Schlagwort-Archive: Versammlungsfreiheit

Es gilt weiterhin: Stuttgarter Landrecht

Verwaltungsgericht hält der Willkür die Tore offen

IMG_6293Die Fortsetzungsfeststellungsklage von 32 Bürgern, gegen die Räumung des Mittleren Schlossgartens anlässlich der Rodung von 250 Bäumen am 15.2.2012, wurde vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen. Das geht aus der Pressemitteilung des Gerichts vom 16.3.2015 hervor. Die Verhandlung fand am Vortag statt. Es waren 23 KlägerInnen anwesend, die von einem versierten Verfassungsrechtler vertreten wurden. Denn es ging um die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit. Die steht nun in Stuttgart weiterhin zur Disposition. Es gilt weiterhin: Stuttgarter Landrecht weiterlesen

Versammlungsfreiheit ist Grundrecht

von Jochen Schwarz

Polizeiwillkür nur im Unrechtsstaat!?

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat es sich nicht nehmen lassen, zum härtesten Mittel zu greifen, dass der Staatsgewalt bei uns zusteht: der Freiheitsentziehung. Durch eine zweitägige Erzwingungshaft soll ich dazu gepresst werden, die verhängten 100 € Bußgeld zu bezahlen, oder durch andere bezahlen zu lassen. Das werde ich nicht tun. Das wissen die Herren und Damen auch – aber sie wollen mich bestrafen, auch wenn das nicht zulässig ist. Und das muss eben noch jetzt sein, bevor das Verwaltungsgericht den Polizeieinsatz vom 15.2.2012 für rechtswidrig erklärt. Versammlungsfreiheit ist Grundrecht weiterlesen

Blockadegruppe fordert Einstellung der Verfahren

Presseerklärung

Einstellung sämtlicher Verfahren gegen Stuttgart 21 Gegnerinnen und Gegner gefordert!

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13.06.2014
fühlen sich die Gegnerinnen und Gegner von Stuttgart 21 bestätigt. Sie hatten während der nun bereits jahrelang stattfindenden gewaltfreien Widerstandsaktionen gegen das unnütze Prestigeobjekt Stuttgart 21 und bei den zahlreichen, fast wöchentlich stattfindenden Verhandlungen gegen Stuttgart 21 – Gegnerinnen und Gegner vor dem Amtsgericht immer wieder deutlich gemacht, dass ihre „Blockade-Aktionen“ im Rahmen des Widerstands gegen S21 von der Polizei falsch bewertet werden.

„Baustellenblockaden“ sind sichtbarer Protest gegen das Milliardenprojekt und dienen dazu, öffentliche Aufmerksamkeit herzustellen, urteilte das Verwaltungsgericht. Somit handelt es sich bei den Aktionen um Versammlungen, die unter die verfassungsrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit fallen. Maßnahmen des Polizeirechts sind deshalb erst nach ausdrücklicher Auflösung der Versammlung zulässig. Bisher ignorierte die Polizei in den meisten Fällen das Versammlungsgesetz und die Versammlungsteilnehmerinnen und Teilnehmer bekamen Platzverweise oder wurden wegen Ordnungswidrigkeiten verurteilt.

Die gewaltfreie Widerstandsbewegung für einen modernisierten Kopfbahnhof fordert deshalb die Einstellung sämtlicher Verfahren gegen diejenigen, die ihren Protest in Form von „Blockaden“ ausgedrückt haben und mit Bußgeldbescheiden, Strafbefehlen, Aufforderungen zu Offenbarungseiden und Androhung von Erzwingungshaft belangt werden. Weiter fordern sie die Übernahme sämtlicher Kosten, die in diesem Zusammenhang für die zu Unrecht angeklagten Demonstrantinnen und Demonstranten entstanden sind, von den politisch Verantwortlichen. Ein unabhängiger Untersuchungsausschuss muss einberufen werden, der offenlegt, warum es, obwohl es sich um legitime und vom Grundgesetz geschützte Protest- und Widerstandsaktionen handelt, immer wieder von der Polizei bestätigte Treffen zwischen dem Amt für öffentliche Ordnung, der Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektion gibt, die Strategien entwickeln, um den Widerstand durch Repressalien zu bekämpfen.

Widerstand ist notwendig und legitim, um darauf hinzuweisen, dass Milliarden-Projekte wie Stuttgart 21 gestoppt werden müssen, um falsche Entscheidungen der Politiker zu revidieren.

Stuttgart, den 14.06.2014
Blockadegruppe der Parkschützer

Gerichtsfest bestätigt – Polizei handelte Illegal

Das Verwaltungsgericht Stuttgart betätigte nun, dass die Polizei am 25.01.2011 unrechtmäßig handelte. (JURIS-Das Rechtsportal) Wie in dieser Zeit und viele Monate danach auch, verteilte die Polizei immer wieder gerne willkürliche Platzverweise. Hinweise auf die Versammlungen ignorierte die Polizei immer, auch Hinweise auf ihr Illegales Handeln wurden stehts abgewunken und ignoriert. Jetzt bekam die Polizei Stuttgart endliche vom Verwaltungsgericht bestätigt das sie nicht legal handelt! Die Polizei hätte die Versammlungen ordnungsgemäß behandeln müssen! Hier sieht man die Versammlung um die es geht Video von cams21 

Alle Bilder dieser Versammlung im Archiv (link),
einige Impressionen hier:

Zu allen Bildern dieser Versammlung (link)

Hier noch ein paar Videos – im ersten wird GENAU dieser Fall (Ende 2012!) gezeigt. Hier zeigt sich das die Polizei das jetzt vom Verwaltungsgericht verurteilte Verhalten über Jahre durchgeführt hat!

Das zweite Video zeigt zwar einen anderen Fall (hier geht es nicht nur um die Anerkennung der Versammlungen sondern um das verteilen von Flugblättern im Rahmen einer Versammlung) aber es zeigt weitere Fälle vom zügellosen willkürlichen Handeln der Beamten in Stuttgart im Rahmen dieser Versammlungen.

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Demonstrationsrecht nach zweierlei Maß?

img_4550Nach den Aufregungen im Weihnachtstrubel des Jahres 2013 und einigen Spontanen Kundgebungen zum Versammlungsrecht im Umfeld einiger Demonstrationen gegen Stuttgart 21, ist es wieder etwas ruhiger geworden rund um den Kopfbahnhof in Stuttgart. Die Demonstrationen werden zwar aktuell immer noch auf dem Anulf-Klett-Platz angemeldet und vom Ordnungsamt regelmäßig „nicht gestattet“, dabei stützt sich das Ordnungamt aber nach wie vor auf eine Fragwürdige Argumentation. Verglichen mit Urteilen wie zb. dem sog. FraPort Urteil fragt man sich daher schon ob hier in Stuttgart mit einem anderen Maß gemessen wird! Demonstrationsrecht nach zweierlei Maß? weiterlesen

204. Montagsdemo und Rosensteinimpressionen

Mit der 204. Demo gegen das Immobilienprojekt Stuttgart 21 fand die letzte Montagsdemo im Jahr 2013 statt. An einem angemeldeten Demozug beteiligten sich ca. 200 Personen, weitere ca. 2000 Personen Demonstrierten in einer Spontandemo für die Versammlungsfreiheit und gegen Stuttgart 21 vom HBF über den Arnulf-Klett-Platz und über die Friedrichstraße / Theodor-Heuss-Straße zum Marktplatz. An der Kreuzung Kronenstraße / Friedrichstraße wartete der Demozug der Montagsdemo auf die Spontandemo und vereinigte sich dort zu einem gemeinsamen Zug über den Schloßplatz zum Marktplatz.

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Mehr Bilder im Archiv (LINK)

Neben den Bildern der beiden Demonstrationen möchte ich einige Impressionen zum Jahresende und aus dem Rosensteinpark zeigen. Zusätzlich sind einige Bilder der Baufläche am Nordbahnhof zu sehen.

 


Mit diesen Impressionen wünsche ich allen treuen Fans meiner Bilder und allen sonstigen Besuchern meiner Homepage einen guten Start ins neue Jahr! 

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Versammlungsfreiheit?

Bild - Peer Woerpel 2013
Bild Peer Woerpel LINK 2013

Aktuell hört man ja so einiges aus Hamburg zum Thema Versammlungsfreiheit. siehe zb. den Sammelartikel von cams21.de (LINK). Das bisher Sinnvollste was ich dazu gelesen habe steht hier im Blog von Daniel Bröckerhoff unter dem Titel „#hh2112: Ich habe kein Verständnis“ (LINK). Er zeigt deutlich und zu Recht in beide Richtungen und spricht Dinge an die auf beiden Seiten ganz und gar nicht gut laufen. (Um was gehts eigentlich in Hamburg? Und auch ein Bericht bei metronaut.de) Das es nicht nur auf der Seite der Polizei und der Politik massive Fehler gibt, ist in diesem Monat durch weitere aktuelle Demoverbote mehr als deutlich zu erkennen. Es gibt nämlich nicht nur in Hamburg aktuell ein Demoverbot – auch in Stuttgart gibt es aktuell Demoverbote (LINK). Erst letzte Woche wurde die, hier seit über 200 Demos fast schon „Traditionell“ zu bezeichnende, Montagsdemo gegen Stuttgart 21 an einen nicht gewünschten Ort verbannt und damit faktisch Verboten. Die Demonstranten akzeptierten dies auch nicht (LINK), aber im Gegensatz zu den Demonstranten in Hamburg, haben sie nicht den Fehler gemacht mit grenzenloser Gewalt zu reagieren. Am Montag den 23.12.13 findet wieder eine Demo am HBF statt, auch diesmal ist der von den Demonstranten gewünschte Ort wieder vom Ordnungsamt verboten. Ob die Demonstranten dies akzeptieren werden, steht auch diesmal wieder in den Sternen.

Archivbild - 16.12.13 Stuttgart
Archivbild – 16.12.13 Stuttgart

Auf eine Demo am 23.12.13 um ca. 19:15 Uhr (LINK) möchte ich allerdings besonders hinweisen – dort findet die Rede von Thomas Trueten vom Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit (LINK) statt. Er redet beim offenen Mikrofon zu eben genau diesem Aktuell wichtigen Thema der Versammlungsfreiheit!
Ort -> „Kronprinz-Platz“ Stuttgart (Kreuzung Kronprinzstraße / Büchsenstraße).

Siehe zu „Hamburg 21.12.13“ auch den Bericht bei NDR, den Blog von Lars Brücher, den Text von Birgit Gärtner auf Heise.de oder auch den Kommentar von Christian Bartlau auf N-TV

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

202. Montagsdemo für die Versammlungsfreiheit

202. Montagsdemo
202. Montagsdemo

Mit einer kraftvollen, selbstbewussten Demonstration gehen am 16.12.13 tausende Bürger in Stuttgart auf die Straße. Sie zeigen damit klar, was ihnen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wert ist. Obwohl ihnen ihr gewünschter Demoort verwehrt wurde da durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes und den Sicherheitsauflagen keine andere Wahl blieb, entschieden sich die Bürger anders. Sie gingen vor dem Stuttgarter Kopfbahnhof auf den Arnulf-Klett-Platz, den Ort, an dem sie ihre Demonstration angemeldet hatten. 202. Montagsdemo für die Versammlungsfreiheit weiterlesen

Anschlag auf die Versammlungsfreiheit

Am 16. und 23.12.2013 dürfen die Montagsdemos gegen Stuttgart 21 nicht auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.

Begründung: Die Stadt Stuttgart „habe bei der gebotenen Abwägung in vertretbarer Weise den Interessen (…) der betroffenen Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber dem von der Versammlungsfreiheit geschützten Interesse (der S21- Gegner) (…) eingeräumt.“

Zu deutsch: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wird der Straßenverkehrsordnung, bzw. den „Interessen der Verkehrsteilnehmer“ geopfert.

Der juristische Trick: Die Sicherheit und Leichtigkeit (!) des Straßenverkehrs wird zum Bestandteil der Rechtsordnung „ernannt“ und damit zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Und wenn die „bedroht“ ist – siehe oben.

Mit dieser Begründung lässt sich jede Demonstration verbieten. Anschlag auf die Versammlungsfreiheit weiterlesen

Kommentar: Stuttgart ist da, wo shopping vor dem Grundgesetz steht

von André Dietenberger
Gestern und heute konnte man in der Presse “Verlegung der Stuttgart-21-Montagsdemo ist rechtmäßig” lesen. Egal wie man zu dem Thema steht, eines sollte jedem zu denken geben: Was ist unser Grundgesetz heute überhaupt noch wert?!

Obwohl (oder gerade weil) Stuttgart und das Land mittlerweile von den sogenannten GRÜNE geführt wird und auch nach einer längst hinfälligen Volksabstimmung gegen die Finanzierung von Stuttgart 21 ist diesen und anderen Herrschaften der Protest gegen das Milliardengrab ein Dorn im Auge.

Man möchte nun in Ruhe regieren und nicht immer an seine Herkunft und Vergangenheit erinnert werden.

In diesem Sinne machen sich sowohl Kommentar: Stuttgart ist da, wo shopping vor dem Grundgesetz steht weiterlesen