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FraPort Urteil zur Versammungsfreiheit

Dieser Tage scheint es auch in Stuttgart wieder an der Zeit ein Urteil aus Frankfurt zu betrachten. Dabei ging es darum das ein Unternehmen das sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befindet. Das in seinen Räumen auch Öffentlichkeit wünscht (durch Läden und weiteres wie zb. Werbeveranstaltungen). Und das als öffentlicher Raum für Versammlungen zu sehen ist. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Urteil BVerfG, 1 BvR 699/06 vom 22.2.2011, Absatz-Nr. (1 – 128)  ( PDF )

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )