taz.de – Urteil wider Überwachung
Göttinger Verwaltungsgericht urteilt: Polizisten dürfen auf friedlichen Demonstrationen nicht filmen. „Eigentlich ist die Rechtslage eindeutig: Die Polizei in Niedersachsen darf nur dann Bild- und Tonaufzeichnungen von einer Demonstration anfertigen, wenn es sich um eine unübersichtliche Versammlung handelt. Und wenn von dieser eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. So steht es zumindest im niedersächsischen Versammlungsgesetz. Doch die Praxis sieht bisher anders aus.“ … Weiterlesen bei der taz.de
Angesichts der Urteile aus Niedersachsen verwundert es besonders, dass es in Stuttgart