Im Jahr 2018 machte bekanntlich die Stadt Stuttgart gnadenlos ein Kunstwerk (Link) des Künstlers herman de vries (link) platt. Siehe auch meine Berichte von damals: Link / Link und der Beitrag von extra3 dazu Link
Doch wie sieht das nun im Jahr 2025 aus? Wie man sieht ist die Natur wie schon beim ersten Werk wieder gewachsen aber man sollte natürlich nie vergessen das dieses Werk nicht mehr dem entspricht wie es 2018 vor dem schreddern durch die Landeshauptstadt war. 25 Jahre Entwicklung sind unwiederbringlich verloren und niemand weiß wann die Stadt sich wieder dazu entscheidet alles erneut platt zu machen.
Ob dieses im Umfeld des Kunstwerks aufgetauchte Objekt irgendetwas mit dem Werk zu tun hat oder haben soll (ausser die Räumliche Nähe), ist mir allerdings nicht bekannt.
Was die Stadt Stuttgart am Pragsattel angerichtet hat, bewegt viele Menschen auch über die Grenzen Stuttgarts hinweg. Das Sancutarium von herman de vries wurde sang- und klanglos nach nur 25 Jahren platt gemacht (mehr auf SWW).
Diesem Fakt setzte am 08.04.2018 eine Künstlergruppe rund um Justyna Koeke, Anna Ohno, Martin Zentner und weiteren, eine Trauerfeier mit diversen Klängen entgegen. Ebenso trafen sich am Ostermontag eine Gruppe von Kunstinteressierten rund um die Kunsthistorikerin und Literaturwissenschaftlerin Andrea Welz, woraus sich dann ein kompletter Rundgang zu diversen Stationen der Internationalen Gartenbauausstellung 1993 entwickelte.
Ostermontag
Beim Rundgang zeigte sich der Zustand, der oftmals dem Zerfall preisgegeben Kunstwerke der IGA1993. Die Stadt Stuttgart scheint sich dabei, anders als jetzt beim Heiligtum von herman de vries, ansonsten eher dem passiven Mittel des „Nichtstuns“ zu bedienen. Besonders beim Kunstwerk „Leibfriedscher Garten“ schafft sie es auch eindrucksvoll alles komplett verkommen zu lassen. Was die Stadt beim Sanctuarium grob falsch gemacht hat, hätte sie sich hingegen bei den anderen Kunstwerken zu Herzen nehmen sollen. Gratulation an die Stadt Stuttgart – die Geringschätzung der Kunst im Allgemeinen kann nicht größer sein, wenn zum einen 25 Jahre einzigartiges Pflanzenwachstum und das Vergehen von Zeit zerstört, und zum anderen die Kunst nicht geschätzt, sondern dem Verfall preisgegeben wird.
Zur Tauerfeier trafen sich viele Künstler und Interessierte um ihrem Entsetzen über den Vandalismus der Stadt Ausdruck zu verleihen. Diese Empörung zeigt sich seitdem permanent und durchgehend durch schwarze Bänder am Sanctuarium. Diese sollen so lange auf die Schändung hinweisen, bis die Stadt Stuttgart sich in angemessener Weise nicht nur beim betroffenen Künstler , der sein Konzept als zerstört sieht, sondern auch bei den Bürgern, welchen eines ihrer liebgewonnen Kunstwerke geraubt wurde, entschuldigt hat. Um dieser Aussage einen bürgerlichen Nachdruck zu verleihen, wurde gleichzeitig Anzeige wegen Sachbeschädigung von öffentlichem Eigentum und Zerstörung eines Kunstwerkes erstattet.
Wer gab den Auftrag?
Wer trägt die Verantwortung?
Die Folgen tragen wir alle.
Jeden ersten Freitag im Monat treffen sich in Stuttgart einige Hundert Radfahrer zur Demo für das Fahrrad. Die Radfahrer erobern sich für kurze Zeit ihren Raum im Straßenraum zurück, selbst wenn dieser Freitag nun der Karfreitag ist.
Die „Autogerechte Stadt“ ist nicht zuletzt in Stuttgart der Hauptstadt von Daimler und Porsche an allen Ecken und Enden zu spüren. Das Hauptanliegen von „critical mass“ ist daher an dieser Hauptausrichtung des Öffentlichen Raumes zu kratzen. Dabei handelt es sich um eine weltweit bekannte und verbreitete Aktionsform welche seit Jahren (seit 1992) in Großstädten stattfindet. Unmotorisierte Fahrzeuge (zumeist Fahrräder) treffen sich und fordnern ihren Platz im Straßenraum ein. In Deutschland gilt eine Gruppe von Fahrradfahrer ab 15 Fahrern als „Verband“ und damit gilt hier automatisch das selbe Recht wie Beispielsweise bei einem Sattelzug. Sprich wenn bei diesem Verband eine Ampel während der Überquerung einer Kreuzung auf Rot schaltet darf das Fahrzeug / der Verband weiter die Kreuzung überqueren. Für Radfahrer eines Verbandes gilt zudem nicht die Radwegbenutzungspflicht und sie dürfen auf der Fahrbahn zu zweit nebeneinander fahren.
Impressionen am Wegesrand bei einer kleinen Wanderung am 30.12.13 durch die Gärten, Weinberge und Parks von Zuffenhausen, durch den Rosensteinpark bis in den Mittleren Schloßgarten.