Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat es sich nicht nehmen lassen, zum härtesten Mittel zu greifen, dass der Staatsgewalt bei uns zusteht: der Freiheitsentziehung. Durch eine zweitägige Erzwingungshaft soll ich dazu gepresst werden, die verhängten 100 € Bußgeld zu bezahlen, oder durch andere bezahlen zu lassen. Das werde ich nicht tun. Das wissen die Herren und Damen auch – aber sie wollen mich bestrafen, auch wenn das nicht zulässig ist. Und das muss eben noch jetzt sein, bevor das Verwaltungsgericht den Polizeieinsatz vom 15.2.2012 für rechtswidrig erklärt.Versammlungsfreiheit ist Grundrecht weiterlesen →
Nun nach zwei Jahren, in denen weder an der Stelle des Gebäudes noch an der Stelle der Bäume je irgend etwas gebaut wurde, kamen diese Fälle vor Gericht. Das Urteil sowie die Beweggründe nun hier bei sww.Milde Urteile in den „Ankettungsfällen“ weiterlesen →
Am 15.02.12 war der Tag der Räumung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart – und damit der Beginn zur Zerstörung des Parks.
Nun erhielt ein Bürger einen Bußgeldbescheid, in dem ihm vorgeworfen wird, durch seine Anwesenheit entgegen den Aufforderungen der Polizei, „als Fußgänger“ eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Dafür erwartet man die Zahlung von 123,50 €
Der Einspruch an die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Stuttgart ist hier dokumentiert … zur Information und zur eigenen Nutzung …
EDIT 02.03.12 14:30
Der Blog BAA schreibt dazu nun auch einen Artikel und bittet:
Meldet euch beim AK Jura jura(at)unser-park.de. Lasst uns gemeinsam überlegen, wie wir auch ggf. vor Gericht uns den Raum nehmen, um auf das Unrecht, das hier in Stuttgart geschieht, hinzuweisen.