahrung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit einsetzen wollen, die in der Räumungsnacht von der Polizei aus dem Schlossgarten gedrängelt wurden oder aus Angst vor einer Wiederholung des 30.9. freiwillig gegangen sind oder gar nicht erst in den Schlossgarten kamen: bitte spendet etwas Geld auf unser Treuhandkonto! Wir wollen und dürfen uns diesen fortgesetzten Rechtsbruch nicht bieten lassen!
Am 15.2.2012 begann die endgültige Vernichtung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart. Seitdem ist dieser „Central-Park“ eine Baubrache. Über 2.000 Menschen hatten sich zuvor im Schlossgarten versammelt, um gegen die Vernichtung dieses für ihre Erholung und die Ökologie wichtigen Kulturdenkmals zu protestieren. Sie wurden von der Polizei aus dem Park gedrängt oder abgeführt. Diese Maßnahmen der Polizei waren nach Auffassung der Betroffenen und ihres Rechtsanwaltes ein schwerer Verstoß gegen das Grundgesetz. Deshalb haben nun 32 Menschen eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.