Über 10.000 EinwenderInnen haben sich im Oktober gegen die Absicht der Bahn gewandt, die Pumpmengen des Grundwassers zu verdoppeln. Diese Planänderungen sind noch nicht genehmigt. Trotzdem wurde bereits in Teilen das System installiert, gegen das so viele Menschen Einspruch erhoben haben. Es werden also ganz eindeutig Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit missachtet.
So, wie wir uns beim Planänderungsverfahren nicht nur auf ein oder zwei Einsprüche verlassen haben, so scheint es auch nun wichtig zu sein, den Aufsichts- und Genehmigungsbehörden in großer Anzahl mitzuteilen, was wir von dem Verstoß gegen unser Beteiligungsrecht halten.
Wir müssen davon ausgehen, dass die Bahn schon bald mit der Pumperei beginnen will. Doch wer sein Haus um einen Anbau erweitern möchte, darf schließlich auch nicht ohne Genehmigung das Bauwerk erstellen – und dann versichern, erstmal nicht drin wohnen zu wollen … oder vielleicht nur ein bisschen.
Die ersten Beschwerden, inklusive umfangreicher Dokumentationen, wurden ans Regierungspräsidium und ans EBA verschickt. Dabei darf es nicht bleiben. Wir dürfen der Bahn die Missachtung unserer Rechte nicht durchgehen lassen – und die Genehmigungen für das GWM sind zentral bedeutend für alle anstehenden Baumaßnahmen.
Wie schon bei den Einsprüchen zu den Planänderungen, gibt es wieder ein Abrufverfahren. Man erhält Zugriff auf Hinweise und einen Musterentwurf für eine entsprechende Beschwerde. Und natürlich ist es nicht verboten, diese mit eigenen Worten der Empörung auszuschmücken …
Unter diesem Link erhält man automatisch eine Mail mit Zugriff auf den Musterentwurf.
Sollte der Link nicht funktionieren, setzt man selbst in die Betreffzeile das Wort:
BeschwerdeGWM
und schickt die erzeugte Mail an s21.beerdigen@web.de – denn nur dann funktioniert dieser „Service“.
Oben Bleiben !!!
( Gastartikel von Jochen Schwarz auf schaeferweltweit.de )