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Knoten im Rohr – oder Knopf im Ohr

Petermanns Flaschenpost – Erörterungstermin 7. Planänderung – Teil 18

Flaschen_Advent_kleinDas Regierungspräsidium scheint diese Erörterung als reine Privatveranstaltung zu verstehen, bei der es nur um den eigenen Erkenntnisgewinn zur Abarbeitung einer Pflichtaufgabe geht. Deshalb wurde nur noch ein Fortsetzungstag angesetzt. Man möchte offenbar einem formalen Klagegrund vorbeugen, weil der zunächst angesetzte TOP 7 nie aufgerufen wurde. Dass die anderen Tageordnungspunkte (inhaltlich viel bedeutender) nie beendet wurden, scheint man hinnehmen zu wollen. Und, ganz unüblich, auch den Standard „Sonstiges“ lässt man unter den Verhandlungstisch fallen.

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Die inzidente Umweltverträglichkeitsprüfung – Eine Analyse der Protokolle

Petermanns Flaschenpost – Erörterungstermin 7. Planänderung – Teil 17

Flaschen_Advent_kleinDiese Wortschöpfung der Leiterin des EBA-Stuttgart könnte ebenfalls im Umweltrecht Geschichte schreiben. Gemeint ist damit, dass weil man die Anträge der Bahn an das Regierungspräsidium weitergeleitet habe, sei damit automatisch eine gesetzlich notwendige Vorprüfung durchgeführt, die sich allerdings nicht auf Papier verdinglicht habe. Zwischenzeitlich hat man also nun nachträglich vorgeprüft und im Internet verdinglicht. Diese Handhabung entspricht Schiebergeschäften auf einem Schwarzmarkt (um ein mildes Beispiel zu wählen) – da gibt es auch kein Prüfergebnis, keinen Kaufvertrag und mit der Bezahlung ist allem zugestimmt. Eine formale Kleinigkeit ist dieses Vorgehen sicher nicht.

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Das ist noch längst nicht alles gewesen – Eine Analyse der Protokolle

Petermanns Flaschenpost – Erörterungstermin 7. Planänderung – Teil 16

Flaschen_Advent_kleinBei bei den Strapazen, die einem durch die unzureichende Vorbereitung der Erörterung aufgezwungen werden, neigt man zu dem Schluss, dass mit Dr. Luegers Feststellungen das GWM bereits zu Fall gebracht wurde. Es liegt auf der Hand, dass bei diesen gravierenden Fehlern die Aussagen der Projektbetreiber, die Hänge seien sicher, das Mineralwasser sei sicher, die Bäume überleben problemlos …. dass all das auf falscher Grundlage prognostiziert wurde. Da hat es der Tunnelbauer Wittke noch recht einfach, weil er sich auf seine Erfahrung beruft, und ihm schon ein Bauverfahren bei überraschendem Bauverlauf einfallen wird. Mit Sprüchlein, wie „Vor der Hacke ist es dunkel“, wird nur versteckt, dass man den komplizierten Stuttgarter Untergrund auf völlig unzureichender Wissensbasis anzapfen will. „In der black-box ist es dunkel“ – und wer die füttern darf, bestimmt das Ergebnis.

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Erörterung feiert Advent, Advent … Eine Analyse der Protokolle

