Archiv der Kategorie: Parkschützer

Gerichtsverhandlung wegen Ankettung an einen Baum vertagt

(Gastartikel von Wolfgang Rüter)

Die Angeklagten mit ihrem Rechtsanwalt und Rechtsbeistand vor dem Amtsgericht Stuttgart

Am Donnerstag, 5. Juli 2012, fand vor dem Amtsgericht Stuttgart der Prozess gegen die drei Angeklagten Tobias H., Simon G. und Heiko R. statt. Sie hatten sich am 30. 09.2010 an einen Baum im Mittleren Schlossgarten nahe des ehemaligen ZOB-Geländes um einen Baum herum, durch Rohre geschützt aneinander gekettet, um diesen – und symbolisch auch andere Bäume – vor dem Fällen zu schützen. Vom Gericht und von der Staatsanwaltschaft wird ihnen Nötigung und Widerstand gegen Gerichtsverhandlung wegen Ankettung an einen Baum vertagt weiterlesen

Kann unrechtes Handeln rechtens und der Widerstand dagegen unrecht sein?

Heute, 643 Tage nach dem Schwarzen Donnerstag, beginnt in Stuttgart ein weiterer Prozess im Dunstkreis des 30.09.2010.

Natürlich richtet er sich wieder gegen Menschen die sich dafür eingesetzt haben das nicht ohne gültige Rechtsgrundlagen Sinnlos (erst dieser Tage zeigt sich wieder erneut das dort nie etwas genehmigtes gebaut wurde) gehandelt wird und unnötig Tatsachen geschaffen werden. Wie zufällig fällt dieser Prozess in eine Zeit in der selbst in den großen Medienanstalten gerade sehr Kann unrechtes Handeln rechtens und der Widerstand dagegen unrecht sein? weiterlesen

Aufruf zur Hilfe für Herrn Dübbers

Nun eigentlich kennen wir diese Spielchen ja – die gerichtlichen Wege werden mit möglichst hohen Kostenrisiken verbunden um die Menschen abzuschrecken auf ihre Rechte zu bestehen. Meist funktioniert das auch Hervorragend.

Peter Dübbers (Enkel von Paul Bonatz) hat das allerdings nicht abgeschreckt! Dafür galt, schon damals als die Prozesse liefen, der Dank vieler S21 Gegner. Lange Zeit war sein Anliegen und sein Prozess in aller Munde und wurde von vielen begrüßt! Peter Dübbers gab nicht Angesichts der Kostenrisiken Klein bei .. nein er stand dafür, auch stellvertretend für alle denen der Bahnhof wichtig war, ein.

Nun lasst ihn nicht im Regen stehen.
Helft wenn ihr  Aufruf zur Hilfe für Herrn Dübbers weiterlesen

Bildversteigerung

Nun ist die Versteigerung vorbei – und das Höchstgebot lag bei 150 Euro. Herzlichen Glückwunsch und Dank an den Höchstbieter!

Dabei ging es ja darum die Anfechtung der “Volksabstimmung” zu unterstützen. Nachdem die benötigte Summe bereits gestern erreicht wurde war nicht mehr mit vielen Geboten zu rechnen. So war es dann auch. Ich bewarb die Aktion dann auch nicht mehr.

Nun wünsche ich dem Team viel Erfolg und VIEL Öffentlichkeit bei den folgenden Schritten.

Der sogenannte Filder“Dialog“

Impressionen der beiden Veranstaltungen am 16.06.
Die eine fand in, die andere hinter der Filderhalle statt.

Mehr Bilder…

Die verteilten Informationen als Download
Arbeitsmappe für Teilnehmende am Dialog1
Materialmappe und Präsentationen Dialog1

Presseerklärung der Stadtteilinitiative S-Vaihingen

FilderdiaLÜG, nächster Akt…

Kundgebung vor der Filderhalle zur „kritischen Begleitung“ des „Filderdialogs“

 

Zahlreiche Bürger haben heute in Der sogenannte Filder“Dialog“ weiterlesen

Anfechtung „Volksabstimmung“

Zitat H_Hanslmeier

ANFECHTUNG VOLKSABSTIMMUNG

Nach dem Skandalurteil des Staatsgerichtshofs, der die staatliche Lügenpropaganda zur Volksabstimmung für legitim erklärte und selbst den Schusterbrief als „sachlich und ausgewogen“ hinstellte, müßte jetzt der Gang zum Bundesverfassungsgericht folgen. Es wäre zweifellos in unserem Interesse, diesen Weg zu gehen.

DER EINZIGE HAKEN:

wir müssen wegen der kurzen Fristen innerhalb einer Woche in die Gänge kommen.

Und wir müssen mit knapp 10.000 EUR Kosten (für das Verfahren, den Anwalt und Rechtsgutachten) rechnen, die wir schnellstens aufbringen müssen.

Ansonsten war es das.

#ohne-tag
09.06.2012 08:48

Zitatende

Zitat H_Hanslmeier

Vielleicht noch mal zu den Zielen dieser Verfassungsbeschwerde:

(1) wir wollen den Skandalbeschluß des Staatsgerichtshofs, der eine massive steuerfinanzierte staatliche Lügenpropaganda im Vorfeld einer Volksabstimmung für zulässig erklärt, wegen offensichtlicher verfassungswidrigkeit wegputzen.

(2) wir wollen eine Überprüfung der Verfassungswidrigen Mischfinanzierung durch das BVerfG und damit dem Wahnprojekt den Fangschuß verpassen.

(3) wir wollen die Annulierung der Volksabstimmung wegen massiver staatlicher Verstöße gegen verfassungsrechtlich garantierte Wahlrechtsprinzipien (systematischer Bruch der staatlichen Neutralitätspflicht und des staatlichen Sachlichkeitsgebots durch eine Vielzahl fehlinformierender Amtsträger).

(4) Und wenn wir mit all dem trotz sorgfältigster Dookumentation nicht durchkämen, dann wollen wir zumindest eines: daß der Staat wenigstens die Hosen runterlassen muß. Und uns durch sein höchstes Gericht zeigt, wie unendlich weit Verfassungsanspruch und Verfassungsrealität mittlerweile auseinanderliegen.

11.06.2012 um 12:47

Zitatende


Download einer PDF „Flugblatt-VA“ mit allen relevanten Infos

Es gibt zwei Möglichkeiten das zu unterstützen:

Wiedmann Sonderkonto BVerfG
Kontonummer 1 502 219 600
PSD Bank RheinNeckarSaar
BLZ 600 90 900
Zahlungszweck: VA-Anfechtungen / Verfassungsbeschwerde
Bitte Email mit angeben: Für Bericht über Mittelverwendung + Fortgang des Verfahrens

und

Umkehrbar e. V.
Kontonummer: 7020 627 400
BLZ: 430 609 67 (GLS-Bank)
Verwendungszweck: Verfassungsklage Volksabstimmung

Zitat

Steuerbegünstigte Spendenquittungen können leider NICHT ausgestellt werden. Ein sauberer Rechenschaftsbericht ist aber natürlich selbstverständlich.

Zitatende

Zum Hintergrund:
Zitat H_Hanslmeier

EILMELDUNG

Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, das oberste Verfassungsgericht des Landes, hat in einem abgekürzten Verfahren –ohne mündliche Verhandlung, ohne Beweisaufnahme und ohne Urteil- die Anfechtungen der Volksabstimmung durch Beschluss verworfen.

Unsere Anfechtungen stützten sich vor allem auf zwei Argumente:

(1) Die Volksabstimmung stellte eine verfassungswidrige Mischfinanzierung zur Abstimmung und war mithin selbst verfassungswidrig.

(2) Im Vorfeld der Volksabstimmung ist es zu einer massiven Wählertäuschung durch staatlich finanzierte amtliche Lügenpropaganda gekommen. Diese Lügen haben wir –quer durchs ganze Land- dutzendfach belegt. Nach eindeutiger Gesetzeslage und geltender Rechtsprechung führen führen derartige amtliche Fehlinformationen zur Nichtigkeit einer Wahl.

DER STAATSGERICHTSHOF ERKLÄRT DAZU NUN IM WESENTLICHEN:

ad 1)

„Soweit die Antragstellerin sich gegen die aus ihrer Sicht verfassungswidrige Mischfinanzierung des Projektes Stuttgart 21 wendet, ist der Einspruch unzulässig. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Projektes Stuttgart 21 ist nicht Gegenstand der rechtlichen Überprufung durch den Staatsgerichtshof
(…)
Danach schließt § 21 Abs. 4 VAbstG insbesondere alle Rügen von der Überprüfung durch den Staatsgerichtshof aus, die sich auf die Vereinbarkeit des zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurfs oder des Projekts Stuttgart 21 selbst mit höherrangigem Recht beziehen. Ebenso ausgeschlossen ist eine
Überprüfung des,,materiellen“ Volksabstimmungsrechts auf seine Verfassungsmäßigkeit.
(…)
Letzteres kommt auch. dann nicht in Betracht, wenn dem Staatsvolk ein möglicherweise verfassungswidriger Gesetzentwurf zur Abstimmung vorgelegt wird. lnsoweit fehlt es schon an einer materiellen Rechtsposition des Abstimmungsberechtigten, die durch eine – unterstellt – verfassungswidrige Gesetzesvorlage verletzt werden könnte; eine entsprechende Überprüfungskompetenz des Staatsgerichtshofs liegt daher fern. Ein Recht des Abstimmungsberechtigten, nur über verfassungsmäßige Gesetzentwürfe abzustimmen, gibt es nicht.
(…)
Ein zwingendes Bedürfnis, die Verfassungsmäßigkeit des zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurfs
gerade im Anfechtungsverfahren gerichtlicher Kontrolle zu unterziehen, besteht nicht“

ad 2)

„Der Einspruch ist weiter darauf gestützt, dass der Volksabstimmung eine massive landesweite Desinformationskampagne vorausgegangen sei. Dies ergebe sich aus dem Schreiben des Stuttgarter Oberbürgermeisters Dr. Schuster vom November 2011 an die Stuttgarter Abstimmungsberechtigten,
aus einer Werbekampagne der Region Stuttgart, aus Äußerungen des Finanz- und Wirtschaftsministers Dr. Schmid sowie aus einer Vielzahl von Außerungen von Bürgermeistern, Landräten, Kommunalparlamenten und Kreistagen und lndustrie- und Handelskammern. lnsoweit ist der Einspruch offensichtlich unbegründet.
(…)
Für Amtsträger, die weder Abstimmungsorgane noch sonst unmittelbar der Vorbereitung und Durchführung der Volksabstimmung befasst sind, gilt im Vorfeld einer volksabstimmung kein Gebot zu strikter Neutralität, sondern ein Sachlichkeitsgebot. Dieses ist hier nicht verletzt.
(…)
Gemessen an diesen Maßstäben ist dem Vorbringen der Antragstellerin nicht zu entnehmen, dass die von ihr bezeichneten Handlungen die Grenze einer sachlichen Stellungnahme überschritten hätten, was dann der Fall wäre, wenn die Landesregierung, Gemeinden oder Gemeindeverbände oder Industrie-
und Handelskammern ,,wie eine von den am Abstimmungskampf beteiligten Gruppen“ in diesen eingegriffen hätten.
(…)
Das gilt für sämtliche von der Antragstellerin erwähnten Äußerungen und Maßnahmen von Amtsträgern. lnsbesondere der von der Antragstellerin unter anderem beanstandete Brief des Oberbürgermeisters Dr. Schuster bezieht zwar im Ergebnis eindeutig Stellung für Stuttgart 21, verschweigt aber auch die Gegenposition nicht und führt ausdrücklich aus, dass es ,,bei diesem großen Projekt nicht nur schwarz oder weiß“ gebe und die Vor- und Nachteile abgewogen werden müssten.“

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Wir werden in wenigen Tagen eine detaillierte Analyse dieses skandalösen Beschlusses, der der staatlichen Manipulation von Volksabstimmungen Tür und Tor öffnet, hier vorlegen.

Der Vollständigkeit halber vielleicht noch dies:

Die Verweigerung einer mündlichen Verhandlung und die Verweigerung jeglicher Beweisaufnahme setzte voraus, daß ALLE 9 Richter dieser Maßnahme EINSTIMMIG zustimmten.

Einer dieser 9 Richter, der also auch zustimmte, ist Leni Breymaier, die stvtr. Landesvorsitzende der SPD und Landesbezirksleiterin von Ver.di in Baden-Württemberg.

#ohne-tag
24.05.2012 10:03

Zitatende

(Sollten die Links nicht mehr zum Ziel führen wurden die Originale auf Parkschützer.de gelöscht. Die Zitate stellen unveränderte Inhalte dar.)

Besuch bei den Bäumen Sommer 2012

Bilder sagen mehr als Worte – hier aktuell die verpflanzten Bäume an den Standorten JVA-Stammheim, Friedhof Zuffenhausen, am Stadion Bad-Cannstatt und Feuerbacherheide.

www.doku-stuttgart.de – Besuch bei den Bäumen Sommer 2012

Die Links zu den vorherigen Besuchen von den Standorten, finden sich in den Beschreibungen unter den Bildern.