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Trotz Verfassungsgerichts-Urteil keine Demo im Bahnhof?

Stuttgarter Ordnungsamt blockiert Versammlungsrecht

Trotz Verfassungsgerichts-Urteil keine Demo im Bahnhof?

 

Archivbild
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Stuttgart, 1. Februar 2013: Mit fadenscheinigen bis absurden Begründungen will das Stuttgarter Ordnungsamt eine für Samstag, 11 Uhr angemeldete Versammlung von 30 Personen im Stuttgarter Hauptbahnhof untersagen. Die Parkschützer haben die Versammlung unter dem Titel ‚Prellbock-Aktion‘ zu Beginn der Woche angemeldet. Damit soll an die Prellbock-Posse erinnert werden, die die Bahn am Samstag vor drei Jahren als sogenannten Baubeginn von Stuttgart 21 inszeniert hat (Medien-Einladung zur Aktion haben Sie erhalten). Die Parkschützer gehen gerichtlich gegen das Versammlungsverbot vor. – Weiterlesen –

Eilversammlung am Samstag, 2.2. um 11:11 Uhr vor dem Bahnhof

Wenn nicht im Bahnhof, so wollen wir doch vor dem Bahnhof unseren Protest kundtun: Eine Eilversammlung vor dem Bahnhof ist angemeldet, Beginn 11.11 Uhr vor der kleinen Schalterhalle. Kommt zahlreich, bringt viele Leute mit! Wir wollen der Bahn zeigen, dass wir uns so einfach nicht aus dem Weg räumen lassen. – Weiterlesen –

Alles Zitiert von Veröffentlichungen bei BAA.
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