Schlagwort-Archive: Grundgesetz

Versammlungsfreiheit ist Grundrecht

von Jochen Schwarz

Polizeiwillkür nur im Unrechtsstaat!?

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat es sich nicht nehmen lassen, zum härtesten Mittel zu greifen, dass der Staatsgewalt bei uns zusteht: der Freiheitsentziehung. Durch eine zweitägige Erzwingungshaft soll ich dazu gepresst werden, die verhängten 100 € Bußgeld zu bezahlen, oder durch andere bezahlen zu lassen. Das werde ich nicht tun. Das wissen die Herren und Damen auch – aber sie wollen mich bestrafen, auch wenn das nicht zulässig ist. Und das muss eben noch jetzt sein, bevor das Verwaltungsgericht den Polizeieinsatz vom 15.2.2012 für rechtswidrig erklärt. Versammlungsfreiheit ist Grundrecht weiterlesen

Urteil bestätigt „Presse“ Status als Grundrecht

Obwohl das Grundgesetz im Artikel 5 schon immer ziemlich eindeutig und eigentlich leicht verständlich ist, bestätigt nun ein aktuelles Urteil noch einmal den Inhalt an einem Praxis-Beispiel! Das Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigt damit wörtlich den unverletzlichen Pressestatus der „Metronauten“ gegenüber der Polizei Lüneburg.
Zur Erinnerung bzw. für Menschen die sich noch nicht direkt mit dem Artikel 5 befasst haben:

Artikel-5_GG_BRD Urteil bestätigt „Presse“ Status als Grundrecht weiterlesen

Feststellungsklage – Auf einem guten Weg – Herzlichen Dank!

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte für die Feststellungsklage gegen die rechtswidrige Parkräumung am 15.2.2012 einen Streitwert von 160.000 € festgesetzt. Die 32 KlägerInnen baten deshalb öffentlich um Spenden, damit der notwendige Vorschuss an Gerichtskosten möglichst schnell erbracht werden kann. Innerhalb von knapp drei Wochen haben so viele Menschen einen Anteil überwiesen, dass unser Rechtsanwalt das Verfahren nun fortsetzen kann. Der Vorschuss kann überwiesen werden, das Recht bekommt freie Bahn. Feststellungsklage – Auf einem guten Weg – Herzlichen Dank! weiterlesen

Anschlag auf die Versammlungsfreiheit

Am 16. und 23.12.2013 dürfen die Montagsdemos gegen Stuttgart 21 nicht auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.

Begründung: Die Stadt Stuttgart „habe bei der gebotenen Abwägung in vertretbarer Weise den Interessen (…) der betroffenen Verkehrsteilnehmer den Vorrang gegenüber dem von der Versammlungsfreiheit geschützten Interesse (der S21- Gegner) (…) eingeräumt.“

Zu deutsch: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wird der Straßenverkehrsordnung, bzw. den „Interessen der Verkehrsteilnehmer“ geopfert.

Der juristische Trick: Die Sicherheit und Leichtigkeit (!) des Straßenverkehrs wird zum Bestandteil der Rechtsordnung „ernannt“ und damit zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Und wenn die „bedroht“ ist – siehe oben.

Mit dieser Begründung lässt sich jede Demonstration verbieten. Anschlag auf die Versammlungsfreiheit weiterlesen

Kommentar: Stuttgart ist da, wo shopping vor dem Grundgesetz steht

von André Dietenberger
Gestern und heute konnte man in der Presse “Verlegung der Stuttgart-21-Montagsdemo ist rechtmäßig” lesen. Egal wie man zu dem Thema steht, eines sollte jedem zu denken geben: Was ist unser Grundgesetz heute überhaupt noch wert?!

Obwohl (oder gerade weil) Stuttgart und das Land mittlerweile von den sogenannten GRÜNE geführt wird und auch nach einer längst hinfälligen Volksabstimmung gegen die Finanzierung von Stuttgart 21 ist diesen und anderen Herrschaften der Protest gegen das Milliardengrab ein Dorn im Auge.

Man möchte nun in Ruhe regieren und nicht immer an seine Herkunft und Vergangenheit erinnert werden.

In diesem Sinne machen sich sowohl Kommentar: Stuttgart ist da, wo shopping vor dem Grundgesetz steht weiterlesen

Streitwert Parkräumung: 160.000 Euro

von Jochen Schwarz
Die Kläger sollen mundtot gemacht werden

Die Rodung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart ist ein Skandal, der in die Stadt- und Landesgeschichte eingehen wird. Und ist der Ruf erst ruiniert, beugt sich Recht ganz ungeniert. Nun hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht den Streitwert der Feststellungsklage, die im Namen von 32 Klägern eingereicht wurde, um die Räumung des Schlossgartens am 15.2.2012 für rechtswidrig erklären zu lassen, auf 160.000 Euro festgesetzt. Der durch die Klage zu erwartende Gesichtsverlust der Stuttgarter Gerichtsbarkeit ist offenbar unbegrenzt steigerungsfähig.

