Schlagwort-Archive: Planfeststellungsverfahren

DB verstößt gegen PFA 1.1 – Förderband nicht genehmigt.

IMG_9503In einem Offenen Brief der Ingenieure22 (pdf) an den Präsidenten des Eisenbahnbundesamtes in Bonn, wird dargelegt und nachgewiesen, dass die Deutsche Bahn beim Bau ihres Förderbandes für das Imobilienprojekt Stuttgart 21 gegen die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses 1.1 verstößt. In diesem wird der Bahn nur dann die Genehmigung zum Bau erteilt wenn diese Förderanlage neuartig und von anderer Art als ein Förderband ist! Weiter lesen im Offenen Brief der Ingenieure22

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Einspruchsverfahren gegen Planfeststellungsverfahren 1.3

Mustereinwände und Unterschriften-Sammellisten zum Runterladen – S21 Planfeststellung 1.3 Filderabschnitt

Anzeige_Projektende_thumbDas Stuttgarter Regierungspräsidium (RP) hat das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 1.3 (Filderbereich mit Flughafenanbindung) des Bahnprojekts Stuttgart 21 eingeleitet. Die Planunterlagen werden von Mittwoch, 6. November, einen Monat lang in den Rathäusern der betroffenen Kommunen Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt, Ostfildern, Neuhausen, Köngen und Sindelfingen öffentlich ausgelegt. Betroffene Bürger, aber auch Verbände und Institutionen können sich über die Auswirkungen des Projekts informieren und Einwände geltend machen. Auf der Internetseite des RP sind die Unterlagen ebenfalls zu finden (www.rp-stuttgart.de). Bis zum 19. Dezember können sich alle von dem Bauvorhaben Betroffenen zu den Planungen äußern.

BETROFFEN ist jeder der S-Bahn bzw. Zug fährt! Siehe dazu auch die massiven Einschränkungen bei der S-Bahn und im Fernverkehr

Die Schutzgemeinschaft Filder hat Einspruchstextbausteine auf zum Herunterladen erstellt. Außerdem eine Unterschrift-Sammelliste. Hier können alle unterschreiben, die keine Zeit haben, einen eigenen Einspruch zu formulieren. Bitte im Freundes-, Bekannten- oder Nachbarkreis sammeln, bzw. Sammlerinnen und Sammler gewinnen.
Mehr Informationen (Link)

Auch die „Vaihinger für den Kopfbahnhof“ haben eine Mustereinwendung und eine hilfreiche Stichwortsammlung erstellt.

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Fildertunnel S21 – Planfeststellungsverfahren ab 6. November

 

Archivbild - Steffen Siegel  Vorsitzender Schutzgemeinschaft Filder e.V.
Archivbild – Steffen Siegel Vorsitzender Schutzgemeinschaft Filder e.V.

Die Schutzgemeinschaft Filder schreiben auf ihrer Homepage

Das Stuttgarter Regierungspräsidium (RP) hat das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 1.3 (Filderbereich mit Flughafenanbindung) des Bahnprojekts
Stuttgart 21 eingeleitet. Die Planunterlagen werden von Mittwoch, 6. November, an einen Monat lang in den Rathäusern der betroffenen Kommunen Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt, Ostfildern, Neuhausen, Köngen und Sindelfingen öffentlich ausgelegt. Betroffene Bürger, aber auch Verbände und Institutionen können sich über die Auswirkungen des Projekts informieren und Einwände geltend machen. Auf der Internetseite des RP sind die Unterlagen ebenfalls zu finden.

Bis zum 19. Dezember können sich alle von dem Bauvorhaben Betroffenen zu den Planungen äußern. 

Die Einwände werden dann von der Genehmigungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (Eba), geprüft. Im Anschluss wird im Auftrag des Eba vom RP ein öffentliches Erörterungsverfahren durchgeführt. Nach Angaben eines RP-Sprechers steht der Zeitpunkt dafür allerdings noch nicht fest.

Der sogenannte Filderabschnitt umfasst die Strecke zwischen dem Tunnelmund des Fildertunnels bis zum Flughafen und die Anbindung an die ICE-Trasse nach Ulm. Bestandteil ist auch der geplante Umbau der Rohrer Kurve.

Ursprünglich Termin für die Genehmigung war bereits 2011
Wie bei fast allen Teilprojekten bei S21 gab es durch massive Fehlplanungen der Bahn auch hier gravierende Verzögerungen.

2009 hatte die Bahn noch mit einer Baugenehmigung für das erste Quartal 2011 gerechnet, der Baubeginn war dementsprechend auf 2013 terminiert. Doch die Einleitung des Verfahrens verzögerte sich zunächst aufgrund fehlender Planunterlagen und zusätzlicher Anforderungen des Eba. Hinzu kam der sogenannte Filderdialog, bei dem im Sommer 2012 über mehrere Wochen im Rahmen einer Bürgerbeteiligung Alternativrouten zur von der Bahn vorgelegten Planung erwogen worden waren. Eine Beteiligung an den Mehrkosten für die von den Projektpartnern favorisierte Variante einer optimierten Flughafenanbindung, die beim Filderdialog allerdings keine Mehrheit fand, war vom Land abgelehnt worden.

Die Bahn hat eingeräumt, dass der Abschnitt 1.3 zeitlich „auf einem kritischen Pfad“ ist. Projektsprecher Wolfgang Dietrich betonte wiederholt, die Baugenehmigung müsse bis Anfang 2015 vorliegen, damit sich die anvisierte Inbetriebnahme 2021 halten lasse. Zum Vergleich: das Planfeststellungsverfahren für den Anschlussabschnitt 1.4 bis Wendlingen hat mehr als dreieinhalb Jahre gedauert, bis ein Planfeststellungsbeschluss erging.

Anhängende Muster-Einwendung können gerne heruntergeladen, verändert, ergänzt oder gleich belassen werden und mit eigener Anschrift und Unterschrift versehen bis zum 19.12.2013 an das Regierungspräsidium in Stuttgart geschickt werden.

Erörterungstermin Planänderungsverfahren für das Grundwassermanagement

EinspruchDie gegen die ausgelegten (Änderungs-) Pläne rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 73 Abs. 6 Landesveıwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) in einer Erörterungsverhandlung am

Montag, den 15. Juli 2013, ab 9.00 Uhr
Dienstag, den 16. Juli 2013, ab 9.00 Uhr
Mittwoch, den 17. Juli 2013, ab 9.00 Uhr

im Stage Apollo Theater Stuttgart, Plieninger Straße 102, 70567 Stuttgart-Möhringen (SI-Centrum) erörtert (Einlass ist um 8.45 Uhr).

Die Eröıterungsverhandlung gliedert sich grundsätzlich nach Sachthemen. Einwendungen von Privatpersonen werden beim jeweiligen Sachthema erörtert.

Tagesordnung siehe PDF

Wichtig:
Teilnahmeberechtigt sind ALLE (+10.000) EinwenderInnen!
Bei Bedarf wird die Erörterungsverhandlung am Donnerstag, den 18. Juli 2013, um
9.00 Uhr fortgesetzt.
Es erfolgt keine gesonderte Einladung der einzelnen Einwender zu dieser
Erörterungsverhandlung. Da mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen wären, wird die persönliche Benachrichtigung der Einwender durch diese PDF öffentliche Bekanntmachung ersetzt.