15 Jahre ist es her, dass der Mittlere Schlossgarten für die Errichtung eines Grundwassermanagement (Nach einem Urteil von 2015 !rechtswidrig!) geräumt wurde.
Wer damals dabei war, wird das nie vergessen (Link).
Auch wenn die jungen Schüler von damals heute noch nicht deshalb mit auf die Straße gehen – auch sie haben nicht vergessen. Erst vor wenigen Wochen schrieb mich eine der jungen Demonstrantinnen von damals an und fragte nach einem der Bilder, die ich damals gemacht habe. Sie wollte es ihrer Freundin schenken, mit der sie damals mutig einen Baum verteidigt hatte – als Erinnerung.Demo 15 Jahre nach dem Schwarzen Donnerstag weiterlesen →
Zur Erklärung in Kürze: Das Verpflanzen der Bäume bei Stuttgart 21 war ein Versuch, einen verschwindend kleinen Teil des historischen und ökologisch wertvollen Stadtgrüns trotz umfangreicher Bauarbeiten zu erhalten – aus PR, Symbolik. Trotz bedeutender technischer Anstrengungen überlebten aber bis heute nicht alle umgesetzten Bäume, und viele davon vegetieren noch vor sich hin und zerfallen von Jahr zu Jahr immer mehr. Sie wurden faktisch nicht gerettet sondern nur PR-Trächtig weggestellt. Der Hintergrund ist daher eine Mischung aus Symbolischen Schutzbemühungen, politischen Kompromissen entstanden in der sogenannten „Schlichtung“ und den realen Grenzen im Umgang mit gewachsenen Stadtbäumen.
Warum der unzureichende Brandschutz in den Zulauftunneln eine Inbetriebnahme nicht zulässt.
Das Faktencheckportal WikiReal.org (Link), das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 (Link) sowie die projektkritischen Ingenieure22 (Link) informierten in der Pressekonferenz am 19.04.2024 in Stuttgart über den mangelnden Brandschutz in den Zulauftunneln des Bahnhofsprojekts Stuttgart 21 (S21). Sie halten eine Inbetriebnahme für ausgeschlossen.
Die Deutsche Bahn AG wie auch die Genehmigungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hatten zu keiner Zeit die Anforderung der Tunnelrichtlinie, dass die „Selbstrettung gewährleistet“ sein muss, hinreichend geprüft. Insbesondere auch nicht, nachdem für die Inbetriebnahme für 2,5 Mrd. Euro Züge mit verdoppelter Personenkapazität angeschafft wurden.
Dr. Christoph Engelhardt von WikiReal.org wies darauf hin, dass bei halbierter Rettungswegbreite und einer Personenkapazität der Züge rund vierfach über dem Üblichen in so langen Tunneln eine Evakuierung nicht rechtzeitig möglich ist. Denn durch die verengten Querschnitte holt auch der Rauch die Fliehenden etwa doppelt so schnell ein, wie von den Planern angenommen. Engelhardt: „Eine Inbetriebnahme mit den geplanten Zügen unter Einhaltung der Brandschutz-Standards ist ausgeschlossen.“ Insbesondere nachdem der Bahnanwalt im VGH-Verfahren Nachbesserungen aus statischen Gründen ausgeschlossen hat.
