Petermanns Flaschenpost – Erörterungstermin 7. Planänderung – Teil 1
Am 15.7. beginnt also tatsächlich die Erörterung der Stellungnahmen und Einwendungen gegen die Planänderungen zur Grundwassermanipulation. Es wurden weit über 10.000 Einwendungen gegen dieses Vorhaben eingelegt. Ohne die Planänderung können die Baugruben für den Sargbahnhof nicht ausgehoben werden. Derzeit haben wir also faktisch einen Baustopp der zentralen Planabschnitte im Talkessel der Stadt. Weil dieser Erörterungstermin so überaus wichtig ist, werden wir in dieser Rubrik nun täglich kurze Informationen verschiedener Autoren zu der Erörterung anbieten. MOBILISIERT EUCH!
Beginnen wir mit dem Aktuellsten. Das Regierungspräsidium leitet das Anhörungsverfahren im Auftrag des Eisenbahnbundesamtes. Nach der Auslegungs- und Einwendungsphase folgt nun der dritte Akt. Das RP hat den Erörterungstermin öffentlich bekannt gemacht. Weil so viele EinwenderInnen beteiligt sind, erfolgen keine persönlichen Einladungen. Das heißt: Jetzt gilt’s!
Was passiert da nun?
An drei Tagen sollen im Apollotheater alle Einwendungen von Bürgern und Betroffenen sowie die Stellungsnahmen von Behörden abgearbeitet werden. Es ist ein möglicher Tag zur Verlängerung vorgesehen.
Wen geht das was an?
Es darf jeder teilnehmen, der seine Betroffenheit durch eine schriftliche Einwendung im Herbst letzten Jahres bekundet hat. Im Apollotheater sind Plätze für 1.800 Personen vorhanden. Ob das reichen wird, ob wirklich jeder in der knappen Zeit von 15 Minuten Einlass bekommt? Das Regierungspräsidium muss garantieren, dass jeder Einwender teilnehmen kann, damit jeder feststellen kann, ob seine Einwände behandelt und ausgeräumt wurden. Es ist auch möglich, sich vertreten zu lassen. Dazu müssen für den Vertreter persönliche Vollmachten ausgestellt werden.
Ansonsten ist die Veranstaltung nicht öffentlich. Es sind in der Regel keine Bild- und Tonaufnahmen erlaubt. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass ein erhebliches öffentliches Interesse an der Veranstaltung besteht.
Um welche Inhalte geht es?
Es muss alles verhandelt werden, was im Rahmen der Einwendungen und Stellungnahmen vorgebracht wurde. Es wurde also alles vom EBA und der Bahn aufbereitet und zu thematischen Gruppen zusammengefasst. Dies spiegelt sich in der Tagesordnung wider.
Die Bahn (und das EBA) sind also nun der Auffassung, auf alle Fragen und Problemstellungen gültige Antworten zu haben. Dass daran erhebliche Zweifel bestehen, wurde bereits im Vorfeld deutlich, wie man der Tagespresse entnehmen konnte. Aber für die Bahn drängt die Zeit, sie braucht die Genehmigung für die geänderte Grundwasserentnahme. Und man darf auch nicht außer Acht lassen, dass es für die Landesregierung inzwischen ein peinliches Politikum ist, dass der Schlossgarten nun die zweite Vegetationsperiode als schäbige Brachenlandschaft die Stadt verschandelt.
Was folgt nach dem Termin?
Alle Diskussionen und Beiträge werden protokolliert. Die Ergebnisse der Erörterung werden vom Regierungspräsidium aufgearbeitet und ans EBA übergeben. Damit ist die Anhörungsphase des Planänderungsverfahrens beendet und das Regierungspräsidium aus dem Verfahren raus.
Der Erörterungstermin muss als Ergebnis eine beschlussfähige Planung ergeben. Das EBA erarbeitet dann daraus einen Planfeststellungsbeschluss – ggf. mit besonderen Auflagen, die sich aus der Erörterung ergeben haben. Es könnte aber auch zu einer Zurückweisung des Vorhabens kommen, die letztlich zum Projektabbruch führen kann, oder zu einer erneuten Planauslegung.
Läuft aber alles nach den Vorstellungen der Bahn und sind die Unterlagen beim EBA zur Beschlussfassung, kann das EBA bereits vorläufige Teilgenehmigungen erteilen. Das wird auch notwendiger Weise passieren, denn die Bahn will noch in diesem Jahr mit dem Ausheben der Baugruben beginnen und Grundwasser abpumpen. Dazu braucht man die, derzeit illegal verlegten, Rohrleitungen zum Neckar.
Bis das EBA tatsächlich einen Planfeststellungsbeschluss aus den Einwendungen, Stellungnahmen und Ergebnissen geformt hat, werden noch einige Monate vergehen. Zu rechnen ist mit Frühjahr 2014. Erst wenn der Planfeststellungsbeschluss ergangen ist, sind Klagen dagegen möglich. Diese werden aber in der Regel keine aufschiebende Wirkung entfalten können. Klageberechtigt wären all die betroffenen EinwenderInnen, die sich mit ihren Begründungen nicht haben durchsetzen können.
In eigener Sache:
Wir freuen uns über angeregte Diskussionen und Kommentare, hier und im Parkschützer-Forum. Wir bemühen uns, alles zu lesen, und offene Fragen in dieser Artikel-Serie zu behandeln. Wir freuen uns auch, wenn sich weitere Autoren mit eigenen Beiträgen beteiligen möchten oder Hinweistexte für die weitere redaktionelle Bearbeitung geben.
Hintergrundinformationen zum Grundwassermanagement und zur Planänderung finden sich u.a. in diesen Artikeln und Seiten:
Artikel sww, Ausgetrocknet vor dem ersten Pumpversuch
Artikel sww, Bewohner des Kernerviertels fordern umfassende Risikenaufklärung
Artikel sww, Grundwasserthema bleibt ein großes Problem
Artikel geologie21, Stellungnahme des Landesamtes für Geologie
Internetauftritt, Klage von Rechtsanwalt Arne Maier gegen das Planänderungsverfahren
Danke für die prompte Antwort!
Zu ‚Es darf jeder teilnehmen, der seine Betroffenheit durch eine schriftliche Einwendung im Herbst letzten Jahres bekundet hat.‘ Aber kontrollieren können die das ja nicht, oder machen die das, muss ich da meine Einwendung beim Einlass vorzeigen…?
Die öffentliche Bekanntmachung enthält keine Hinweise dazu. Es wird auch nicht explizit auf einen Ausschluss der Öffentlichkeit hingewiesen (aber davon ist auszugehen). Da aber gewährleistet sein muss, dass die Einwender teilnehmen können, könnte ein zu großer Andrang zu Problemen führen.
Als Einwender, der unbedingt rein will, würde ich also den Ausweis empfehlen, zusätzlich ggf den Rückschein vom Einspruch, oder eben den Brief – prüfen muss das Regierungspräsidium. Jeder hat ja namentlich mit Adresse Einspruch erhoben, da muss es also Listen geben.
Nicht ganz – siehe „Hinweise“ Grundsätzlich „nicht öffentlich“ es kann aber öffentlich verhandelt werden wenn niemand widerspricht… Siehe PDF RP