Aktuell hört man ja so einiges aus Hamburg zum Thema Versammlungsfreiheit. siehe zb. den Sammelartikel von cams21.de (LINK). Das bisher Sinnvollste was ich dazu gelesen habe steht hier im Blog von Daniel Bröckerhoff unter dem Titel „#hh2112: Ich habe kein Verständnis“ (LINK). Er zeigt deutlich und zu Recht in beide Richtungen und spricht Dinge an die auf beiden Seiten ganz und gar nicht gut laufen. (Um was gehts eigentlich in Hamburg? Und auch ein Bericht bei metronaut.de) Das es nicht nur auf der Seite der Polizei und der Politik massive Fehler gibt, ist in diesem Monat durch weitere aktuelle Demoverbote mehr als deutlich zu erkennen. Es gibt nämlich nicht nur in Hamburg aktuell ein Demoverbot – auch in Stuttgart gibt es aktuell Demoverbote (LINK). Erst letzte Woche wurde die, hier seit über 200 Demos fast schon „Traditionell“ zu bezeichnende, Montagsdemo gegen Stuttgart 21 an einen nicht gewünschten Ort verbannt und damit faktisch Verboten. Die Demonstranten akzeptierten dies auch nicht (LINK), aber im Gegensatz zu den Demonstranten in Hamburg, haben sie nicht den Fehler gemacht mit grenzenloser Gewalt zu reagieren. Am Montag den 23.12.13 findet wieder eine Demo am HBF statt, auch diesmal ist der von den Demonstranten gewünschte Ort wieder vom Ordnungsamt verboten. Ob die Demonstranten dies akzeptieren werden, steht auch diesmal wieder in den Sternen.
Archivbild – 16.12.13 Stuttgart
Auf eine Demo am 23.12.13 um ca. 19:15 Uhr (LINK) möchte ich allerdings besonders hinweisen – dort findet die Rede von Thomas Trueten vom Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit (LINK) statt. Er redet beim offenen Mikrofon zu eben genau diesem Aktuell wichtigen Thema der Versammlungsfreiheit!
Ort -> „Kronprinz-Platz“ Stuttgart (Kreuzung Kronprinzstraße / Büchsenstraße).
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte für die Feststellungsklage gegen die rechtswidrige Parkräumung am 15.2.2012 einen Streitwert von 160.000 € festgesetzt. Die 32 KlägerInnen baten deshalb öffentlich um Spenden, damit der notwendige Vorschuss an Gerichtskosten möglichst schnell erbracht werden kann. Innerhalb von knapp drei Wochen haben so viele Menschen einen Anteil überwiesen, dass unser Rechtsanwalt das Verfahren nun fortsetzen kann. Der Vorschuss kann überwiesen werden, das Recht bekommt freie Bahn. Feststellungsklage – Auf einem guten Weg – Herzlichen Dank! weiterlesen →
Ort: Mittlerer Schlossgarten Platane 142 Baumalter: älter als 200 Jahre
Baumhöhe: 28 m
Stammumfang: 570 cm
Wuchsform: einstämmig
Standort: auf der Karte zeigen
Datum – 30.09.2010 / 14:10 Uhr
Anlässlich der neuen Untersuchungen zum 30.09.2010 ziehe ich diesen Artikel erneut nach oben. Er beschreibt bis ins kleinste Detail warum die ganzen Ereignisse am 30.09.2010 schlicht Illegal waren. Ausserdem spricht er Details an die bis heute ungeklärt sind und immer noch geklärt werden sollten. Darunter auch die Einflussnahme von Frau Gönner in einem genannten konkreten Beispiel. Ein Artikel von Jochen Schwarz.
Vertreter der „Vaihinger für den Kopfbahnhof“ geben heute um 11:30 h beim Stuttgarter Regierungspräsidium etwa 1000 gesammelte Einwendungen gegen die Planfeststellung für den Abschnitt 1.3 von Stuttgart 21 ab. Die Planung der Deutschen Bahn für diesen sogenannten Filderabschnitt ist besonders schlecht; so hat das Eisenbahnbundesamt die Pläne für den Flughafenbahnhof wegen mangelnder Reife 10 Jahre lang abgelehnt. 1000 Einsprüche gegen Planfeststellungsabschnitt 1.3 weiterlesen →
Dem einen ist seine Wiese abgesackt. Der andere hat es amtlich, dass seine Existenz gefährdet ist. Und der Dritte fürchtet die Zeit, wenn sich die Bohrmaschine bis unter sein Gestüt durchgefressen hat. Hohenstadt liegt auf der Schwäbischen Alb und seit Anfang des Jahres am Steinbühltunnel. Das Bahnprojekt Stuttgart–Ulm hat das Dorf gespalten. Weiterlesen bei – KONTEXT:Wochenzeitung
Mit einer kraftvollen, selbstbewussten Demonstration gehen am 16.12.13 tausende Bürger in Stuttgart auf die Straße. Sie zeigen damit klar, was ihnen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wert ist. Obwohl ihnen ihr gewünschter Demoort verwehrt wurde da durch das Urteil des Verwaltungsgerichtes und den Sicherheitsauflagen keine andere Wahl blieb, entschieden sich die Bürger anders. Sie gingen vor dem Stuttgarter Kopfbahnhof auf den Arnulf-Klett-Platz, den Ort, an dem sie ihre Demonstration angemeldet hatten. 202. Montagsdemo für die Versammlungsfreiheit weiterlesen →