Stuttgart 21 beendet !!!

…wenn wir jetzt (Termindruck also nicht mehr warten!) alle zusammen noch einmal aktiv werden!

S21 und die 7. Planänderung – 5 Minuten Info

Stuttgart 21 ist der Bau eines unterirdischen Bahnhofs im Zentrum der Stadt Stuttgart. Dazu ist der Bau langer Tunnels notwendig. Die Kosten und Risiken dieses Projektes sind extrem hoch. Stuttgart liegt in einem Talkessel, der sich in Richtung des Neckars öffnet. Im Stuttgarter Untergrund ruht das zweitgrößte Mineralwasservorkommen Europas. Darüber liegen die Grundwasserschichten, die vom herabfließenden Wasser der Hanglagen gespeist werden. Durch diese Schichten soll der Tiefbahnhof gebaut werden. Bei der Genehmigung von Stuttgart 21 wurden Ausnahmen möglich gemacht, mit denen in die unterschiedlichen Wasserstockwerke eingegriffen werden kann. Der Bahnhof kann nicht gebaut werden, wenn man die Baugruben nicht trocken legen kann. Wenn die beantragte Planänderung scheitert, es dürfte vorerst die letzte mit Bürgerbeteiligung sein, dann ist Stuttgart 21 am Ende. Dazu muss das Grundwasser um über 10 Meter abgesenkt werden. Damit das unter Druck stehende Mineralwasser nicht nach oben aufsteigen kann, ist ein permanenter Ausgleich in den Deckschichten notwendig. Das Abpumpen und Wiedereinleiten von Grundwasser nennt man Grundwassermanagement (GWM). Es sollen auch große Mengen Wasser direkt in den Neckar abgeleitet werden  Mögliche Defizite sollen durch Trinkwasser ausgeglichen werden.

Nun ist man erkannt, dass im zentralen Bauabschnitt die umzuwälzende Menge Wasser von 3 Millionen Kubikmeter auf 6,8 Millionen erhöht werden muss. In einem weiteren Abschnitt muss die in den Neckar zu leitende Menge vervierfacht werden.
Darum geht es: kann dafür eine Genehmigung erteilt werden?
Dazu wurde ein Planänderungsverfahren eröffnet, bei dem alle betroffenen Bürger Einwände schreiben können, also jeder Bundesbürger (als Steuerzahler, Bahnfahrer etc)

Diese werden gesammelt, kategorisiert, und in einem Erörterungstermin beantwortet bzw. versucht zu lösen. Bei gegensätzlichen Ansprüchen muss eine sachgerechte Abwägung getroffen werden. Hier zählte bisher immer im Zweifel das angebliche Allgemeinwohl von Stuttgart 21. Diese Sichtweise hat sich aber massiv in den letzten Jahren geändert. Alles weitere dürfte sich aus den stichwortartig aufgelisteten Kritikpunkten ergeben.

Schick eine Email mit dem Betreff
Einspruch einlegen
an s21.beerdigen@web.de
(Text ist egal)

Bitte mit etwas Kreativität ändern und ausschmücken und gemeinsam Oben Bleiben