BAA: Amtsgericht – Lügen und lügen lassen

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Auszüge aus einem Bericht von Josef H. aus einer kürzlich stattgefundenen Verhandlung. Es ging dabei einmal mehr um den angeblichen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beim Protest gegen Stuttgart21 und das rechtlich auf mehr als wackligen Beinen stehende Grundwassermanagement.

Zitat:
„Zum Prozess angereist waren unter anderem die beiden 33 bzw. 25 Jahre alten Polizisten, die den Angeklagten damals nicht hatten wegtragen wollen und ihn deshalb mit Schmerzgriffen malträtiert hatten, um ihn zum Gehen zu bringen. Als er ihnen trotz der Schmerzen den Gefallen nicht tat und sich schließlich zwei andere Polizisten erbarmen mussten, um ihn zu viert wegzutragen, zeigten sie ihn gleich noch wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ an, von „immenser Gegenwehr“ war in einer der Aussagen die Rede. Er habe die Arme an sich gezogen, sei aufgestanden und habe sich fallenlassen und beim späteren Wegtragen weiterhin gewunden.“

Zitat:

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„Auf die Frage, ob es ein Polizeivideo zum Vorfall gebe (eine filmende Polizistin stand während des Vorfalls dem Angeklagten direkt gegenüber) und was darauf zu sehen sei, meinte er, er habe da so viele Videos gesehen, dass er dazu nichts wisse. Passenderweise hatte der ebenfalls geladene Einsatzleiter der Polizei zuvor in der Verhandlung darauf hingewiesen, dass nicht immer gefilmt werde, wenn es so aussehe, als ob gefilmt werde.“

Zitat:
„Als nach den Aussagen der beiden Polizisten zwar nicht vom Oberstaatsanwalt, sondern von der Verteidigung neue Bilder und ein noch unbekannter Film von dem Vorfall präsentiert wurden, war klar, dass die Vorwürfe nicht haltbar waren: Man sah auf dem Film keine Gegenwehr und vor allem sah man auch, dass der Angeklagte sich ganz ruhig hatte wegtragen lassen. Daraufhin wurde auf Vorschlag der Richterin mit Zustimmung des Oberstaatsanwalts der Vorwurf der Widerstandshandlung fallengelassen, allerdings ohne dass die Richterin oder der Oberstaatsanwalt zu den Falschaussagen Stellung genommen hätten.“

Zitat:

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„In seiner Schlussbemerkung vor dem Urteil hob der Angeklagte darauf ab, froh zu sein, dass mit Fotos von zwei verschiedenen Fotografen sowie eines Films von der gleichen Szene die Falschaussagen der Polizisten hätten nachgewiesen werden können, dass dies aber mangels Dokumentation wohl den wenigsten S21-Gegnern bei ihren Verfahren möglich sei – auch ein Aspekt bei der fortschreitenden Kriminalisierung des S21-Protestes.“

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