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Es gilt weiterhin: Stuttgarter Landrecht

Verwaltungsgericht hält der Willkür die Tore offen

IMG_6293Die Fortsetzungsfeststellungsklage von 32 Bürgern, gegen die Räumung des Mittleren Schlossgartens anlässlich der Rodung von 250 Bäumen am 15.2.2012, wurde vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen. Das geht aus der Pressemitteilung des Gerichts vom 16.3.2015 hervor. Die Verhandlung fand am Vortag statt. Es waren 23 KlägerInnen anwesend, die von einem versierten Verfassungsrechtler vertreten wurden. Denn es ging um die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit. Die steht nun in Stuttgart weiterhin zur Disposition. Es gilt weiterhin: Stuttgarter Landrecht weiterlesen