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Die Leistungsfähigkeit erhöht sich und wird flexibler, während sich cams21 inhaltlich, medial und personell deutlich weiterentwickelt …
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Ein kleiner fotografischer Rundgang der zum Besuch einlädt
Virtuelle Infos finden sich im Netz.
Wer in der Nähe ist, sollte sich die Zeit nehmen dort einmal vorbei zu schauen!
Nicht zuletzt Fotografen finden dort ungewöhnliche Motive.
Es lohnt sich diese besonderen Techniken zu bewundern.
Was damals alles geleistet wurde erscheint heute unglaublich.
Schon länger war unklar, warum gerade bei Polizeiaktionen oft Diskussionen aufkommen, wenn es darum geht lückenlos zu dokumentieren.
Die “Argumente” der Polizisten vor Ort sind fast immer an den Haaren herbei gezogen. Sie halten meist nicht einer einzigen Rückfrage stand, sondern stellen nur plumpe Einschüchterungsversuche dar.
Meist lohnt es sich nicht einmal diesen Versuchen überhaupt Zeit einzuräumen, denn schon allein das behindert die freie Arbeit, welche einem das Gesetz zugesteht.
Dabei beziehe ich mich vor allem auf die persönlichen Erfahrungen mit (meist) Beamten der Einsatzhundertschaften/Bereitschaftspolizei.
Die Beamten bzw. Einsatzleiter vor Ort (und die ihnen direkt unterstehenden Einsatzkräfte), die sich scheinbar besser mit dem Thema befassen, wissen dass sie nicht im Recht sind und unterlassen solche Spielchen daher meist lieber gleich.
Nun gibt es aber auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu diesem Thema.
BVerwG 6 C 12.11 – Urteil vom 28. März 2012 Pressemitteilung dazu
PDF
Beispiel an einem SEK Einsatz im Marz 2012 in Stuttgart
Zitat:
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des beklagten Landes zurückgewiesen. Die Polizei durfte nicht schon das Anfertigen der Fotografien untersagen. Der Einsatz von Polizeibeamten, namentlich ein Einsatz von Kräften des Spezialeinsatzkommandos stellt im Sinne der einschlägigen Bestimmung des Kunsturhebergesetzes ein zeitgeschichtliches Ereignis dar, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen. Ein berechtigtes Interesse der eingesetzten Beamten kann dem entgegenstehen, wenn die Bilder ohne den erforderlichen Schutz gegen eine Enttarnung der Beamten veröffentlicht werden. Zur Abwendung dieser Gefahr bedarf es aber regelmäßig keines Verbots der Anfertigung von Fotografien, wenn zwischen der Anfertigung der Fotografien und ihrer Veröffentlichung hinreichend Zeit besteht, den Standpunkt der Polizei auf andere, die Pressefreiheit stärker wahrende Weise durchzusetzen. Eine solche Lage war hier nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs gegeben.
In dem Vorliegenden Fall ging es um die Begleitung eines Verdächtigen zum Arzt. Selbst dieser, vergleichsweise unspektakuläre Vorgang, wird also als zeitgeschichtliches Ereignis gewertet.
Vor allem die Tatsache, dass hier auch darauf eingegangen wird, dass man eine Sorgfalt bei der Veröffentlichung unterstellen muß, also erst einmal davon auszugehen sei, dass bei einer Veröffentlichung der Persönlichkeitsschutz trotzdem gewährt werden wird, stärkt hier nach vielen Jahren endlich einmal auch die Fotografen vor Ort.
Ergänzung 29.03.12 16:45
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union in ver.di (dju) begrüßt das Urteil
Was tut man nicht alles, um die ein oder andere Geschichte transparent ins Licht zu setzen.
So, also auch diesmal, als es wieder (siehe Thema angebliche Bombe am Feldherrenhügel entpuppt sich als überraschend aufgetauchtes Betonfundament) hieß „Fliegerbombenalarm“. Also trotz Sommerzeitumstellung auf zum HBF. Und schon auf halber Strecke hörte ich von einem mit in der Straßenbahn fahrenden Koch, der extra früher zur Arbeit fuhr, dass seine Kollegen übers Telefon vom HBF aus erzählten, es gäbe keine Evakuierung.
Also natürlich trotzdem erst mal hin und siehe da … Es gibt keine Bombe.
Augenzeugen berichten, dass ca. 3 Uhr die Show los ging und vorerst ohne Evakuierung schon einmal vorgebaggert wurde.
Dabei stellte sich heraus, dass es sich nur um ein altes Wasserrohr handelte.
Gegner des Immobilienprojekts Stuttgart21 hängten es nun auch direkt als weiteres Zeichen für Fehlplanungen an den Bauzaun.
Natürlich frage ich mich da auch, ob es wirklich Sinn macht, mehrere Hundert Polizeibeamte und weitere Einsatzkräfte (teilweise aus anderen Bundesländern) an den HBF zu bestellen, nur um dieses kleine dünne Rohr zu finden. Ob das dann aber wirklich begründete Sorge oder Fehlplanung ist, kann ich nicht beurteilen, denn dazu fehlt mir das Fachwissen auf diesem Gebiet. Jedenfalls kann man froh sein, dass es nicht umgekehrt ist und ein Wasserrohr sich später als massive Fliegerbombe entpuppt! Denn dann kann es wirklich ins Auge gehen! Ähnlich sehe ich auch den Vorfall rund um den Dachschaden am HBF – die lokalen Zeitungen schrieben zwar wohlwollend, dass „sogar der auf Gleis 16 stehende Zug noch planmäßig abfuhr“, aber was da als Leistung gesehen wird, kann man auch als Glück sehen, denn „geplant“ und „kalkuliert“ wurde ja sicher nicht, dass dieses Dach nur „ein bisschen“ einknickt. Zu diesem bestgeplanten Projekt kann man also meiner Meinung nach auch weiterhin durchaus mit großer Berechtigung kritisch eingestellt sein!
