Megaphon als Mittel zum Zweck? Hausdurchsuchung!

©2013 - Loubna Forer
©2013 Loubna Forer

Pünktlich um 6:20 stehen Sie vor Ihrer Tür – fünf Beamte der Stuttgarter Polizei. Sie suchten ein Tatwerkzeug und zwar in Form eines Megaphon! Mal wieder Hausdurchsuchung in Stuttgart. Und das obwohl die Aktionskünstlerin „Loubi“ und ihre Anwältin bereits bei der letzten Verhandlung zur Sache eben genau dieses Megaphon zur Verfügung stellen wollte. Damals ging am es um den Vorwurf der Körperverletzung gegen drei Mitarbeitet einer Sicherheitsfirma mit Hilfe eines Megaphon. Bereits am 05.12.13 wurde „Loubi“ vom Gericht zu 40 Tagessätzen verurteilt, damals bot Sie und ihre Anwältin wie gesagt „das Beweismittel“ freiwillig aber erfolglos selbst an.

Zugegeben die Sache damals, am 21.08.13 beim Besuch der Bundeskanzlerin, liest sich wie eine Version der in Stuttgart bereits unter dem Stichwort „Knalltrauma“ bekannten Geschichte. Die „Kanzlerin der schrägen Künste“, wie sich Loubi in diesem Zusammenhang gerne nennt, teilte damals ihre Meinung zum Besuch von Frau Merkel mittels eines ausgeliehenen Megaphon mit. Die zwei Meter entfernten Sicherheitskräfte erlitten einen Ohrschmerz der eine Woche anhielt. Daraufhin verurteilte das Amtsgericht die „die Kanzlerin derschrägen Künste“ zu 40 Tagessätzen und interessierte sich zunächst nicht für das freiwillig Angebotene Megaphon. Aufgrund der Berufung durch die Staatsanwaltschaft wurde wohl nun scheinbar doch nach dem Megaphon gefahndet. Die fünf angerückten Beamten incl. Staatsschutz! (siehe Visitenkarte) verließen die Wohnung letztlich auch nicht ohne Erfolgserlebnis. Sie beschlagnahmten einfach ein anderes (von vier kleinen in der Wohnung vorhandenen) Megaphon, brisantes Detail – dieses Megafon ist seit 2010 schon defekt!

©2014 Alexander Schäfer - Archivbild
©2014 Alexander Schäfer – Archivbild

Den Wunsch ihre Anwältin zu kontaktieren lehnten die Beamten mit den Worten „Das können Sie später machen“ ab. Aufgrund des bereits vor Monaten freiwillig angebotenen Beweismittels fragt sich was eine solche Hausdurchsuchung bezwecken soll. Das betreffende Megaphon hatte dadurch ja letztlich doch nicht gefunden werden können. Zudem tauchten die Beamten mit einem „Fahndungsfoto“ des Gerätes auf, welches qualitativ so schlecht war das wahrscheinlich alles „Trichterförmige“ in Frage gekommen wäre.

©2013 PeterP - Archivbild
©2013 PeterP – Archivbild

Man darf gespannt sein was der Staatsanwaltschaft noch in den Sinn kommt bevor Sie das Angebot doch annehmen werden. Da auch „Loubi“ nach dem Prozess Ende 2013 ebenfalls in Berufung ging, liegt ihr natürlich auch die Aufklärung der Dinge Nahe. Aber auf freiwilliger Basis scheint dies offensichtlich in Stuttgart nicht erwünscht zu sein.

©2014 Alexander Schäfer - Archivbild
©2014 Alexander Schäfer – Archivbild

Evtl. geht es ja aber nur um das zählen von Rahmen. Die stehts einfallsreiche und Megaphon erprobte Aktionskünstlerin weist aktuell mittels alter Bilderrahmen auf die „Rahmenbefehle“ (link) in Stuttgart hin. Bisher konnte aber noch kein Grund zu Beschlagnahme der Rahmen oder der Klobürsten gefunden werden. Sachdienliche Hinweise nimmt wahrscheinlich jede Polizeidienststelle widerstrebend entgegen.

( Alexander Schäfer auf schaeferweltweit.de )

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