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Offener Brief an OB-Kandidatin Bettina Wilhelm

Matthias von Herrmann (Pressesprecher der Gruppe Aktive Parkschützer) schreibt:

Rückabwicklung des Gleisflächen-Kaufs zum finanziellen Wohle der Stadt?
Stuttgart, den 13.04.2012

Sehr geehrte Frau Wilhelm,

Sie bewerben sich um das Oberbürgermeisteramt in Stuttgart, da interessiert es uns, wie Sie zu aktuellen Fragen in der Stadt stehen: Vor zwei Wochen entschied der Stuttgarter Gemeinderat erneut über das Bürgerbegehren ‚Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21‘, das von 35.000 Bürgern unterschrieben wurde.

Um das Tunnelprojekt Stuttgart 21 zu ermöglichen, hat die Stadt Stuttgart nicht nur direkte finanzielle Beteiligung zugesagt, die Stadt hat auch das Gleisvorfeld des bestehenden Bahnhofs als vermeintliches Bauland gekauft – und hat damit ein ausgesprochen schlechtes Geschäft gemacht.

Auf den teuer bezahlten ‚Baugrundstücken‘ werden wohl auch in den nächsten hundert Jahren Züge fahren, denn Bahngleise dürfen nicht einfach abgebaut werden. Die Stuttgarter Netz AG hat bereits angekündigt, dass sie den Kopfbahnhof für zukunftsweisend hält und ihn weiter betreiben wird, sobald die Bahn ihn aufgibt – das kann ihr niemand verwehren, so sagt es das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) und so ist es in einschlägigen Referenzurteilen bestätigt.

Um zu vertuschen, dass der Kopfbahnhof und sein Gleisvorfeld nicht einfach stillgelegt und zu Bauland gemacht werden können, behauptet die Bahn, der neue Tunnelbahnhof sei leistungsfähiger als der bestehende Kopfbahnhof. Dass es gerade umgekehrt ist, hat im November letzten Jahres auch des Verkehrsministerium offiziell bestätigt. Die kürzlich von den Ingenieuren22 gefundenen Unterlagen belegen, dass die Bahn schon seit 1997 weiß, dass Stuttgart 21 deutlich weniger leistet als der bestehende Kopfbahnhof, dass dieser Kopfbahnhof also nicht stillgelegt werden kann, da der Rückbau von Bahninfrastruktur nicht zulässig ist.

Alles in allem ist festzuhalten, dass der noch amtierende Oberbürgermeister Wolfgang Schuster auf Kosten der Stadt gründlich betrogen wurde: Er hat weitgehend ‚wertlose‘ Gleisflächen zum Preis von teurem Bauland gekauft und so de facto der Bahn viel städtisches Geld geschenkt.

Das im Bürgerbegehren vorgeschlagene Vorgehen bietet der Stadt die Möglichkeit, aus diesem für die Stadt sehr nachteiligen Geschäft wieder herauszukommen. Wird Stuttgart 21 gestoppt, so muss die Bahn weit über 700 Mio. € an die Stadt Stuttgart zurückzahlen (459 Mio. € Kaufpreis + Zinsen), das ist vertraglich festgelegt. Durch die Anfechtung der grundgesetzwidrigen Mischfinanzierung kann die Stadt Stuttgart nicht für eventuelle Ausstiegskosten haftbar gemacht werden.

Würden Sie in dieser Sache im Sinne des städtischen Haushalts entscheiden? Wie würden Sie mit dem Bürgerbegehren ‚Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21‘ umgehen? Sollte die Stadt Stuttgart ihre Mitgliedschaft im „Projekt Stuttgart 21“ förmlich beenden, indem sie sich gegenüber den Projektpartnern auf die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung beruft, die Projektverträge kündigt und weitere Zahlungen unterlässt?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias von Herrmann

Hintergrundinfos der NetzAG und Originalbrief incl. Links

Offener Brief zum Betretungsverbot im Mittleren Schlossgarten

Am 15.02.12 war der Tag der Räumung des Mittleren Schlossgartens in Stuttgart – und damit der Beginn zur Zerstörung des Parks.
Nun erhielt ein Bürger einen Bußgeldbescheid, in dem ihm vorgeworfen wird, durch seine Anwesenheit entgegen den Aufforderungen der Polizei, „als Fußgänger“ eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Dafür erwartet man die Zahlung von 123,50 €

Der Einspruch an die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Stuttgart ist hier dokumentiert … zur Information und zur eigenen Nutzung …

Quelle: http://parkschuetzer.de/statements/126910
Dort ist auch die Freigabe zur Nutzung des Briefpapiers und des Textes für alle Betroffenen

Um was geht es eigentlich:
Allgemeinverfügung und Betretungsverbot

weitere Links zum Thema:

Maier ./. Landeshauptstadt Stuttgart wegen Aufenthalts- und Betretungsverbot Mittlerer Schlossgarten
(Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart vom 22.12.2011)

Transparenter Neuanfang oder weiterwursteln

Das Versagen des Artenschutzes

Stoppen Sie die geplante Rodung des Schlossgartens

Artenschutz im Schlossgarten: Kefer-Zoo oder Flohzirkus

EDIT 02.03.12 14:30
Der Blog BAA schreibt dazu nun auch einen Artikel und bittet:

Meldet euch beim AK Jura jura(at)unser-park.de. Lasst uns gemeinsam überlegen, wie wir auch ggf. vor Gericht uns den Raum nehmen, um auf das Unrecht, das hier in Stuttgart geschieht, hinzuweisen.

Offener Brief an Minister Herrmann

Zitat Ulrike Braun:

Sehr geehrter Herr Minister Herrmann,

morgen tagt der Lenkungskreis, heute gab es passend dazu folgende
Pressemitteilung der Ingenieure22:

„Stuttgart 21 war von Anfang an nur für 30 Züge geplant

Stuttgart, 22. März 2012: Bei ihren Recherchen zur Planfeststellung von
Stuttgart 21 sind die Ingenieure22 auf bisher nicht bekannte Unterlagen gestoßen (http://bit.ly/GEEftm ), die zweifelsfrei belegen:
Stuttgart 21 war von Anfang an als Rückbau des Bahnknotens Stuttgart geplant!
Zukünftig sollten im Stuttgarter Hauptbahnhof nur noch maximal 30 Züge in der
Spitzenstunde verkehren – diese Vorgabe machte1997 die Bahn selber für eine von
ihr beauftragte Personenstromanalyse. Seitdem gab es keine Änderung der
geplanten Bahninfrastruktur von S-21; die wesentlich höhere Leistungsfähigkeit
des Tunnelbahnhofs, die inzwischen behauptet wird, steht nur auf dem Papier.
Den gesamten Text findet man hier

Die Beweislage ist eindeutig: Sollten Sie diesen Sachverhalt weiterhin
ignorieren und das Projekt nicht abbrechen lassen, sondern nach wie vor
lediglich „kritisch begleiten“ im Sinne von befördern, kommt dies m.E. einem
Betrug an uns Wählern und Bürgern und dem Gesetz gleich. Denn für einen Rückbau
der Infrastruktur dürfen keine öffentlichen …

Zum kompletten offenen Brief

Zur Stuttgarter Erklärung