Da aber das Wetter „bombig“ war und der Aussichtspunkt auch schon organisiert wurde, konnte die fehlende Stunde und die frühe Zeit wenigstens für ein paar besondere Blickwinkel über den Dächern Stuttgarts genutzt werden.
Bilder zu diesem besonderen Gebäude
Scheint auch das „Wach“personal – war teilweise nur „Personal“
Man nennt das Gebäude modern und schlicht „das H7“ weil es an der Heilbronner Straße steht.
Doch wer kennt es wirklich und auch von Innen?
Als Stuttgarter fährt man nur vorbei und weiß gar nicht was nun hier dem Immobilienwahn geopfert werden soll!
Um dieses Gebäude ein bisschen näher zu bringen zeige ich einige wenige Impressionen von diesem wunderschönen alten Komplex.
Der Abriss für das Projekt Stuttgart21 steht kurz bevor…
Bilder der letzten Tage als der Zugang offen möglich war (link)
Bilder aus alten Zeiten ( link 1 / link 2 )
( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )
Werbung in eigener Sache: (siehe auch)
Da in den letzten Tagen die Nachfrage vor allem zb. des Panoramas der Blutbuche angestiegen ist wollte ich mal auf die Möglichkeit Hinweisen das einige der Bilder die mal in meiner Ausstellung zu sehen waren und ein paar mehr in meinem Shop bekommen könnt.
Klar es sind nicht viele aus meiner Dokumentation aber es kommen immer mal wieder neue dazu.
Von einzelnen Stuttgartern Aufgrund des Erscheinungsbildes „liebevoll“ mit „Stammheim II“ oder „Büchergefängnis“ umschrieben, steht er da der Würfel – mitten auf dem ehemaligen Güterbahnhof. Geplant wurde er vom Südkoreaner Eun Young Yi.
Das Gebäude stellt einen Würfel dar dessen Seiten nach den Himmelsrichtungen ausgerichtet ist.
In jeder Himmelsrichtung befinden sich gleichwertige (es gibt keinen Haupteingang sondern alle vier sind gleich wichtig) Eingänge. und auch die Innere Struktur ist in diese Richtungen gleich aufgebaut – sprich in jeder Seitenfläche befindet sich ein Aufzug und Treppenhaus.
Die Ausrichtung des Gebäudes wird unterstrichen durch das Wort Bibliothek das an der Fassade in der jeweiligen für den Architekt typischen Sprache auftaucht.
Im Kern des Gebäudes befindet sich ein aus Brandschutzgründen zweigeteilter „Innenhof“.
Im unteren Teil dieses Würfels wird das Diffuse Licht einen Raum der Entschleunigung bilden in welchem nichts ausser Ruhe sein wird. Im Oberen Würfel werden Bücherregale stehen und das große Oberlicht (in meinen Bildern noch nicht erkennbar da während der Bauzeit abgedeckt) wird die Sonne ins Gebäude leiten.
Nachdem das äußere Erscheinungsbild des Baus in schwere Kritik geraten war wird nun darüber nachgedacht die Fassade aufzuhellen. Dazu ist interessant zu wissen das auch das Innere des Gebäudes konsequent in diesem auch außen beherrschenden Grauton ausgeführt wird – vom Boden über die Geländer bis hin zu den Sanitären Einrichtungen.
Zum Großen bedauern des Künstlers war es technisch nicht möglich auch in den WC Bereichen die Decken mit grauen Fliesen auszuführen da er auch dort überall den Eckigen Stil weiter führen wollte.
Mittlerweile beteiligen sich sogar schon Bürger an der zumindest virtuellen Verbesserung der Bibliothek21:
http://www.fakeblog.de/2011/04/07/putte-und-der-stuttgarter-bauburgermeister-hahn-abstimmung-unerwunscht/
Aktuell rückt der Bau aufgrund einer Aktion der RobinWood und Parkschützer gegen Stuttgart21 wieder in den Fokus der Öffentlichkeit.
Bilder zum Gebäude http://picasaweb.google.com/102312444829271982174/Buchergefangnis
Bilder der Eröffnung https://picasaweb.google.com/102312444829271982174/Bibliothek21Eroffnungsfeier
Bilder zur RoWo Aktion http://picasaweb.google.com/102312444829271982174/RoWoAPSAktionAmBucherknast
Allgemeine Infos auf Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Bibliothek_21
Oktober 2005 erblühte in der Wilhelma erstmals eine Titanenwurz. Diese Pflanzen gehören zu den Monokotyledonen der Ordnung Froschlöffelartiger (Alismatales) und damit zur Familie der Aronstabgewächse (Araceae) und zur Unterfamilie der Aroideae – Gattung „Amorphophallus“. Die Pflanze im Jahr 2005 brach mit einer Blütenstandshöhe von 2,94 Metern gleich den damals aktuellen Weltrekord. Die unterirdischen Knollen können mehr als 75 Kilogramm wiegen!
Das Laubblatt das sich manchmal über ein Jahr halten kann wirkt wie ein kleiner Baum mit schirmförmiger Krone. Zwischen den Blütenstände vergehen einige Jahre in denen die Pflanze Kraft sammelt.
Während der Blüte bildet die Pflanze einen typischen Aasgeruch aus welcher über weite Entfernungen Bestäuber anlockt. Trotzdem zieht jede dieser großen Blüten stehts nicht nur Insekten sondern auch tausende neugierige Besucher an.
( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )