Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet Rosensteinpark

von Wolfgang Rüter Es ist eine Schande, wie das einst liebens- und lebenswerte Stuttgart immer mehr zerstört wird. Nach der Zerstörung des Mittleren Schlossgartens und der Rodung eines 200 Jahre alten Baumbestands kommt jetzt der als FFH Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Rosensteinpark neben vielen anderen S21-Baustellen dran. Eine Fotoreportage, beginnend bei den Mineralbädern und der U14 Stadtbahnverlegung, den gefährdeten Grünflächen entlang des geplanten Rosenstein-Straßen-Tunnels von Ost nach West, und weiter durch den Rosensteinpark zur Ehmannstraße und dem Abstellbahnhof, wo sich auch das GWM3 befindet und man sich angesichts der immer größer werdenden Querschnitte der blauen Hölscher-Rohre (Durchmesser bis 40 cm !!!) zum Abpumpen von immens viel Grundwasser fragt, ob hier nicht einem Unternehmen im Rahmen von Stuttgart 21 weitere lukrative Aufträge unter der Hand zugespielt werden. Und was ist es mit den Tausenden FFH Rosensteinpark-Besucher, die den Park, insbesondere bei schönem Wetter, wie am gestrigen Sonntag, besuchen? Können die so blind sein, dass sie die bereits sichtbaren Eingriffe und Zerstörungen in ihrem städtischen Naherholungsgebiet nicht erkennen?

Laut einer Pressemitteilung der Stadt Stuttgart vom 3.1.2014, beginnen ab Montag, 20. Januar „Baumfällungen für den Rosensteintunnel“

„Um das Baufeld für den B10-Rosensteintunnel und die B10/14-Verbindung am Leuze freizumachen, müssen im Bereich des Mineralbads Leuze und des Mühlbrunnens, in der Neckartalstraße gegenüber der Zufahrt zum Parkhaus der Wilhelma und entlang der Pragstraße Bäume und Sträucher gefällt werden. 
Die Arbeiten beginnen ab Montag, 20. Januar, und dauern bis etwa Donnerstag, 6. Februar. Eine Fachfirma führt im Auftrag der Stadt Stuttgart die Arbeiten aus. 
Alle Bereiche werden nach Beendigung der Bauarbeiten wieder als öffentliche Grünflächen hergestellt. Im Bereich der Pragstraße werden als Ausgleich zahlreiche Bäume gepflanzt.“

©2014 Wolfgang Rüter - Geplanter Verlauf Rosenstein-Straßen-Tunnel unter Wilhelma-Tierpark und FFH Rosensteinpark
©2014 Wolfgang Rüter – Geplanter Verlauf Rosenstein-Straßen-Tunnel unter Wilhelma-Tierpark und FFH Rosensteinpark


Visualisierung der Eingriffe vor Ort (link)
durch Wolfgang Rüter – Sehr verständlich mit Hilfe Originalkarten dargestellt.

Was ist „Rosensteintunnel“? offiz. Stadtinfos/Pläne/Gemeinderat

Was ist der Rosensteinpark? Infoseite Rosensteinpark (link)

Was ist ein FFH-Schutzgebiet? Richtlinie 92/43/EWG (link)

Umfang der Arbeiten UTA Sitzung 17.12.13 (pdf)

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

2 Gedanken zu „Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet Rosensteinpark“

  1. Und dank Timo hinterher:

    „In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.“
    Zitat: Carl von Ossietzky:

  2. Deutschland dein Unrechtsstaat:
    „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“
    wo bleibt der Aufschrei der Juristen?

    hier die Verkäuferin mit dem Bon, dort Schäuble mit seinen 100 000
    hier die Müllmänner dort die „Wulfer“ und „Pofalleraner“
    hier die Baummarkierer dort die Baumabholzer

    #Satire oder einfach nur noch Abartig ?
    Strafbefehl wegen Sachbeschädigung betrifft Rosensteinpark….

    Hier ein Auszug:
    Insgesamt wurden dort ( ich ergänze, im Rosensteinpark der am Montag abutiert wird wohlgemerkt) vermutlich mit Kalkfarbe, jeweils mit einem Kreuz in der Größe zwischen 30 x 50 cm und 50 x 70 cm und in einer Strichbreite von ungefähr 8 cm gekennzeichent. Die Angeklagte handelte aus Protest gegen das Bauprojekt „Stuttgart 21“ , den Umbau des Bahnknotens Stuttgart, und wollte die Bäume, die nach ihrer – allerdings unzutreffenden Auffassung – im Zuge der Baumaßnahmen gefällt würden, mit einem „Totenkreuz“ versehen. Eine solche Anbringung von Farbe auf die oberste Rindenschicht (Borke) ist zwar für den Baum nicht schädlich, jedoch wurde dadurch das Erscheinungsbild des Teilbereichs des Rosensteinparks, bei dem es sich um eine historische Parkanlage handelt, die Erholung der Bevölkerung dient, erheblich verändert. Die Farbe wurde vom Regen nicht abgewaschen, sondern bedurfte der händischen Entfernung mittels Wurzelbürste und Wasser, weshalb insgesamt ein Schaden zum Nachteil des Landes Baden Württemberg in Höhe von 1. 311,98 Euro verursacht wurde.

    Prozeß am 12.02 13.15 Uhr, Stuttgart Bad Cannstatt, Badstraße 23, Sitzungssaal 2/EG.

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