In einem Offenen Brief der Ingenieure22 (pdf) an den Präsidenten des Eisenbahnbundesamtes in Bonn, wird dargelegt und nachgewiesen, dass die Deutsche Bahn beim Bau ihres Förderbandes für das Imobilienprojekt Stuttgart 21 gegen die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses 1.1 verstößt. In diesem wird der Bahn nur dann die Genehmigung zum Bau erteilt wenn diese Förderanlage neuartig und von anderer Art als ein Förderband ist! Weiter lesen im Offenen Brief der Ingenieure22
( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )