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Kaktus-Initiative reicht Klage gegen IHK Region Stuttgart ein

Kaktus_InitiativeAm heutigen Dienstag reicht Jürgen Klaffke, Mitglied der Vollversammlung und der Kaktus-Initiative, Klage gegen die Kooptationen innerhalb der IHK Region Stuttgart beim VerwG Stuttgart ein. Die Kaktus-Initiative, in der sich kritische IHK-Mitglieder versammeln, hat wiederholt versucht, die nach dem Urteil des BVerwG zu Unrecht Kooptierten in der Vollversammlung zum Rücktritt zu bewegen. Das Präsidium und die Kooptierten erkennen allerdings die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht an, was die Kaktus-Initiative bedauert. Daher gibt es für die Initiatoren der Klage keine andere Möglichkeit, als erneut das Gericht anzurufen, um die IHK Region Stuttgart zur Anerkennung der bestehenden Urteile zu zwingen. Dass es auch anders geht, zeigen die Beispiele anderer Kammern: Die Kooptierten in der IHK Heilbronn, darunter sogar der Präsident, hatten die Konsequenzen aus dem Urteil des BVerwG gezogen und sind zurückgetreten.

Weiterhin fordern die Mitglieder der Kaktus-Initiative geschlossen die Einberufung einer Sondersitzung der Vollversammlung. Hier sollen die wesentlichen Themen behandelt werden, die aufgrund des Taktierens der Geschäftsleitung und des Präsidiums der IHK in der letzten Versammlung nicht behandelt werden konnten. Mitglieder der Kaktus-Initiative hatten die Sitzung am 24.09. verlassen, da sie mit der Blockadehaltung und der Missachtung der höchstrichterlichen Entscheidung zur Kooptation durch Präsidium und Geschäftsführung der IHK nicht einverstanden waren. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung enge Grenzen für Kooptationen gesetzt. Die Stuttgarter Wahlordnung erfüllt diese Kriterien nicht. Aus diesem Grund forderte die Kaktus-Initiative in der Sitzung alle kooptieren Mitglieder auf, sofort zurückzutreten und damit den Richterspruch zu respektieren.
Nach der Ablehnung dieser Aufforderung durch das Präsidium, verließ die Mehrheit der Kaktus-Initiative den Raum, was zur Beschlussunfähigkeit führte, da von den 110 gewählten Mitgliedern lediglich rund 65 anwesend waren.

Die IHK-Leitung bezichtigte die Kaktus-Initiative anschließend, wichtige Entscheidungen zu blockieren. Jedoch ist offensichtlich dass es gerade diese Leitung zum wiederholten Male nicht geschafft hatte, eine entsprechenden Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung zur Teilnahme an der Sitzung zu bewegen.

Um wichtige Themen wie die aktuelle Flüchtlingssituation und den Breitbandausbau doch noch behandeln zu können, fordern alle Mitglieder der Kaktus-Initiative geschlossen die Einberufung einer Sondersitzung.

Über die Kaktusinitiative:
In der Kaktusinitiative finden sich seit 2011 kritische Mitglieder der Vollversammlung der Region Stuttgart zusammen, die eine bessere IHK fordern, die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft und eine freie Kammerwahl, mehr Transparenz, eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte und eine gerechtere Lastenverteilung der Beiträge.

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Fotografierverbot von Polizeibeamten des SEK rechtswidrig

Schon länger war unklar, warum gerade bei Polizeiaktionen oft Diskussionen aufkommen, wenn es darum geht lückenlos zu dokumentieren.
Die “Argumente” der Polizisten vor Ort sind fast immer an den Haaren herbei gezogen. Sie halten meist nicht einer einzigen Rückfrage stand, sondern stellen nur plumpe Einschüchterungsversuche dar.
Meist lohnt es sich nicht einmal diesen Versuchen überhaupt Zeit einzuräumen, denn schon allein das behindert die freie Arbeit, welche einem das Gesetz zugesteht.
Dabei beziehe ich mich vor allem auf die persönlichen Erfahrungen mit (meist) Beamten der Einsatzhundertschaften/Bereitschaftspolizei.
Die Beamten bzw. Einsatzleiter vor Ort (und die ihnen direkt unterstehenden Einsatzkräfte), die sich scheinbar besser mit dem Thema befassen, wissen dass sie nicht im Recht sind und unterlassen solche Spielchen daher meist lieber gleich.

Nun gibt es aber auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu diesem Thema.
BVerwG 6 C 12.11 – Urteil vom 28. März 2012 Pressemitteilung dazu
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Beispiel an einem SEK Einsatz im Marz 2012 in Stuttgart
Beispiel an einem SEK Einsatz im Marz 2012 in Stuttgart

Zitat:

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des beklagten Landes zurückgewiesen. Die Polizei durfte nicht schon das Anfertigen der Fotografien untersagen. Der Einsatz von Polizeibeamten, namentlich ein Einsatz von Kräften des Spezialeinsatzkommandos stellt im Sinne der einschlägigen Bestimmung des Kunsturhebergesetzes ein zeitgeschichtliches Ereignis dar, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen. Ein berechtigtes Interesse der eingesetzten Beamten kann dem entgegenstehen, wenn die Bilder ohne den erforderlichen Schutz gegen eine Enttarnung der Beamten veröffentlicht werden. Zur Abwendung dieser Gefahr bedarf es aber regelmäßig keines Verbots der Anfertigung von Fotografien, wenn zwischen der Anfertigung der Fotografien und ihrer Veröffentlichung hinreichend Zeit besteht, den Standpunkt der Polizei auf andere, die Pressefreiheit stärker wahrende Weise durchzusetzen. Eine solche Lage war hier nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs gegeben.

In dem Vorliegenden Fall ging es um die Begleitung eines Verdächtigen zum Arzt. Selbst dieser, vergleichsweise unspektakuläre Vorgang, wird also als zeitgeschichtliches Ereignis gewertet.
Vor allem die Tatsache, dass hier auch darauf eingegangen wird, dass man eine Sorgfalt bei der Veröffentlichung unterstellen muß, also erst einmal davon auszugehen sei, dass bei einer Veröffentlichung der Persönlichkeitsschutz trotzdem gewährt werden wird, stärkt hier nach vielen Jahren endlich einmal auch die Fotografen vor Ort.

Ergänzung 29.03.12 16:45
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten Union in ver.di (dju) begrüßt das Urteil