Obwohl das Grundgesetz im Artikel 5 schon immer ziemlich eindeutig und eigentlich leicht verständlich ist, bestätigt nun ein aktuelles Urteil noch einmal den Inhalt an einem Praxis-Beispiel! Das Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigt damit wörtlich den unverletzlichen Pressestatus der „Metronauten“ gegenüber der Polizei Lüneburg.
Zur Erinnerung bzw. für Menschen die sich noch nicht direkt mit dem Artikel 5 befasst haben: