Obwohl das Grundgesetz im Artikel 5 schon immer ziemlich eindeutig und eigentlich leicht verständlich ist, bestätigt nun ein aktuelles Urteil noch einmal den Inhalt an einem Praxis-Beispiel! Das Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigt damit wörtlich den unverletzlichen Pressestatus der „Metronauten“ gegenüber der Polizei Lüneburg.
Zur Erinnerung bzw. für Menschen die sich noch nicht direkt mit dem Artikel 5 befasst haben:
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Metronaut.de – Empörung nach bundesweiter Razzia gegen Pressefotografen
Hinweis auf einen lesenswerten Artikel bei metronaut. bezüglich „Ermittlung nach Demo in Frankfurt – Bundesweite Razzia bei Fotografen“ Dabei bitte auch die dort verlinkten weiteren Hintergrundartikel beachten. (Beispielsweise zur Stellungnahme des BDVZ und der DJV)
Auffällig bei diesem aktuellen Bundesweiten Fall scheint das gleiche Muster das sich auch hier in Stuttgart bei den Hausdurchsuchungen von Fotografen und Filmern gezeigt hat.
Weitere lokale Artikel zum Thema incl. weiterführenden Links dort:
Polizei führt Hausdurchsuchungen bei cams21 Mitgliedern durch!
Presseerklärung von Cams21 zu erneuten Hausdurchsuchungen bei freien Journalisten in Stuttgart 12.8.2011
Hausdurchsuchungen am 12.08.11 bei cams21 – Weitere Informationen
( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )