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Mutloser VGH vertut die Chance auf Aufklärung

Pressemittelung von WikiReal.org

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim (VGH) verhandelte gestern am 02.07.2014 über die Aufhebung der Planfeststellungsbeschlüsse zum Stuttgart 21-Tiefbahnhof. Die Beweisanträge der Klägerseite zur Aufklärung des Leistungsrückbaus und der ausgeschlossenen Finanzierung wurden als „rechtlich unerheblich“ abgelehnt, es würden keine „neuen Tatsachen“ vorgetragen. Das Urteil soll heute ergehen. Während in der Verhandlung über die Verfassungskonformität der Mischfinanzierung keine Prognose gewagt wurde, hieß es zur Aufklärung des Leistungsrückbaus, zur Zeit des VGH-Urteils von 2006 bekannte Tatsachen würden jetzt eben lediglich anders bewertet. Dr. Christoph Engelhardt von WikiReal.org, Sachverständiger des Klägers für die Leistungsfrage: „Der VGH umgeht damit die Bewertung des Leistungsrückbaus und den Schaden für das Gemeinwohl.“ Mutloser VGH vertut die Chance auf Aufklärung weiterlesen