Am Anfang steht der Wunsch. Dann folgt der Plan, wie man den Wunsch erfüllen kann. Bei Stuttgart 21 muss es anders gewesen sein, denn Wunsch und Planung passen nicht zusammen. Das hat nun Dr. Christoph Engelhardt in weiteren, sehr klaren, wenn auch notwendig umfangreichen, Dokumenten belegt. Daraus folgt nur eines: Stuttgart 21 muss abgebrochen werden, der Planfeststellungsbeschluss ist aufzuheben.