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KEIN Zug wird fahren – Bei Stuttgart 21

Warum der unzureichende Brandschutz in den Zulauftunneln eine Inbetriebnahme nicht zulässt.

Das Faktencheckportal WikiReal.org (Link), das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 (Link) sowie die projektkritischen Ingenieure22 (Link) informierten in der Pressekonferenz am 19.04.2024 in Stuttgart über den mangelnden Brandschutz in den Zulauftunneln des Bahnhofsprojekts Stuttgart 21 (S21). Sie halten eine Inbetriebnahme für ausgeschlossen.

Die Deutsche Bahn AG wie auch die Genehmigungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hatten zu keiner Zeit die Anforderung der Tunnelrichtlinie, dass die „Selbstrettung gewährleistet“ sein muss, hinreichend geprüft. Insbesondere auch nicht, nachdem für die Inbetriebnahme für 2,5 Mrd. Euro Züge mit verdoppelter Personenkapazität angeschafft wurden.

Dr. Christoph Engelhardt von WikiReal.org wies darauf hin, dass bei halbierter Rettungswegbreite und einer Personenkapazität der Züge rund vierfach über dem Üblichen in so langen Tunneln eine Evakuierung nicht rechtzeitig möglich ist. Denn durch die verengten Querschnitte holt auch der Rauch die Fliehenden etwa doppelt so schnell ein, wie von den Planern angenommen. Engelhardt: „Eine Inbetriebnahme mit den geplanten Zügen unter Einhaltung der Brandschutz-Standards ist ausgeschlossen.“ Insbesondere nachdem der Bahnanwalt im VGH-Verfahren Nachbesserungen aus statischen Gründen ausgeschlossen hat.

Weltweit werden vergleichbare Tunnel gleich in mehreren Parametern für Abermillionen Euro extra sehr viel sicherer gebaut. Sie erreichen alle ein um Faktoren höheres Sicherheitsniveau. Engelhardt spricht vom „Geisterfahrerproblem“: „Entweder sind die S21- Tunnel falsch ausgelegt oder aber alle anderen mehr als 50 internationalen Tunnel.“

Dipl. phys. Roland Morlock von den Ingenieuren22 weist auf die betrieblichen Rückwirkungen des Brandschutzes hin: „Das Brandschutzkonzept sieht die Weiterfahrt bzw. das Rollen eines brennenden Zuges in den Tiefbahnhof vor. Dazu müsste aber sowohl der Tunnel wie auch ein entsprechendes Bahnsteiggleis im Bahnhof ständig freigehalten werden. Der anvisierte Hochleistungsbetrieb mit drei Zügen gleichzeitig im Tunnel ist nicht bei sicherer Betriebsführung nicht möglich. Mit der Beschränkung auf einen Zug im Tunnel sinkt die Leistung des Bahnhofs auf unter 30 Züge pro Stunde, damit sind weder die geplanten Fahrpläne noch der heutige Verkehr darstellbar.“

Auf Anfragen antworten Bahn und EBA, der Brandschutz erfülle die Sicherheitsanforderungen und sei regelkonform genehmigt, ohne aber bspw. die Dimensionierung der Rettungswege nach der Personenzahl vorlegen zu können. Dass aber Bahn und EBA sehr genau wissen, dass das schon zur Planfeststellung nötig gewesen wäre, zeigen neu aufgetane Dokumente.

Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 fasst das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) vom 21.11.2023 zum Tunnelbrandschutz zusammen. Der VGH hatte nicht den Brandschutz in der Sache verhandelt, lediglich die Klagebefugnis der Kläger: „Dagegen, dass das EBA die Selbstrettung nicht prüft, können Individuen nicht klagen, weil das EBA gesetzlich verpflichtet ist, die Selbstrettung zu prüfen.“

Engelhardt übersetzt dieses Urteil so: „Der Gesetzgeber hat damit dem EBA die »License to kill« gegeben. Eine weitere Schlussfolgerung ist: Wer die Feuerwehr erfolgreich täuscht, darf lebensgefährlich bauen. Und wir können belegen, dass die Zustimmung der Feuerwehr in sämtlichen wesentlichen Punkten des Tunnel-Brandschutzes nur durch Betrug erreicht wurde.“

