(Infooffensive 13.11.13 Originalmeldung / Bilder sww)
Erklärung zur Pressefreiheit
Freie Presse und freier Zugang zu Informationen sowie die freie Möglichkeit zur Recherche und Berichterstattung sind nicht verhandelbare Grundrechte und wesentliche Bestandteile einer demokratischen Verfassung. Jeden Versuch, diese Rechte zu beschneiden und die Presse daran zu hindern, über Mißstände und Fakten frei zu berichten, betrachten wir als einen Angriff auf Demokratie und Freiheit.
Als solchen Angriff werten wir den Einschüchterungsversuch des S21-Kommunikationsbüros, das die Stuttgarter Zeitung wegen einer Spitzfindigkeit verklagt: Laut Urteil des Landgerichts darf die Zeitung schreiben, dass S21 frühestens 2022 in Betrieb gehen kann – sie darf dagegen nicht mehr behaupten, der Aufsichtsrat sei darüber informiert. Transparenz/Pressefreiheit von Landesregierung und Rathausspitze gefordert weiterlesen