Petermanns Flaschenpost – Erörterungstermin 7. Planänderung – Teil 15

Flaschen_Advent_kleinErinnern wir uns noch mal an den Beginn: Seit dem 15.7.2013 wird die Planänderung zur Manipulation des Grundwassers, mehr oder weniger öffentlich, erörtert. Bereits sieben Tage in zwei Runden waren nötig – und nun muss es weitergehen! Es gibt deutlich längere Erörterungen zu wesentlich kleineren Projekten – das Regierungspräsidium hat sich offenbar massiv verkalkuliert. Eigentlich kaum vorstellbar für so eine erfahrene Behörde. Und so drängt sich immer wieder die Besorgnis der Befangenheit auf. Denn auch das Regierungspräsidium steht unter der vertraglichen Projektförderpflicht des Landes. Immer wieder versucht die Bahn mit dem Unwort vom „behördlichen Schwergang“ Druck auf das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren auszuüben. Nun kommt es also zur Weihnachtsfeier im Stuttgarter Messezentrum vor den Toren der Stadt. Nehmen wir das zum Anlass für eine Jahresendzeitbilanz: Das ist ein riesiger Erfolg! Die zentralen Baumaßnahmen können weiterhin nicht begonnen werden. Und es steht nicht nur in den Zimtsternen, ob man ohne Gesetzesbruch überhaupt die Pumperei betreiben kann.

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Einspruchsverfahren gegen Planfeststellungsverfahren 1.3

Mustereinwände und Unterschriften-Sammellisten zum Runterladen – S21 Planfeststellung 1.3 Filderabschnitt

Anzeige_Projektende_thumbDas Stuttgarter Regierungspräsidium (RP) hat das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 1.3 (Filderbereich mit Flughafenanbindung) des Bahnprojekts Stuttgart 21 eingeleitet. Die Planunterlagen werden von Mittwoch, 6. November, einen Monat lang in den Rathäusern der betroffenen Kommunen Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt, Ostfildern, Neuhausen, Köngen und Sindelfingen öffentlich ausgelegt. Betroffene Bürger, aber auch Verbände und Institutionen können sich über die Auswirkungen des Projekts informieren und Einwände geltend machen. Auf der Internetseite des RP sind die Unterlagen ebenfalls zu finden (www.rp-stuttgart.de). Bis zum 19. Dezember können sich alle von dem Bauvorhaben Betroffenen zu den Planungen äußern.

BETROFFEN ist jeder der S-Bahn bzw. Zug fährt! Siehe dazu auch die massiven Einschränkungen bei der S-Bahn und im Fernverkehr

Die Schutzgemeinschaft Filder hat Einspruchstextbausteine auf zum Herunterladen erstellt. Außerdem eine Unterschrift-Sammelliste. Hier können alle unterschreiben, die keine Zeit haben, einen eigenen Einspruch zu formulieren. Bitte im Freundes-, Bekannten- oder Nachbarkreis sammeln, bzw. Sammlerinnen und Sammler gewinnen.
Mehr Informationen (Link)

Auch die „Vaihinger für den Kopfbahnhof“ haben eine Mustereinwendung und eine hilfreiche Stichwortsammlung erstellt.

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Fildertunnel S21 – Planfeststellungsverfahren ab 6. November

 

Archivbild - Steffen Siegel  Vorsitzender Schutzgemeinschaft Filder e.V.
Archivbild – Steffen Siegel Vorsitzender Schutzgemeinschaft Filder e.V.

Die Schutzgemeinschaft Filder schreiben auf ihrer Homepage

Das Stuttgarter Regierungspräsidium (RP) hat das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 1.3 (Filderbereich mit Flughafenanbindung) des Bahnprojekts
Stuttgart 21 eingeleitet. Die Planunterlagen werden von Mittwoch, 6. November, an einen Monat lang in den Rathäusern der betroffenen Kommunen Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt, Ostfildern, Neuhausen, Köngen und Sindelfingen öffentlich ausgelegt. Betroffene Bürger, aber auch Verbände und Institutionen können sich über die Auswirkungen des Projekts informieren und Einwände geltend machen. Auf der Internetseite des RP sind die Unterlagen ebenfalls zu finden.

Bis zum 19. Dezember können sich alle von dem Bauvorhaben Betroffenen zu den Planungen äußern. 

Die Einwände werden dann von der Genehmigungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (Eba), geprüft. Im Anschluss wird im Auftrag des Eba vom RP ein öffentliches Erörterungsverfahren durchgeführt. Nach Angaben eines RP-Sprechers steht der Zeitpunkt dafür allerdings noch nicht fest.

