Nach einer Hausdurchsuchung Aufgrund eines an den Haaren herbei gezogenen Verdachtes (siehe auch SPON) hat nun ein beauftragter Rechtsanwalt beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchungsentscheidungen eingelegt und dargelegt, dass grundgesetzwidrig die Wahrnehmung demokratischer Rechte zur Begründung eines angeblichen Tatverdachts verwendet wurde. Weiterlese auf BAA