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201. Montagsdemo vor und für den Kopfbahnhof

Auch am 09.12.13 trafen sich vor dem Stuttgarter Kopfbahnhof wieder tausende Menschen um für einen vernünftige Verkehrsinfrastruktur in der Landeshauptstadt einzustehen. Natürlich genau dort wo sie den richtigen Ort für ihre Demonstration sehen versammelten sie wieder und haben nicht vor dies zu ändern. Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte sie natürlich in ihrem Versammlungsfreudigkeit und der Örtlichkeit auf dem Arnulf-Klett-Platz in Stuttgart.
Zahlen hin zahlen her – hier sieht man die Fakten in Farbe:

Arnulf-Klett-Platz Stuttgart - 09.12.13 ©schaeferweltweit.de
Arnulf-Klett-Platz Stuttgart – 09.12.13 ©schaeferweltweit.de

Wie man als ortskundiger unschwer erkennen kann, reicht der Platz auf der Straße vor dem Hauptbahnhof bei weitem nicht aus. Leider wird seit längerer Zeit die Straße nur noch in einer Richtung gesperrt – was die Menschen natürlich (um etwas zu hören) auf den Gehweg zwingt. Sie sind dadurch gezwungen sich vor den Läden dort aufzustellen. Diese haben sich ja nun auch, dem vernehmen nach, evtl. deshalb bei Ordnungsbürgermeister Dr. Martin Schairer beschwert. Worauf dieser aber überraschenderweise nicht die zweite Spur der Straße über den Arnulf-Klett-Platz sperren lies, sondern statt dessen einfach die Demo in die Lautenschlagerstraße verbannen wollte. Wie ortskundige wissen ist diese viel zu klein für diese Menge an Menschen (vgl . Bild oben oder auch die Bilder des Demozuges der durch die Lautenschlagerstraße läuft!!!). Leider bleibt es mir ein Rätsel warum er zu dieser Erkenntnis gelangte, aber ich würde ihn gerne zu einer Ortsbegehung begleiten, damit er sich ein Bild von dieser Straße machen kann. Am Besten bei der nächsten Montagsdemo damit er vergleichen kann…

Wer sich bis dahin lieber ein Bild von der 201. Montagsdemo machen möchte kann dies mit den folgenden Impressionen tun. 201. Montagsdemo vor und für den Kopfbahnhof weiterlesen

FraPort Urteil zur Versammungsfreiheit

Dieser Tage scheint es auch in Stuttgart wieder an der Zeit ein Urteil aus Frankfurt zu betrachten. Dabei ging es darum das ein Unternehmen das sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befindet. Das in seinen Räumen auch Öffentlichkeit wünscht (durch Läden und weiteres wie zb. Werbeveranstaltungen). Und das als öffentlicher Raum für Versammlungen zu sehen ist. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Urteil BVerfG, 1 BvR 699/06 vom 22.2.2011, Absatz-Nr. (1 – 128)  ( PDF )

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )