Baumrodungen im Schutze der Polizei

Rosensteinpark_mit_klaffender_Wunde_DSC4812Eigentlich müsste es genau umgekehrt sein. Nicht die verwerflichen Rodungen und Baumfällungen, dazu noch in einem FFH Landschaftsschutzgebiet, dürften von der Polizei geschützt werden, sondern die, die die Bäume davor schützen. Denn die Menschen brauchen die Natur, aber die Natur braucht den Menschen nicht, vor allen Dingen nicht diejenigen, die im Firmenschild zwar Landschaftspflege stehen haben aber Bäume und Sträucher in einem FFH Landschaftsschutzgebiet brachial mit einem Woodcracker roden, so wie es am Montag wieder einmal in Stuttgart geschehen ist – am Rande des Rosensteinparks an der Ehmannstraße. Dabei ist die Polizei in einer gefühlten Übermacht von 1:100 vor Ort gewesen. – Zur Dokumentation –

( 25.02.13 Gastartikel von Wolfgang Rüter )

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