Weltweit werden vergleichbare Tunnel gleich in mehreren Parametern für Abermillionen Euro extra sehr viel sicherer gebaut. Sie erreichen alle ein um Faktoren höheres Sicherheitsniveau. Engelhardt spricht vom „Geisterfahrerproblem“: „Entweder sind die S21- Tunnel falsch ausgelegt oder aber alle anderen mehr als 50 internationalen Tunnel.“
Dipl. phys. Roland Morlock von den Ingenieuren22 weist auf die betrieblichen Rückwirkungen des Brandschutzes hin: „Das Brandschutzkonzept sieht die Weiterfahrt bzw. das Rollen eines brennenden Zuges in den Tiefbahnhof vor. Dazu müsste aber sowohl der Tunnel wie auch ein entsprechendes Bahnsteiggleis im Bahnhof ständig freigehalten werden. Der anvisierte Hochleistungsbetrieb mit drei Zügen gleichzeitig im Tunnel ist nicht bei sicherer Betriebsführung nicht möglich. Mit der Beschränkung auf einen Zug im Tunnel sinkt die Leistung des Bahnhofs auf unter 30 Züge pro Stunde, damit sind weder die geplanten Fahrpläne noch der heutige Verkehr darstellbar.“
Auf Anfragen antworten Bahn und EBA, der Brandschutz erfülle die Sicherheitsanforderungen und sei regelkonform genehmigt, ohne aber bspw. die Dimensionierung der Rettungswege nach der Personenzahl vorlegen zu können. Dass aber Bahn und EBA sehr genau wissen, dass das schon zur Planfeststellung nötig gewesen wäre, zeigen neu aufgetane Dokumente.
Dieter Reicherter, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D., Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 fasst das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) vom 21.11.2023 zum Tunnelbrandschutz zusammen. Der VGH hatte nicht den Brandschutz in der Sache verhandelt, lediglich die Klagebefugnis der Kläger: „Dagegen, dass das EBA die Selbstrettung nicht prüft, können Individuen nicht klagen, weil das EBA gesetzlich verpflichtet ist, die Selbstrettung zu prüfen.“
Engelhardt übersetzt dieses Urteil so: „Der Gesetzgeber hat damit dem EBA die »License to kill« gegeben. Eine weitere Schlussfolgerung ist: Wer die Feuerwehr erfolgreich täuscht, darf lebensgefährlich bauen. Und wir können belegen, dass die Zustimmung der Feuerwehr in sämtlichen wesentlichen Punkten des Tunnel-Brandschutzes nur durch Betrug erreicht wurde.“
Dipl. Geogr. Joris Schoeller, Pressesprecher von WikiReal.org schließt: „Wir Kritiker stehen jederzeit für einen professionellen und öffentlichen Faktencheck zur Verfügung, um alle offenen Punkte zu klären. Dem steht nichts im Wege – außer die Projektumsetzer hätten etwas zu verbergen.“
Pressemitteilung von Dr. Christoph Engelhardt / Joris Schoeller
Am 30. September 2010 verlor die Stuttgarter Polizei im Mittleren Schlossgarten ihre Unschuld. Die vielen Bürger, welche sich bis dahin gegen das sinnlose Immobilienprojekt „Stuttgart 21“ gestellt hatten, waren gewöhnt, dass die Polizei sich stets fair und anständig verhalten hatte. Der Schock war daher sehr groß, als der Polizeiapparat blind, emotionslos und rechtswidrig dem Befehl von Stefan Mappus respektive Siegfried Stumpf, dem damaligen Polizeipräsident am Polizeipräsidium Stuttgart, folgte und mit roher Gewalt gegen die Demonstranten im Schlossgarten vorging. Die Bürger hatten sich versammelt, um gegen die ebenfalls rechtswidrigen Baumfällungen und für die Bäume im Mittleren Schlossgarten einzustehen. Ich möchte nun bis zum 30.09.2023 an diesen verhängnisvollen Tag erinnern.
Auch wenn sie bei vielen Menschen mittlerweile aus dem Blickfeld geraten sind – oder soll ich lieber „aus dem Blickfeld gestellt wurden“ sagen? – existieren sie trotzdem noch: die Wegstellbäume von Stuttgart 21. Im Jahr 2012 wollte die Bahn damit so etwas wie „guten Willen“ zeigen, als sie ein paar der Bäume, die Stuttgart 21 im Weg standen, versetzte. Schnell wurde es aber nach der PR Aktion ruhig und die Bäume vergessen. Über die Jahre verfolgten wir von den Baumpaten-Schlossgarten trotzdem deren Entwicklung und zeigen nun den Zustand rund ein Jahrzehnt später.