Wie aus einschlägig bundesweit bekannten Gerichtsurteilen (siehe zb. dejure.org und die dort verlinkten Rechtssprechungen zu §12) bekannt ist darf bei Versammlungen in Deutschland keine generelle Videoüberwachung durch die Polizei erfolgen. Auch Urteile welche explizit die Einschüchternde Wirkung dieser Maßnahmen verbieten sind bekannt. Einschüchterung durch Videoteams und Technik der Polizei weiterlesen
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Kameras müssen aus bleiben
taz.de – Urteil wider Überwachung
Göttinger Verwaltungsgericht urteilt: Polizisten dürfen auf friedlichen Demonstrationen nicht filmen. „Eigentlich ist die Rechtslage eindeutig: Die Polizei in Niedersachsen darf nur dann Bild- und Tonaufzeichnungen von einer Demonstration anfertigen, wenn es sich um eine unübersichtliche Versammlung handelt. Und wenn von dieser eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. So steht es zumindest im niedersächsischen Versammlungsgesetz. Doch die Praxis sieht bisher anders aus.“ … Weiterlesen bei der taz.de
Angesichts der Urteile aus Niedersachsen verwundert es besonders, dass es in Stuttgart