Die Schutzgemeinschaft Filder schreiben auf ihrer Homepage
Das Stuttgarter Regierungspräsidium (RP) hat das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 1.3 (Filderbereich mit Flughafenanbindung) des Bahnprojekts
Stuttgart 21 eingeleitet. Die Planunterlagen werden von Mittwoch, 6. November, an einen Monat lang in den Rathäusern der betroffenen Kommunen Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen, Filderstadt, Ostfildern, Neuhausen, Köngen und Sindelfingen öffentlich ausgelegt. Betroffene Bürger, aber auch Verbände und Institutionen können sich über die Auswirkungen des Projekts informieren und Einwände geltend machen. Auf der Internetseite des RP sind die Unterlagen ebenfalls zu finden.
Bis zum 19. Dezember können sich alle von dem Bauvorhaben Betroffenen zu den Planungen äußern.
Die Einwände werden dann von der Genehmigungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (Eba), geprüft. Im Anschluss wird im Auftrag des Eba vom RP ein öffentliches Erörterungsverfahren durchgeführt. Nach Angaben eines RP-Sprechers steht der Zeitpunkt dafür allerdings noch nicht fest.
Der sogenannte Filderabschnitt umfasst die Strecke zwischen dem Tunnelmund des Fildertunnels bis zum Flughafen und die Anbindung an die ICE-Trasse nach Ulm. Bestandteil ist auch der geplante Umbau der Rohrer Kurve.
Ursprünglich Termin für die Genehmigung war bereits 2011
Wie bei fast allen Teilprojekten bei S21 gab es durch massive Fehlplanungen der Bahn auch hier gravierende Verzögerungen.
2009 hatte die Bahn noch mit einer Baugenehmigung für das erste Quartal 2011 gerechnet, der Baubeginn war dementsprechend auf 2013 terminiert. Doch die Einleitung des Verfahrens verzögerte sich zunächst aufgrund fehlender Planunterlagen und zusätzlicher Anforderungen des Eba. Hinzu kam der sogenannte Filderdialog, bei dem im Sommer 2012 über mehrere Wochen im Rahmen einer Bürgerbeteiligung Alternativrouten zur von der Bahn vorgelegten Planung erwogen worden waren. Eine Beteiligung an den Mehrkosten für die von den Projektpartnern favorisierte Variante einer optimierten Flughafenanbindung, die beim Filderdialog allerdings keine Mehrheit fand, war vom Land abgelehnt worden.
Die Bahn hat eingeräumt, dass der Abschnitt 1.3 zeitlich „auf einem kritischen Pfad“ ist. Projektsprecher Wolfgang Dietrich betonte wiederholt, die Baugenehmigung müsse bis Anfang 2015 vorliegen, damit sich die anvisierte Inbetriebnahme 2021 halten lasse. Zum Vergleich: das Planfeststellungsverfahren für den Anschlussabschnitt 1.4 bis Wendlingen hat mehr als dreieinhalb Jahre gedauert, bis ein Planfeststellungsbeschluss erging.
Anhängende Muster-Einwendung können gerne heruntergeladen, verändert, ergänzt oder gleich belassen werden und mit eigener Anschrift und Unterschrift versehen bis zum 19.12.2013 an das Regierungspräsidium in Stuttgart geschickt werden.