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DB verstößt gegen PFA 1.1 – Förderband nicht genehmigt.

IMG_9503In einem Offenen Brief der Ingenieure22 (pdf) an den Präsidenten des Eisenbahnbundesamtes in Bonn, wird dargelegt und nachgewiesen, dass die Deutsche Bahn beim Bau ihres Förderbandes für das Imobilienprojekt Stuttgart 21 gegen die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses 1.1 verstößt. In diesem wird der Bahn nur dann die Genehmigung zum Bau erteilt wenn diese Förderanlage neuartig und von anderer Art als ein Förderband ist! Weiter lesen im Offenen Brief der Ingenieure22

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Artenschutz? Stuttgarts Antwort!

Um zu verstehen, um was es beim Thema „Artenschutz“ hier in diesem Speziellen Fall eigentlich geht, muß nicht einmal ein allgemeines Gesetz gewälzt werden es reicht schon die Vorgabe vom Eisenbahnbundesamt! Ich zitiere hier nur ein paar Stellen daraus, sowie aus der Richtlinie zum Naturschutz der EU.

Aus der Richtlinie 92/43/EWG (link)

Der Eremit (Osmoderma eremita) ist ein Käfer aus der Unterfamilie der Rosenkäfer (Cetoniinae), er wird auch Juchtenkäfer genannt. Das seltene und unauffällig lebende Insekt ist im Anhang II und IV der FFH-Richtlinie, einer Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union, aufgeführt und ist dort als prioritäre Art eingestuft, für deren Art der Gemeinschaft … besondere Verantwortung zukommt.

Aus EBA Bescheid gemäß § 18 AEG i. V. m. § 76 Abs. 3 VwVfG und § 18 d AEG – „Großprojekt Stuttgart 21“, PFA 1.1, 5. PÄ Zentralisierung Abwasserreinigungsanlagen (link) Seite 6 und 8

11. […] ist die Baustelle so einzurichten, dass Eingriffe in den Wurzelbereich (im Sinne der DIN 18920) des Baumes mit der Kataster-Nr. 575 ausgeschlossen sind. Die Verlegung von Rohren, Leitungen u. ä. hat außerhalb des Nahbereichs dieses Baumes zu erfolgen. 

und

12. […] ist die Baustelle so einzurichten, dass Eingriffe in den Wurzelbereich (im Sinne der DIN 18920) des Baumes mit der Kataster-Nr. 270 ausgeschlossen sind und ein vertikaler und horizontaler Mindestabstand von 3 m zum Stamm bei der Verlegung von Rohren, Leitungen u. ä. eingehalten wird. […]

und

13. Für die Durchführung sämtlicher Maßnahmen einschließlich späterer Rückbau- und Rekultivierungsmaßnahmen […] c) im Raum des Wurzelbereichs der Bäume Nr. 270 und 575 gemäß DIN 18920 ist eine ökologische Bauüberwachung von der Vorhabenträgerin zu stellen. Die Ökologische Bauüberwachung hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um Beeinträchtigungen von Vegetationsbeständen und andere nachteilige Umweltauswirkungen sowie Umweltschäden wirksam zu verhindern.

Weiter auf Seite 8 wird erklärt WAS der „Wurzelbereich“ ist!

Der Wurzelbereich nach DIN 18920 umfasst anders
als in den Antragsunterlagen dargestellt die Bodenfläche unter der Kronentraufe zuzüglich 1,5 m.

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Die Realität in Stuttgart – unter sogenannter „Kritischer Begleitung der Politik“ und vor dem Hintergrund das die Ökologische Bauüberwachung im Interesse und im Aufgabenbereich des BUND liegt -sieht leider GANZ anders aus! 

Am Baum „270“ (wie er vom EBA genannt wird) wurde immer weiter die „Schutzzone“ eingeschränkt! Schon von Anfang an war sie maximal wenn überhaupt – der geforderte Kronendurchmesser PLUS 1,5 Meter – mittlerweile ist die „Schutzzone“ fast schon bis zum Stamm eingeschränkt worden! Bilder vom 19.05.2014

Am Baum „575“ wird es noch eindeutiger was hier von „Naturschutz“ gehalten wird! Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass neben den Vorschriften des EBA, dies ein Teil der sogenannten „Schlichtung“ war! Die Schlichtung auf welche sich ja sehr viele Projekt-Betreiber incl. „Kritische Begleiter“ gerne berufen. Bilder vom 19.05.2014

Hier wurde einfach mal – im Sichtschutz des Gebäudes – ein Aufenthaltsbereich/Biergarten mitten in die „Schutzzone“ gebaut! Wie man unschwer erkennen kann – fast bis an den Stamm heran! Genauso wie beim anderen Baum wurde damit die schon vorher gerade mal „Kronendurchmesser“ große Zone über die Jahre einfach massiv zurück gebaut!  

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WO bitte schön ist hier die Ökologische Bauüberwachung? Wenn es eine gibt WIESO stimmte diese diesen Einschränkungen zu? Wurde der dann angefertigte Bericht der Bauüberwachung an den BUND gegeben? Wenn ja warum wurde das nicht Kritisiert? WO bitte schön ist hier die hochgelobte sogenannte „Kritische Begleitung“ des Projektes durch die Politik? 

Und um dem Stammtisch-Argument „Och die schon wieder mit ihrem Naturschutz“, gleich etwas entgegen zu setzen: Von mir aus ist das für manche vielleicht nur ein kleines Thema, dass manchem nicht so wichtig ist. ABER wenn diese „Kleinigkeiten“, die jeder Laie erkennt, schon nicht eingehalten werden – Was passiert dann sonst noch so wenn es wirklich offensichtlich KEINE funktionierende Bauüberwachung gibt? Da geht es dann nicht „nur“ um Käfer, da geht es dann um wesentlich mehr!  

Wer mehr Bilder sehen will – Bitte. Aber die Realität könnte sich jeder wirklich Interessierte / Begleiter auch direkt vor Ort anschauen – wenn er/sie den wollte…

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Erörterungstermin Planänderungsverfahren für das Grundwassermanagement

EinspruchDie gegen die ausgelegten (Änderungs-) Pläne rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 73 Abs. 6 Landesveıwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) in einer Erörterungsverhandlung am

Montag, den 15. Juli 2013, ab 9.00 Uhr
Dienstag, den 16. Juli 2013, ab 9.00 Uhr
Mittwoch, den 17. Juli 2013, ab 9.00 Uhr

im Stage Apollo Theater Stuttgart, Plieninger Straße 102, 70567 Stuttgart-Möhringen (SI-Centrum) erörtert (Einlass ist um 8.45 Uhr).

Die Eröıterungsverhandlung gliedert sich grundsätzlich nach Sachthemen. Einwendungen von Privatpersonen werden beim jeweiligen Sachthema erörtert.

Tagesordnung siehe PDF

Wichtig:
Teilnahmeberechtigt sind ALLE (+10.000) EinwenderInnen!
Bei Bedarf wird die Erörterungsverhandlung am Donnerstag, den 18. Juli 2013, um
9.00 Uhr fortgesetzt.
Es erfolgt keine gesonderte Einladung der einzelnen Einwender zu dieser
Erörterungsverhandlung. Da mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen wären, wird die persönliche Benachrichtigung der Einwender durch diese PDF öffentliche Bekanntmachung ersetzt.

Blaue Rohre – schwarze Rohre – illegal?

Baut die Fa. Hölscher illegal?

IMG_0285Seit Anfang des Jahres wird verstärkt am Rohrsystem der Anlagen zur Manipulation des Grundwassers gearbeitet. Im Planfeststellungsabschnitt 1.5 wurden im Rosensteinpark mehrere Kilometer verlegt und im Abstellbahnhof ein Gebäude mit Pumpen und Filter-/ und Sammelbehältern errichtet. Unsere Beobachtungen beziehen sich vor allem auf diesen Bereich.

Besondere Bedeutung hat dabei, dass es eine… – Weiterlesen –

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )