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PM – Das Rätsel der Sprechklausel

Eine Erläuterung der Juristen zu Stuttgart 21 zur Rechtslage nach Überschreitung der Kostengrenze bei „S 21“

Das Land und seine Partner (Stadt, Region, Flughafen) haben mit den „Eisenbahninfrastrukturunternehmen“ (EIU) der Deutschen Bahn am 02.04.2009 einen
Finanzierungsvertrag (FinVe) zu Stuttgart 21 geschlossen. Darin sind die Vertragsparteien von Baukosten in Höhe von 3,076 Mrd. € ausgegangen (§ 5 Abs. 1 FinVe) und haben für Kostensteigerungen einen Risikopuffer von 1,45 Mrd. € vereinbart (§ 8 Abs. 2, 3 FinVe), so dass Mittel in Höhe von insgesamt 4,526 Mrd. € zur Verfügung standen. Am 12.12.2012 hat die Deutsche Bahn bekannt gegeben, dass die voraussichtlichen Baukosten 4,696 Mrd. € betragen werden und zuzüglich eines Risikopuffers von Gesamtkosten in Höhe von 5,626 Mrd. € auszugehen sei. Die bisherigen Projekterfahrungen ließen darüber hinaus erhebliche Kostenüberschreitungen durch „externe Einflussfaktoren“ in Höhe von 1,2 Mrd. € erwarten1. Insgesamt stehen damit Mehrkosten von 6,8 Mrd. € im Raum.
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