Am 15.02.12 war der Tag der Räumung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart – und damit der Beginn zur Zerstörung des Parks.
Nun erhielt ein Bürger einen Bußgeldbescheid, in dem ihm vorgeworfen wird, durch seine Anwesenheit entgegen den Aufforderungen der Polizei, „als Fußgänger“ eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Dafür erwartet man die Zahlung von 123,50 €
Der Einspruch an die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Stuttgart ist hier dokumentiert … zur Information und zur eigenen Nutzung …
Quelle: http://parkschuetzer.de/statements/126910
Dort ist auch die Freigabe zur Nutzung des Briefpapiers und des Textes für alle Betroffenen
Um was geht es eigentlich:
Allgemeinverfügung und Betretungsverbot
weitere Links zum Thema:
Transparenter Neuanfang oder weiterwursteln
Das Versagen des Artenschutzes
Stoppen Sie die geplante Rodung des Schlossgartens
Artenschutz im Schlossgarten: Kefer-Zoo oder Flohzirkus
EDIT 02.03.12 14:30
Der Blog BAA schreibt dazu nun auch einen Artikel und bittet:
Meldet euch beim AK Jura jura(at)unser-park.de. Lasst uns gemeinsam überlegen, wie wir auch ggf. vor Gericht uns den Raum nehmen, um auf das Unrecht, das hier in Stuttgart geschieht, hinzuweisen.