Der Schwarze Donnerstag – fünf Jahre Tatenlosigkeit

Niemals vergessen – Unrecht verjährt nicht – Oben Bleiben!

Demonstration zum fünften Jahrestag der gewaltsamen Räumung des Mittleren Schlossgarten in Stuttgart am 30.09.2010

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( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Schwarzer Donnerstag der 30. September 2010

Niemals vergessen – Unrecht verjährt nicht – Oben Bleiben!

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( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

290. Montagsdemo gegen S21

Die 290. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 stand ganz unter dem Zeichen des bevorstehenden 5. Jahrestags des Schwarzen Donnerstag in Stuttgart. 943 Menschen versammelten sich auf dem Stuttgarter Schlosspaltz und erinnerten an die Ereignisse. Vor mittlerweile 1823 Tagen „räumte“ die Stuttgarter Polizei unterstützt von hunderten Polizisten aus dem gesamten Bundesgebiet einen Teil des ehemaligen Mittleren Schlossgartens. Dies tat sie unter massiver chemischer sowie körperlicher Gewaltanwendung gegen friedliche Demonstranten und verletzte dabei mehr als 368 Menschen. Dies alles obwohl schon vorher bekannt war, dass die Räumung völlig Bestandslos war. Das Eisenbahnbundesamt hatte die Fällung der Bäume – damit den einzigen Grund für den brutalen Einsatz – schriftlich verboten.

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( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Totale Mondfinsternis 2015

Weg und doch da (Quelle link)

„Trotz des etwas in die Irre führenden Wortes „Finsternis“ ist der Mond selbst während der Totalität aber nicht unsichtbar. Vielmehr wird seine Oberfläche eine kupferrote bis strahlend-orangene Farbe annehmen und für eine fast „magische“ Stimmung sorgen. Die Ursache für diese kupferrote Verfärbung liegt darin, dass sich – ähnlich wie bei einem Sonnenuntergang – in der Erdatmosphäre vorwiegend langwellige, rote Sonnenstrahlen brechen und in Richtung des Mondes gelenkt werden. Die kürzerwelligen, energiereicheren blauen Wellenlängen werden dagegen fast vollständig in der Erdatmosphäre gestreut. Außerdem sorgen Schmutzpartikel in der Hochatmosphäre – in erster Linie Staub und Asche von Vulkanausbrüchen – für den satten Farbton, der die Mondfinsternis zu einem spektakulären Ereignis werden lässt.“

Wann kann man so etwas wieder sehen? (Quelle link)

„Die nächste totale Mondfinsternis ist am 27. August 2018 von Deutschland aus sichtbar. Die nächste totale Superblutmondfinsternis kommt 2033. Eine totale Superblutmondfinsternis zur Erntezeit aber gibt es erst in 595 Jahren wieder.“

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

One World – Free People – Refugees Welcome

Eine Welt, freie Menschen, Flüchtlinge sind willkommen, hieß es am Samstag auf dem Stuttgarter Marktplatz. Bei der Kundgebung auf dem Stuttgarter Marktplatz zeigten viele Bürger Stuttgarts ihre Solidarität mit den Flüchtlingen dieser Welt.

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Webcam Marktplatz / 16:35 Uhr
Webcam Marktplatz / 16:35 Uhr

Neben den Bands „Die Grüne Welle“ und „Antiheld“ sprachen auf der Kundgebung die DIDF Stuttgart über die Verfolgung von Kurdinnen und Kurden, Augenzeugen berichteten von der Ungarischen Grenze, es gab einen Bericht über Vernetzung der Flüchtlinge und die Situation in den Heimen und Klaus Stramm berichtete seinen Erlebnissen mit der „SeaWatch„.

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

Das geheime Leben der Bäume

Bäume sprechen miteinander, sie haben ein kollektives Gedächtnis. Klingt unglaublich, ist aber wissenschaftlich belegt. SWR4 Redakteur Lars Michael Storm und Filmemacher Beat von Stein haben Förster Peter Wohlleben in seinem Wald getroffen.

288. Montagsdemo: Fünf Jahre Strafvereitelung

bei der 288. Montagsdemo für den Kopfbahnhof auf dem Stuttgarter Schlossplatz am heutigen Montag, 14.9.2015 ab 18 Uhr spricht Staatsanwalt und Vorsitzender Richter a.D. am Landgericht Dieter Reicherter. Sein Thema: „Fünf Jahre Strafvereitelung vom Schwarzen Donnerstag“. Der Demozug im Anschluss an die Montagsdemo zieht vom Stuttgarter Schlossplatz über den Charlotten- und Marktplatz zum Justizministerium am Schillerplatz, dem Amtssitz von Justizminister Stickelberger.

Auszug: „Der Vorwurf der Strafvereitelung hat viel damit zu tun, ob Straftaten von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt und aufgeklärt werden, und wie lange das überhaupt möglich ist. Und da muss ich Euch kurz ins Strafgesetzbuch entführen. Keine Angst, es dauert nicht lang und tut nicht weh! Nach § 78 des Strafgesetzbuches können „Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind“, nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr verfolgt werden. Das gilt zum Beispiel für Körperverletzung im Amt und Nötigung, also Delikte im Zusammenhang mit dem Schlossgarteneinsatz.

Die Juristen nennen diese Regelung „Verfolgungsverjährung“. Der Gedanke hierbei ist natürlich, dass Polizei und Justiz fünf Jahre lang Zeit, Gelegenheit und Verpflichtung zur Aufklärung von Straftaten hatten. Deshalb sind die Möglichkeiten, nach Ablauf dieser fünf Jahre solche Straftaten noch verfolgen zu können, gering. Diese Möglichkeiten nennt man „Unterbrechung der Verjährung“. Nach § 78 c Strafgesetzbuch kann die Unterbrechung erfolgen durch die erste Vernehmung eines Beschuldigten und sogar schon durch die Bekanntgabe, dass gegen ihn ein Verfahren eingeleitet ist, außerdem durch einen richterlichen Beschlagnahme- oder Durchsuchungsbeschluss.

Stumpf ist weg, Häußler ist weg, Justizminister Stickelberger ist immer noch da. Ob der gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugte Minister sich endlich doch noch bereit findet, für die Einleitung objektiver Ermittlungen vor eingetretener Verjährung zu sorgen, oder froh ist, wenn die Strafvereitelung dauerhaft Erfolg hat, ist die Frage. Antworten und konkrete Schritte wollen wir finden bei unserem zweiten Bürgertribunal nächsten Mittwoch. Macht alle mit, damit wir oben bleiben!“

Rede als PDF

( Alexander Schäfer aus schaeferweltweit.de )

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