Offener Brief bzgl. Gleisvorfeld

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Kaiser,

IMG_8544ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Bürgerbeauftragte der Stadt Stuttgart für das Tunnelprojekt Stuttgart 21. Die Stadt Stuttgart hat die Grundstücksflächen des Gleisvorfelds von der Deutschen Bahn AG gekauft, um diese Flächen nach einer etwaigen Fertigstellung von Stuttgart 21 als Bauland zu nutzen. Bekanntlich wird das Gleisvorfeld nicht frei (§ 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes), weil der Tunnelbahnhof den vorhandenen Kopfbahnhof nicht ersetzen kann und die Stuttgarter Netz AG die vorhandenen Gleise zum Teil übernehmen will. Ich verweise hierzu auf die Internetseite der Stuttgarter Netz AG und das Gutachten des Herrn Prof. Dr. Urs Kramer vom 12.12.2011. Das Gutachten ist abrufbar auf der Internetseite des baden-württembergischen Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur.

http://www.stuttgarter-netz.de/

http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/114980/

Die Fraktionen des Deutschen Bundestags haben der Deutschen Bahn AG einige Fragen zu dem Tunnelprojekt gestellt, darunter auch eine Frage zur Entwidmung des Gleisvorfelds:

„Wie verhält es sich mit der Rentabilität des Projekts, wenn durch einen (teilweisen) Weiterbetrieb der alten Gleisanlagen nach Fertigstellung des neuen Tiefbahnhofs ein geringerer Veräußerungswert durch den Verkauf von Grundstücken zu verzeichnen ist?“

Die Deutsche Bahn AG hat diese Frage wie folgt beantwortet:

„Ein Weiterbetrieb ist nicht vorgesehen. Daher wird nach Inbetriebnahme des neuen Bahnhofs die Entwidmung dieser Infrastrukturanlagen beantragt. Würde der Klage der Stuttgarter Netz AG stattgegeben, was nicht erwartet wird, könnte der Stadt Stuttgart das Gleisvorfeld nur mit Gleisen übergeben werden. Die DB haftet der Stadt jedoch nicht für die Übergabe gleisfreier Flächen, so dass die Stadt insoweit das Risiko der Klage trägt. Eine Auswirkung auf die Rentabilität von S21 wäre insofern nicht gegeben.“

Frage und Antwort sind hier dokumentiert:

https://www.facebook.com/KontextWochenzeitung.de

Die Deutsche Bahn AG meint also, dass sie den Kaufpreis für die Grundstücksflächen auch dann behalten darf, wenn das Gleisvorfeld nicht entwidmet wird, sondern weiterhin dem Bahnverkehr gewidmet bleibt.

Hierzu meine Fragen:

1. Hat die Stadt Stuttgart die Grundstücke mit oder ohne Gleise gekauft? Welche vertragliche Vereinbarung besteht für den Fall, dass oberirdische Gleise dauerhaft weiter betrieben werden?

2. Wo kann ich die vertraglichen Vereinbarungen einsehen?

3. Wie steht die Stadt Stuttgart zu der Vorstellung der Deutschen Bahn AG, den Kaufpreis für die Grundstücksflächen auch dann behalten zu dürfen, wenn diese Flächen dauerhaft dem Bahnverkehr gewidmet bleiben? Welches Interesse hat die Stadt Stuttgart an solchen Flächen?

Für Ihre Auskunft danke ich schon vorab und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Arne Maier

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