Der sogenannte Filderabschnitt umfasst die Strecke zwischen dem Tunnelmund des Fildertunnels bis zum Flughafen und die Anbindung an die ICE-Trasse nach Ulm. Bestandteil ist auch der geplante Umbau der Rohrer Kurve.

Ursprünglich Termin für die Genehmigung war bereits 2011
Wie bei fast allen Teilprojekten bei S21 gab es durch massive Fehlplanungen der Bahn auch hier gravierende Verzögerungen.

2009 hatte die Bahn noch mit einer Baugenehmigung für das erste Quartal 2011 gerechnet, der Baubeginn war dementsprechend auf 2013 terminiert. Doch die Einleitung des Verfahrens verzögerte sich zunächst aufgrund fehlender Planunterlagen und zusätzlicher Anforderungen des Eba. Hinzu kam der sogenannte Filderdialog, bei dem im Sommer 2012 über mehrere Wochen im Rahmen einer Bürgerbeteiligung Alternativrouten zur von der Bahn vorgelegten Planung erwogen worden waren. Eine Beteiligung an den Mehrkosten für die von den Projektpartnern favorisierte Variante einer optimierten Flughafenanbindung, die beim Filderdialog allerdings keine Mehrheit fand, war vom Land abgelehnt worden.

Die Bahn hat eingeräumt, dass der Abschnitt 1.3 zeitlich „auf einem kritischen Pfad“ ist. Projektsprecher Wolfgang Dietrich betonte wiederholt, die Baugenehmigung müsse bis Anfang 2015 vorliegen, damit sich die anvisierte Inbetriebnahme 2021 halten lasse. Zum Vergleich: das Planfeststellungsverfahren für den Anschlussabschnitt 1.4 bis Wendlingen hat mehr als dreieinhalb Jahre gedauert, bis ein Planfeststellungsbeschluss erging.

Anhängende Muster-Einwendung können gerne heruntergeladen, verändert, ergänzt oder gleich belassen werden und mit eigener Anschrift und Unterschrift versehen bis zum 19.12.2013 an das Regierungspräsidium in Stuttgart geschickt werden.

Parkschützer beantragen Fortsetzung der GWM Erörterung

Symbolbild
Symbolfoto

Enttäuscht von der Oberflächlichen und viel zu kurzen Erörterung zum Grundwassermanagement von Stuttgart 21, rufen nun Parkschützer zu Briefen ans Regierungspräsidium und zu Unterschriftenlisten auf.

Petermann (PS34078) „…Fordert die Fortsetzung des Erörterungstermins. Es darf nicht sein, dass die Bahn hier Druck ausübt, um die öffentliche Anhörung abzuschließen, damit sie mit dem EBA weiter mauscheln kann.

Dieser Brief enthält ein paar schöne Formulierungen. Auch die PM des BUND enthält Punkte, auf die man sich berufen kann. Ich füge dem ein weiteres Beispiel an.

Ich rege auch an, auf der Montagsdemo entsprechende Unterschriftenlisten ausfüllen zu lassen.“

Auch Hans Jörg Jäkel (PS3338) bietet seinen Brief als Anregung zum schnellen handeln an.

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Twitter-Protokolle zum GWM-Erörterungsverfahren

UPDATE – Folien welche gezeigt wurden in Chronologisch richtiger Reihenfolge. Wolfgang Rüter hat damit sehr gut Dokumentiert welche Folien wann, wie oft und mit welchen Inhalten wirklich gezeigt wurden.

Folien 1. und 2. Tag

Folien 3. Tag

Folien 4. Tag

Folien 5. Tag

Twitter Protokolle Tag 5 – 13.09.13

Twitter Protokolle Tag 4 – 12.09.13

Twitter-Protokolle GWM-Erörterungsverfahren Tag 3, 11.09.2013

„DANINTOWN“ hat bei cams21.de auch heute, am 2. Tag des 2. Versuches des GWM-Erörterungsverfahrens zu Stuttgart21, Twitter-Protokolle vom 10.09.2013 zusammengefasst. Wie auch zum ersten Tag gibt es eine solche Zusammenfassung auf cams21.de, da beim Erörterungsverfahren der Antrag auf Zulässigkeit von Bild und Tonaufnahmen abgelehnt wurde. ALLE Anwesenden, außer dem Bahnrechtsanwalt Dr. Kirchberg, waren damit einverstanden, so bleiben die Livetweets das Einzige was an Informationen zu finden ist! Natürlich gibt es irgendwann ein offizielles Protokoll (welches nachträglich erstellt wird) dessen Inhalte bleiben aber mehr als fraglich. Nach vielen Jahren Erfahrung mit der „Informationspolitik“ von Bahn und Parteien, erhalten diese Protokolle bei vielen Menschen kein Vertrauen mehr. Twitter-Protokolle zum GWM-Erörterungsverfahren weiterlesen

Zusammenfassung – Erörterungstermin 7. Planänderung (erster Versuch!)

Eine Kurzzusammenfassung Ereignisse während der Erörterung (Erster Versuch! Juli 2013) im Apollotheater in Stuttgart mit einem großen Dank an Parkschützerin 11702 welche die Möglichkeit hatte vor Ort zu sein.
Leider werden bei solchen Erörterungsverfahren keine vertrauenswürdigen Live-Übertragungen zugelassen, so das man auf die irgendwann freigegebenen offiziellen Protokolle angewiesen ist. Wieso diese Verfahren derart Intransparent durchgeführt werden, vor allem unter einer Regierung die sich die Transparenz und die Bürgerbeteiligung groß und breit auf die Fahne schreibt, erschließt sich mir allerdings nicht. Auch die „offizielle“ Begründung des Schutzes der Einwender ist mehr als Lachhaft wenn gleichzeitig alle Daten dieser Menschen der DB Freihaus geliefert werden. Ebenso wäre es sehr leicht möglich die Einwender durch beispielsweise Nummerierung zu anonymisieren – wenn man den Transparenz im Verfahren wünschen würde. (Ein sauberer neutraler Audiomitschnitt eines vertrauenswürdigen Mediums wäre dann ein einfaches, so kann den irgendwann erstellten Protokollen glauben wer will – oder eben nicht.)

„Das Regierungspräsidium Stuttgart als die Erörterung durchführende Behörde, war der Ansicht, daß zwar in der Sache noch Zusammenfassung – Erörterungstermin 7. Planänderung (erster Versuch!) weiterlesen

Zusammenfassung – Erörterungstermin 7. Planänderung

Eine Kurzzusammenfassung Ereignisse während der Erörterung im Apollotheater in Stuttgart mit einem großen Dank an Parkschützerin 11702 welche die Möglichkeit hatte vor Ort zu sein.
Leider werden bei solchen Erörterungsverfahren keine vertrauenswürdigen Live-Übertragungen zugelassen, so das man auf die irgendwann freigegebenen offiziellen Protokolle angewiesen ist. Wieso diese Verfahren derart Intransparent durchgeführt werden, vor allem unter einer Regierung die sich die Transparenz und die Bürgerbeteiligung groß und breit auf die Fahne schreibt, erschließt sich mir allerdings nicht. Auch die „offizielle“ Begründung des Schutzes der Einwender ist mehr als Lachhaft wenn gleichzeitig alle Daten dieser Menschen der DB Freihaus geliefert werden. Ebenso wäre es sehr leicht möglich die Einwender durch beispielsweise Nummerierung zu anonymisieren – wenn man den Transparenz im Verfahren wünschen würde. (Ein sauberer neutraler Audiomitschnitt eines vertrauenswürdigen Mediums wäre dann ein einfaches, so kann den irgendwann erstellten Protokollen glauben wer will – oder eben nicht.)

„Das Regierungspräsidium Stuttgart als die Erörterung durchführende Behörde, war der Ansicht, daß zwar in der Sache noch Zusammenfassung – Erörterungstermin 7. Planänderung weiterlesen