Juchtenkäferschutzgebiet darf nicht befahren werden!

Zum Fall des schweren LKW der im Juchtekäferschutzgebiet geparkt wurde (SWW berichtete) gibt es unter anderem zb. den folgenden Auszug aus dem „Maßnahmenplan Artenschutz Mittlerer Schlossgarten und BE Wagenburgtunnel“ der DB-Netze / DB Projektbau Stand 05.01.2012 (link) zu beachten. In der Legende des Planes, welcher auf die Auflagen des EBA beruht, ist klar und deutlich das „Verbot der Befahrung mit Fahrzeugen“ definiert. Hölscher Wasserbau verstößt also mehrfach (auch bei Arbeiten/Messungen an den Brunnen und Rohren ebenfalls!) gegen die Auflagen des EBA.

Legende_Baumfaellplan2012

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )