Erörterung feiert Advent, Advent … Eine Analyse der Protokolle

Petermanns Flaschenpost – Erörterungstermin 7. Planänderung – Teil 15

Flaschen_Advent_kleinErinnern wir uns noch mal an den Beginn: Seit dem 15.7.2013 wird die Planänderung zur Manipulation des Grundwassers, mehr oder weniger öffentlich, erörtert. Bereits sieben Tage in zwei Runden waren nötig – und nun muss es weitergehen! Es gibt deutlich längere Erörterungen zu wesentlich kleineren Projekten – das Regierungspräsidium hat sich offenbar massiv verkalkuliert. Eigentlich kaum vorstellbar für so eine erfahrene Behörde. Und so drängt sich immer wieder die Besorgnis der Befangenheit auf. Denn auch das Regierungspräsidium steht unter der vertraglichen Projektförderpflicht des Landes. Immer wieder versucht die Bahn mit dem Unwort vom „behördlichen Schwergang“ Druck auf das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren auszuüben. Nun kommt es also zur Weihnachtsfeier im Stuttgarter Messezentrum vor den Toren der Stadt. Nehmen wir das zum Anlass für eine Jahresendzeitbilanz: Das ist ein riesiger Erfolg! Die zentralen Baumaßnahmen können weiterhin nicht begonnen werden. Und es steht nicht nur in den Zimtsternen, ob man ohne Gesetzesbruch überhaupt die Pumperei betreiben kann.

Wer nun das Wortprotokoll der letzten fünf Verhandlungstage durcharbeitet, muss zunächst einmal den Stenographen danken. Über 1.200 Seiten einer zum Teil hitzig geführten Debatte, vollgestopft mit Fachwörtern, mit Verweisen auf lediglich sichtbare Projektionen, ermüdend lange Redebeiräge, zehn Stunden täglich. Was da zusammengetragen wurde, ist aber auch inhaltlich ein Hammer. Und ja, das musste durch die vielen beteiligten Bürger erst erzwungen werden. Das hatten sich die Bahn und das Eisenbahnbundesamt sicher anders vorgestellt. Und so mancher Minister sollte peinlich berührt sein über voreilige Beschlüsse und Verlautbarungen zur Sicherheit des Mineralwassers oder zur Bauberechtigung der Bahn. Nun steht alles im Protokoll und ist damit entscheidungserheblich. Notgedrungen – nein, erfolgsbedingt –  ist diese Zusammenfassung also etwas länger.

Die Fundamente sind unterspült

Die gesamte Planung basiert auf einem Grundwassermodel. Das ist üblich und notwendig, denn man kann ja nicht vor dem Baubeginn den gesamten Stuttgarter Talkessel und weite Teile darüber hinaus aufgraben und anschauen. Also gibt es Probebohrungen, Messungen und Beobachtungen über lange Zeiträume und viele Berechnungen, um aus den Erkenntnissen der Realität an einzelnen Orten ein zutreffendes Bild der gesamten Situation zu erhalten. Wenn man dieses Modell erstellt hat, und es die Realität richtig abbildet, dann müssen die Berechnungen von Ereignissen, also z.B. Grundwasserständen zu bestimmten Zeitpunkten, auch in der Realität tatsächlich messbar sein. Und bei hinreichender Übereinstimmung kann man dann auch Prognosen über künftige Entwicklungen anstellen, oder eben über die Auswirkung von Eingriffen in das Gesamtsystem.

Zur Planfeststellung 2005 hat die Bahn auf der Basis eines solchen Modells alle ihre Genehmigungen erhalten. Die Experten hatten ausgesagt, dass ihre Berechnungen und Prognosen richtig sind, dass folglich keine unbeherrschbaren Risiken entstehen.

Die nun zu verhandelnde Planänderung, mit einer um 125% abweichenden Wasserförderung, ist schon für sich genommen eine Widerlegung der Planfeststellung. Angeblich haben Messungen und Probenahmen der Folgejahre dazu geführt, dass man nun mehr Erkenntnisse hätte. Das heißt nichts anderes, als dass die Prognosefähigkeit des Genehmigungsmodells nicht gegeben war. Und warum sollten die aktualisierten Modelle nun tauglicher sein?

Mindestens ein Modell ist falsch

Entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses gibt es inzwischen ein zweites, sogenanntes Behörden- oder Prüfmodell, das unabhängig vom Bahnmodell funktionieren soll. Im Idealfall kommt es, innerhalb einer bestimmten Bandbreite, zu den gleichen Ergebnissen und Prognosen. Wenn es aber nicht unabhängig entwickelt wurde, sondern nur eine Kopie des Bahnmodells ist, wäre es völlig unbrauchbar. Und wenn es, trotz zahlreicher, eigentlich unzulässiger Zusammenarbeit bei der Modellierung, auch noch zu hohen Abweichungen außerhalb der Bandbreite kommt, handelt es sich um eine schlechte Kopie. Oder eben um die Feststellung, dass eines der beiden Modelle falsch ist, oder beide, aber sicher nicht, dass beide gleichzeitig realitätsnahe Aussagen produzieren.

Dem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Dr. Josef Lueger aus Österreich ist es zu verdanken, dass die Untauglichkeit mindestens eines der beiden Grundwassermodelle offenbar wurde. In seinen beiden nun veröffentlichten Stellungnahmen (sehr lesenwert!, BahnmodellPrüfmodell ), die Teil dieser Erörterung sind, kommt der Geologe zu eindeutigen Feststellungen, u.a.:

  • die Modelle entsprechen nicht dem Stand der Technik
  • es wurde unwissenschaftlich gearbeitet
  • die Modelle sind nicht prognosetauglich
  • das Prüfmodell kann nicht unabhängig funktionieren

Der viel diskutierte sogenannte Langzeitpumpversuch über lediglich fünf Tage wurde offenbar vorzeitig abgebrochen. Die dokumentierten Daten weisen unnatürliche Anomalien auf und weichen erheblich von der erstellten Prognose ab. Hinzu kommt, dass Ergebnisse des Versuchs, der eigentlich die Korrektheit der Modelle belegen sollte, zur Veränderung des Modells verwendet wurden. Das ist, als wenn man mit einem Zollstock 1,50 Meter messen wollte, das zu messende Objekt sich dem verweigert und nur 1,49 Meter aufweist, und man kurzer Hand eine neue Skalierung auf dem Zollstock anbringt.

Der ausgewiesene Sachverständige Dr. Lueger attestiert beiden Modellen:

Bis zur Beseitigung der aufgezeigten Mängel des Modells und Aufklärung sämtlicher Ungereimtheiten ist eine zuverlässige Nachbildung und Prognose der bauzeitlichen Eingriffe und Auswirkungen nicht gewährleistet und ein Einsatz im Rahmen des Grundwassermanagements nicht zu verantworten.

Angesichts der teils massiven Diskrepanzen zwischen dem Modell des Vorhabensträgers und dem „Behördenmodell“ steht die Aussagekraft der Prognosen insgesamt in Frage. Sie können keinesfalls als belastbare Grundlage für das geplante Grundwassermanagement angesehen werden. Das Behördenmodell ist zur Prüfung des Modells des Vorhabensträgers unbrauchbar.

Mystische Zahlenwerke

Es verwundert also überhaupt nicht, dass die Bahn weiterhin den größten Teil der geologischen und hydrogeologischen Grundlagendaten, bei Strafandrohung, in Geheimkammern unter Verschluss hält. Was käme alles zum Vorschein, wenn man beim dargebotenen Material bereits auf so offenbare Mängel stößt. Es stellt sich sogar die Frage, ob das Prüfmodell der Behörden überhaupt mit korrekten Grunddaten gefüttert wurde. Die Modellierer verwendeten in einer auffälligen Häufigkeit sogenannte „Leakage-Konstanten“ – also ausgedachte Werte, ganz sicher fachlich begründet, anstatt realer Messergebnisse.

Dadurch werden die Aussagen eines Modells im Zweifelsfall beliebig manipulierbar. Hat die Bahn auch gegenüber den Behörden gemauert, oder fehlte es denen an der notwendigen Zeit, verlässlich zu modellieren? Hat die Bahn dann in den vielen gemeinsamen Tagungen des Arbeitskreises Wasser dann auf der Tonspur solche Konstanten empfohlen, damit beide Modelle zu gleichartigen Ergebnissen kommen?

Die geordnete Beendigung von Stuttgart 21 ist eingeleitet

Wer sich intensiv die 1.200 Seiten durchliest, kann nur zu diesem Schluss gelangen. Wir werden in den folgenden Tagen unsere wichtigsten Erfolge kurz beleuchten. Dieses Protokoll, dazu die ganzen Vortragsfolien und zusätzlichen Stellungnahmen, gehören ins Landessarchiv – dieser Einsatz von so vielen Menschen hat sich in jedem Fall gelohnt. Halten wir noch einmal richtig dagegen; noch einmal mit ganzer Kraft gegen die Beschwichtigungen, Verdrehungen, Halb- und Unwahrheiten angehen.

Als letztes soll der TOP „Lärm, Erschütterungen, verkehrliche Belange“ aufgerufen werden. Es ist festzustellen, dass zahlreiche Punkte zum Thema Wasser (zusätzlicher unterirdischer Zufluss, Altlasten etc) gar nicht oder nur ungenügend behandelt wurden. Das Thema Natur & Landschaft bekam eine gute Stunde, der Rest wurde auf unbekannt verschoben. Die Planrechtfertigung, bei der man natürlich über die planerische Angemessenheit der Antragslösung und ihre Fähigkeit reden muss, zielführend zu sein, wurde nicht abgeschlossen. Die Rednerlisten konnten nicht abgearbeitet werden.

Also, geben wir uns die Ehre, geben wir dem GWM den Rest, unterstützen wir noch mal unsere versierten Fachleute, bringen wir uns ein, zeigen wir dem Regierungspräsidium, das wir uns nicht einfach abspeisen lassen, zeigen wir den Herrschaften, wo der Hammer hängt, machen wir den Sack zu …

PS: die Weitergabe des Protokolls ist unter Strafandrohung aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten worden. Auch das Zitieren ist nicht erlaubt. EinwenderInnen können das Protokoll beim Regierungspräsidium einsehen oder auf CD erhalten.

Update 25.12.2013 **************************************************

Die obigen Verknüpfungen zu den Stellungnahmen von Dr. Lueger wurden aktualisiert. Dr. Lueger hatte bemängelt, dass er (bzw. der BUND) eine zu kurze Frist zur Stellungnahme eingeräumt bekam. Es handelt sich bei den aktualiserten Verknüpfungen nun um die endgültigen (nicht mehr vorläufigen) Versionen.

Zur Zeit sind in dem Verzeichnis des RP sämtliche zusätzlichen Stellungnahmen hinterlegt.
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Petermanns Flaschenpost – Artikel der Serie

Teil 1 – Jetzt nicht nachlassen!
Teil 2 – Zum Zuschauer degradiert?
Teil 3 – Wasser geht uns alle an!
Teil 4 – Ordnung für 3 Tage – die Tagesordnung
Teil 5 – „Ich will das wissen …“
Teil 6 – Stuttgarter Untergrund
Teil 7 – Bad Cannstatt – Bad Berg – Bad Nepp
Teil 8 – Die Hänge sind sicher
Teil 9 – Der Boden, auf dem wir stehen
Teil 10 – Experimentierfeld Schlossgarten
Teil 11 – Grober Unfug hat keine Rechtfertigung
Teil 12 – Vorprogrammierte Betriebsstörung
Teil 13 – Merkzettel – das Wichtigste zusammengefasst
Teil 14 – Bürgerbeteiligung als Lehrstück

LESEN SIE IN DEN KOMMENDEN TAGEN WEITERE ANALYSEN DER PROTOKOLLE AUF – schaeferweltweit.de (nichts verpassen per Email folgen)

10 Gedanken zu „Erörterung feiert Advent, Advent … Eine Analyse der Protokolle“

    1. Donnerstag, den 12. Dezember 2013, ab 9.00 Uhr

      im ICS – Internationales Congresscenter Stuttgart, Messe Stuttgart, Messepiazza 1,

      70629 Stuttgart im Raum C1.1, Eingang ICS erörtert (Einlass ist um 8.30 Uhr).

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