Es ist unzweifelhaft belegbar, dass die Räumung der Versammlung im Mittleren Schlossgarten zu früh erfolgte. Es gab zu dem Zeitpunkt keine Rechtsgrundlage für die Polizei, in die grundrechtlich geschützte Versammlung einzugreifen. Die übergroße Mehrheit der versammelten 2.000 Menschen ließ sich von der Polizei aus dem Park drängen. Gegen 80 Personen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, weil sie sich als Fußgänger zu Unrecht im Schlossgarten aufgehalten haben sollen. In 30 Verfahren vor dem Amtsgericht Stuttgart konnte aufgedeckt werden, dass die Polizei keine bestandkräftige Allgemeinverfügung als Basis ihres Handelns hatte. Die betroffenen Menschen boten auch keinen Anlass für das Einschreiten der vielen Tausend Polizisten. Trotzdem wurden fast alle Angeklagten verurteilt. Lediglich das letzte Verfahren wurde eingestellt, weil es der Richterin offenbar nicht mehr möglich war, rechtsstaatliche Gründe für eine Verurteilung aufzubringen.

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Alles Lüge: Ab 2:34 Uhr wird die Versammlung für aufgelöst erklärt, werden Platzverweise ausgesprochen – eine Rechtsgrundlage gab es nicht.

Die Kulturschande braucht die Verwahrlosung des Rechtsstaates

Es ist also nur folgerichtig, wenn nun versucht wird, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gerichtlich wiederherzustellen. Die Verurteilten wollen den offensichtlichen Rechtsbruch nicht hinnehmen. Ebenso sind an der Klage Menschen beteiligt, die sich in der Ausübung ihres Rechts in der Räumungsnacht gehindert sehen. Letztlich betrifft diese Klage also uns alle. Die am 15.2.2012 anstehende Rodung des Jahrhunderte alten Baumbestandes war ein berechtigter Anlass zum offenen Protest. Und schon damals war klar, dass im Mittleren Schlossgarten wegen fehlender Genehmigungen auch auf Jahre hin nichts gebaut werden kann.

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Alles Lüge: der angeblich zugewiesene Versammlungsort zwischen Planetarium und Biergarten – Aufmarschplatz der Polizeitruppen.

Die Festsetzung dieses skandalös hohen Streitwertes soll offenbar von der Wahrnehmung des Rechts abschrecken. Gerechnet hatten die Kläger und ihr erfahrener Anwalt mit maximal 10.000 Euro, und entsprechend wurde ein Sonderkonto eingerichtet, um solidarisch die Kosten für den Rechtsstreit zusammen zu bringen. Basierend auf dem hohen Streitwert muss nun jedoch ein Kostenvorschuss von etwa 5.000 € möglichst schnell aufgebracht werden.

Verrechnet haben dürfte sich aber auch das Verwaltungsgericht, falls die Rücknahme der Klagen oder die Spaltung der Gruppe beabsichtigt gewesen sein sollte. Denn die Kläger werden ihr Anliegen durchfechten. Letztlich ist die Wahrung von Grundrechten nicht mit Geld aufzuwiegen. Betrachten wir es einfach als Wertschätzung der Klageschrift und unseres Anliegens!

Die Kläger und Klägerinnen bitten daher alle, die sich für die Wahrung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit einsetzen wollen, die in der Räumungsnacht von der Polizei aus dem Schlossgarten gedrängelt wurden oder aus Angst vor einer Wiederholung des 30.9. freiwillig gegangen sind oder gar nicht erst in den Schlossgarten kamen: bitte spendet etwas Geld auf unser Treuhandkonto! Wir wollen und dürfen uns diesen fortgesetzten Rechtsbruch nicht bieten lassen!

Ihr kriegt uns nicht los!
Jochen Schwarz

Treuhandkonto:

Konto: Fortsetzungsfeststellungsklage Parkräumung
Kontonummer. 2363941
BLZ: 64150020 KSK Tübingen
IBAN DE59641500200002363941

Überschüssiges Geld wird vertragsgemäß nach Abschluss des Verfahrens an den “Rechtshilfefonds Kritisches Stuttgart” weitergeleitet.

Artikel zur Einreichung der Feststellungsklage vom 13.11.2013

Die Räumungsnacht hat weitere juristische Folgen

Am 15.2.2012 begann die endgültige Vernichtung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart. Seitdem ist dieser „Central-Park“ eine Baubrache. Über 2.000 Menschen hatten sich zuvor im Schlossgarten versammelt, um gegen die Vernichtung dieses für ihre Erholung und die Ökologie wichtigen Kulturdenkmals zu protestieren. Sie wurden von der Polizei aus dem Park gedrängt oder abgeführt. Diese Maßnahmen der Polizei waren nach Auffassung der Betroffenen und ihres Rechtsanwaltes ein schwerer Verstoß gegen das Grundgesetz. Deshalb haben nun 32 Menschen eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht.

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