Dipl. Geogr. Joris Schoeller, Pressesprecher von WikiReal.org schließt: „Wir Kritiker stehen jederzeit für einen professionellen und öffentlichen Faktencheck zur Verfügung, um alle offenen Punkte zu klären. Dem steht nichts im Wege – außer die Projektumsetzer hätten etwas zu verbergen.“

Pressemitteilung von Dr. Christoph Engelhardt / Joris Schoeller

Die in der PK gezeigten Folien als PDF (Link)

Ein Video der Pressekonferenz mit Dank an „Michael Kultur“:

Was OB und Stadträte über S-21 nicht hören wollten…

img_3229Bei den letzten „öffentlichen“ Versammungen des Gemeinderates zu Stuttgart 21 im Stuttgarter Rathaus waren die Experten Dr. Kathrin Grewolls (Brandschutz), Dr. Martin Vieregg (Kosten) und Dr. Christoph Engelhardt (Leistung) nicht erwünscht. Nun lud SÖS LINKE PluS zu einem Informationsabend unter dem Motto „Was OB und Stadträte über S-21 nicht hören wollten…“ ein. 



Mehr Bilder im Archiv ( link )

img_3304Dr. Martin Vieregg (Kostenexperte, Vieregg-Rössler GmbH) zu Baukosten von S 21  / Dr. Kathrin Grewolls (Ingenieurbüro für Brandschutz) zu Brandschutzprobleme bei Stuttgart21 / Dr. Christoph Engelhardt (Wikireal) zur Leistung von S21 in Abhängigkeit mit dem Brandschutz / Moderation Hannes Rockenbauch (Fraktionsvorsitzender SÖS LINKE PluS)

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Weitere Infos:
Folien von Dr. Christoph Engelhardt (PDF)

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Fernsehtipp: Gefährliche Gleisneigung, Frontal21

Die Kritiker von Stuttgart 21, insbesondere Sven Andersen und Eberhard Happe, weisen seit Jahren auf die gefährliche Gleisneigung des Tiefbahnhofs hin, sechsmal über dem Sollwert. Zuletzt konnte auch WikiReal zur weiteren Aufklärung beitragen, mit Recherchen, Berechnungen und eigenen Wegrollversuchen.

Dienstag, 24.05.2016, 21:00 Uhr, ZDF, Frontal 21:
Achtung Lebensgefahr! – Unfälle durch abschüssige Bahnsteige

Links zum Thema:
Beratung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Bundestags: Übersicht, Protokoll der Anhörung vom 16.03.2016, insbesondere: Stellungnahme Engelhardt (pdf)
Rede von Christoph Engelhardt auf der Mo-Demo vom 18.04.2016 „Schwerkraft ist nur etwas für die anderen“
Frontal 21 vom 18.06.2013 „Bahnhof in Schieflage“ (youtube)
http://wikireal.org/wiki/Stuttgart_21/Gleisneigung

Filderanhörung – Planfeststellungsbeschluss darf nicht erfolgen

„Ein Planfeststellungsbeschluss darf nie und nimmer ausgesprochen werden“

Als völlig unverständlich und kontraproduktiv werten die Stuttgart-21-Gegner den vorzeitigen Abbruch der Anhörung just zu einem Zeitpunkt, an dem die Schlüsselfrage der Leistungsfähigkeit in der Beratung war. Offensichtlich habe die Verhandlungsführung bzw. das Regierungspräsidium in der Nacht von Montag auf Samstag, dem Druck der zunehmend in Bedrängnis geratenen DB AG nachgegeben, die Anhörung am Dienstag zu beenden, so Eisenhart von Loeper vom Aktionsbündnis, obwohl sie zuvor Filderanhörung – Planfeststellungsbeschluss darf nicht erfolgen weiterlesen

Mutloser VGH vertut die Chance auf Aufklärung

Pressemittelung von WikiReal.org

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) verhandelte gestern am 02.07.2014 über die Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse zum Stuttgart 21-Tiefbahnhof. Die Beweisanträge der Klägerseite zur Aufklärung des Leistungsrückbaus und der ausgeschlossenen Finanzierung wurden als „rechtlich unerheblich“ abgelehnt, es würden keine „neuen Tatsachen“ vorgetragen. Das Urteil soll heute ergehen. Während in der Verhandlung über die Verfassungskonformität der Mischfinanzierung keine Prognose gewagt wurde, hieß es zur Aufklärung des Leistungsrückbaus, zur Zeit des VGH-Urteils von 2006 bekannte Tatsachen würden jetzt eben lediglich anders bewertet. Dr. Christoph Engelhardt von WikiReal.org, Sachverständiger des Klägers für die Leistungsfrage: „Der VGH umgeht damit die Bewertung des Leistungsrückbaus und den Schaden für das Gemeinwohl.“ Mutloser VGH vertut die Chance auf Aufklärung weiterlesen

Dr. Christoph Engelhardt auf der 173. Montagsdemo

Redetext von Dr. Christoph Engelhardt, heute bei der 173. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 PDF

„Enteignung trotz Leistungslüge? – Ich bin empört!“

Dr. Christoph Engelhardt ist der Physiker und Analyst. Er hat beim S21-Stresstest massive systematische Fehler nachgewiesen, die die Bahn bis heute nicht erklären od. ausräumen kann. Außerdem hat Dr. Engelhardt für die Verfassungsklage eines Wohnungseigentümers die S21-Planfeststellungsunterlagen ausführlich untersucht und dabei festgestellt, dass Stuttgart 21 von Anfang an als Rückbau geplant war, denn die Gutachter Prof. Schwanhäußer und Prof. Heimerl setzten nur 32 Züge in der Spitzenstunde an statt den versprochenen 70 Zügen/Stunde. Die Werbeaussage „S21 bringt doppelte Leistungsfähigkeit“ entlarvte Dr. Engelhardt damit als einen reinen Werbeslogan ohne Grundlage. Rückbau von Eisenbahninfrastruktur jedoch steht nicht im Interesse der Allgemeinheit und kann somit nicht als Begründung für Enteignung von Wohneigentum herangezogen werden.

Siehe zum Thema „Enteignung für S21“
Weitere Infos zur 173. Montagsdemo

Das Leistungswunder von Stuttgart 21 – ein Technikmärchen?

(Gemeinschaftswerk „Destillat“ – Text: Jochen Schwarz)

Mathe schlägt Schaumschläger

Der Physiker und Analytiker Dr. Christoph Engelhardt schaffte es, mit drei Arbeitsschritten innerhalb eines knappen Jahres, der Bahn die vermutlich heftigsten Probleme zu bereiten. Zunächst hielt man ihm vor, nicht vom Fach zu sein. Seit dem wird seine Arbeit von der Bahn ignoriert. Aber offenbar ist sein fachfremdes Herangehen an die Leistungsversprechen zu Stuttgart 21 genau der entscheidende Vorteil. Seine wissenschaftliche Arbeitsweise kann von jedem nachvollzogen werden.

Die Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 ist ein zentrales Argument.

Ein besserer Bahnhof, der Das Leistungswunder von Stuttgart 21 – ein Technikmärchen? weiterlesen

Besetzung des Daches des Schlossgartenflügels und Räumung durch das SEK

Kurz nach dem Mittag am 12.03.12 besetzten 11 Aktivisten gegen Das Projekt Stuttgart21 das Dach des noch verbliebenen Schlossgartenflügels am Hauptbahnhof Stuttgart.

Auf der Straße sammelten sich einige Gegner des Projektes um sie zu unterstützen – sie bedankten sich mit einem Schriftzug bei den Aktivisten.

Bis zur Räumung durch das SEK welche kurz vor der Montagsdemo abgeschlossen war,

konnten sie ihre Botschaft noch transportieren.

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